Schnelllöschung deines Eintrags

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Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel festgestellt:

  • Dein Beitrag wurde vollständig oder überwiegend in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst. Zu diesem Löschgrund zählt auch eine Maschinenübersetzung, die grundsätzlich für enzyklopädische Zwecke nicht geeignet ist. Sofern du einen Artikel aus einer anderssprachigen Wikipedia übersetzen wolltest, solltest du auch aus Lizenzgründen einen Artikelimport beantragen. Weitere Hinweise findest du dort.

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.

Falls nicht mangelnde Relevanz der Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. magnummandel 13:44, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten