Verbot für Tiere

Bearbeiten

Ich weiss nicht, was du in der PDF liest, aber die Verordnung über die Strassensignalisation vom 31. Mai 1963 zeigt doch recht klar, dass es sich um das "Verbot für Tiere" handelt. Der darauf Bezug nehmende Artikel 17g lautet: "Das «Verbot für Tiere» (211) gilt für den Verkehr mit Zug-, Reit- und Saumtieren sowie für den Viehtrieb." Also nicht nur Pferde. --Gr1 (Diskussion) 22:37, 16. Sep. 2017 (CEST)Beantworten