Club78
Beigetreten 26. Dezember 2008
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Karl 3 in Abschnitt TVöD, § 16
TVöD, § 16
BearbeitenHallo, nicht die (einzelne) Aufgabe, sondern die Summe der Aufgaben, die mehr als 50% der Tätigkeit ausmachen müssen, ist für die Eingruppierung entscheidend. --Karl 3 19:57, 18. Feb. 2011 (CET)