Administrativer Hinweis

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Hallo, die Entfernung von Lebensdaten aus Personenartikeln ist leider nicht möglich. Durch den als enzyklopädisch relevant eingestuften Artikel ist die/der Bertoffene/r eine Person des öffentlichen Lebens.

Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt. Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II). Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler.

Selbstverständlich kannst du auf tatsächliche Fehler im Artikel hinweisen, wenn entsprechende externe Quellen benannt werden. Das ständige Entfernen durch wechselnde IP Adressen ändert daran nichts. MfG --Doc.Heintz (Diskussion) 12:55, 6. Feb. 2015 (CET) Beantworten