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Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem

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Hallo Druckversion, Du hast bei Deiner Bearbeitung des Artikels "„Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem“ im Deinem Zusammenfassungskommentar darum gebeten, das Adjektiv "grundsätzlich" zu beachten. Ich interpretiere die Bedeutung dieses Adjektivs derart, dass aus Prinzip, also ohne Ausnahme, die Rechtschreibung in Zitaten nie korrigiert wird. Ich vermute, Du interpretierst die Bedeutung mehr in Richtung eines Prinzips, mit der Einschränkung bestimmter Ausnahmefälle (vgl. [1]). Was aber begründet Deiner Ansicht nach, bei diesem Internetbeleg einen solchen Ausnahmefall ?

Weiterhin bittest Du darum die Konsistenz des Einzelnachweises nicht zu zerstören. Weder in der Vorschau, noch in der alten Version (Version 151251798) konnte ich eine Fehlfunktion oder einen Darstellungsfehler durch das Einfügen des [sic!]-Kommentars erkennen. Wodurch wird der Zusammenhalt der Referenzierung gestört ? Woran kann ich eine solche Störung erkennen ?

Schließlich hast Du einen Einzelbeleg entfernt und verweist nunmehr mit der zweiten Fußnote auf den ersten Beleg. Dabei handelte es sich aber nicht um dieselbe Quelle. Meines Erachtens fehlt dem Artikel nunmehr ein Beleg für die Nachvollziehbarkeit der Aussagen im Abschnitt "deNIS I". Aus diesem Grund würde ich vorschlagen, diesen Internetbeleg wieder einzufügen.

Ich freue mich auf Deine Antworten und Deine Sicht der Dinge. Viele Grüße --Taraxacumo (Diskussion) 23:29, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Das Wort grundsätzlich verweist im Zusammenhang mit Regeln aus meiner Sicht auf die Möglichkeit von Ausnahmen. Wenn die Ausnahmen nicht ausdrücklich und abschließend geregelt sind, dann frage ich mich zunächst, was mit der Regel erreicht werden soll. Aus meiner Sicht geht es um den gebührenden Respekt vor dem Autor, den Bestand und die Unversehrtheit des Textes, den Schutz des Autors vor unzumutbarer Entstellung seines Textes und im vorliegenden Fall nachrangig auch um die Auffindbarkeit über den im Einzelnachweis enthaltenen Titel. Die Auffindbarkeit ist über den elektronischen Verweis gesichert. Die Korrektur eines offensichtlichen Versehens ist sicherlich keine unzumutbare Änderung. Ich erkenne auch die originalgetreue Wiedergabe als einen Wert an. Was ist aber originalgetreu? Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Schreibweise keine beabsichtigte ist.
Nicht die Konsistenz des Einzelnachweises sondern die Konsistenz der ref-Angaben (Mehrzahl) bat ich nicht zu zerstören. Ich habe keine Fehlfunktion behauptet, sondern wollte darauf hinweisen, dass die beiden Titel zu der Quelle www.bbk-bund.de nun das Wort Informationssy(s)tem verschieden, einmal mit und einmal ohne s wiedergaben.
Dabei muss ich einräumen, dass ich die Verschiedenheit der beiden elektronischen Verweise gar nicht bemerkt habe. In der Annahme, es sei eine Dopplung der Quellenangabe, habe ich sie verschmolzen.
Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Quelle, die nicht verbreitet, sondern nur öffentlich zugänglich gemacht und zudem nun vom Netz genommen wurde. Eine Berichtigung des Titels ist nicht mehr zu erwarten. Ich halte es für angemessen, den Titel hier stillschweigend zu korrigieren. In einer wissenschaftlichen Quelle würde ich eine Änderung kennzeichnen, d.h. im Titel so wiedergeben: Informationssy[s]tem, aber wahrscheinlich diese Quelle ohnehin als nicht reputabel verwerfen.
Es ist aus meiner Sicht nicht respektvoll, den offensichtlichen Schreibfehler nicht zu korrigieren, und nicht nachvollziehbar, ob die falsche Schreibweise überhaupt durch den Autor bedingt war. Es sieht sonst auch inkonsistent aus. Sicher, die zweite Quelle sollte wieder rein. Was meinst du: stillschweigend oder mit Kennzeichnung korrigiert? --Druckversion (Diskussion) 18:22, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Vielen Dank für Deine Erläuterungen. Ich kann Deine Sichtweise durchaus nachvollziehen. Unter diesen Gesichtspunkten finde ich eine stillschweigende Korrektur vollkommen in Ordnung. --Taraxacumo (Diskussion) 20:54, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Gut, ich habe jetzt die zweite Quelle mit stillschweigend korrigierter Titelangabe wieder eingefügt. (Ich vergesse immer wieder, dass "externe" Links in der Zusammenfassungszeile nicht umgewandelt werden, verflixt, und eine Vorschau gibt es dafür nicht.) --Druckversion (Diskussion) 22:12, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Prima, vielen Dank! --Taraxacumo (Diskussion) 21:49, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kurze Frage

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Hi Druckversion.

Du hast im Artikel Sortenschutz das Format der Einzelnachweise geändert.

Mit der Zusammenfassung IF, diese Abkürzung kann ich nirgendwo finden, was bedeutet sie?

Die Formatierung die du angewendet hast kenne ich noch nicht, wo kann ich diese finden und ist sie Pflicht bei Gesetzestexten?

Danke vorab und viele Grüße...

--"...Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor..." - Faust - (Diskussion) 15:07, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Benutzer:Bergwaldsiedler, lf steht für link fix, also soviel wie die Reparatur eines elektronischen Verweises. Das sah hier in den Fußnoten 1-11 ziemlich hässlich aus, weil die Syntax für externe Links nicht beachtet wurde (nur einfache statt doppelte eckige Klammern wären zu verwenden gewesen). Zugleich bietet sich hier die Verwendung der Vorlage an, da auf eine Datenbank verwiesen wird. Sollte sich die Systematik der elektronischen Verweise mal ändern, dann wäre das so zentral über die Vorlage behebbar. Zudem handelt es sich um ein rechtliches Thema. Es ist durchaus üblich, den Verweis auf Rechtsquellen mittels Vorlage direkt im Fließtext einzufügen. --Druckversion (Diskussion) 13:28, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Toluol-2,4-diisocyanat

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Hallo Druckversion, bez. Deines Reverts: Im Duden steht unter dem Stichwort -prozentig, dass die gültige Schreibweise 5-prozentig oder 5%ig ist, also genau so, wie ich es korrigiert habe. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 16:27, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten