Belege

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Könntest du bitte damit aufhören, in Artikel Dinge einzutragen, die in den angeführten Quellen nicht drinstehen? --Nothere 18:10, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich trage nur das ein, was der angeführten Quelle zu entnehmen ist. Dabei achte ich darauf, dass die Darstellung nicht einseitig erscheint, was jedoch anscheinend von manchen Nutzern beabsichtigt ist. Aber sage mir doch, auf welche Stelle sich deine Anfrage genau bezieht, dann kann ich exakt darauf antworten. --fallguy (Diskussion) 23:01, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das steht hier nicht drin. Wenn du das nochmal einfügst landest du auf VM.--Nothere 23:39, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Zeige mir doch bitte, was genau deiner Meinung nach nicht drin steht. Ich denke, es geht dir um Folgendes: "Er hatte zuerst an einer (rechtswidrigen) Blockade teilgenommen und anschließend versucht die Polizeiabsperrung zu durchbrechen." Richtig? Ok, schauen wir uns mal die Quelle an. Zur rechtswidrigen Blockade: "Danach steht er für seine Worte ein und tritt an den Rand der Hindenburgstraße, Arm in Arm eingehängt mit seinen Mitstreitern, um den Marsch der Rechten zu stoppen." [...] Sein Vorwurf: Beamte des Unterstützungskommandos (USK) hätten ihn mit Schlagstöcken daran gehindert, den Aufmarsch der JN zu blockieren. [...] Einige der Demonstranten saßen auf der Straße, Dimler stand in der Reihe, als die Beamten versuchten, ihn zurückzudrängen, erinnert er sich." Der Mann gibt also selbst an, an einer Blockade teilgenommen zu haben, um die NPD davon abzuhalten, zu marschieren. Das sollte also unstreitig sein, oder? Nun zur Rechtswidrigkeit: Die Blockade einer (genehmigten) Demonstration ist als Nötigung strafbar und schon alleine deshalb rechtswidrig. Das ist ein Fakt, den du dir bei jedem Juristen/Polizisten bestätigen lassen kannst. Er nahm also an einer rechtswidrigen Blockade teil. So, nun zum durchbrechen der Polizeiabsperrung: "Einige der Demonstranten saßen auf der Straße, Dimler stand in der Reihe, als die Beamten versuchten, ihn zurückzudrängen, erinnert er sich. [...] Sie haben mich immer weggeschoben und waren ziemlich ruppig, obwohl ich ihnen erklärt habe, dass ich der Sohn eines deutschen Antifaschisten bin." Die Polizei hat also versucht, die Demonstranten von der Straße zu schieben, das sollte auch feststehen. "Dimler habe sich an den Beamten an der Seite vorbeigedrängt und sei mit Schlägen auf Herz, Nieren und den unteren Bauch zum Aufgeben gezwungen worden." Er versuchte die Reihen der Polizei -durch Drängen- zu überwinden, woraufhin Zwang angewandt wurde. Mein Text ist also durch die Quelle, die Neue Presse Coburg, abgedeckt. Was ist also davon nicht belegt?--fallguy (Diskussion) 18:08, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Danke, dass du auch noch explizit bestätigst, dass das, was du eingefügt hast, nicht in der Quelle steht.--Nothere 18:00, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ach bitte, fertige mich doch nicht so oberflächlich ab, à la "ich habe Recht und du Unrecht". Ich habe mir die Mühe gemacht, meine Änderung zu begründen. Nimm dir doch bitte auch die Zeit, zu erklären, warum du denkst, dass dies nicht korrekt war. Zumindest das sollte man von einem Admin doch erwarten dürfen.--fallguy (Diskussion) 14:27, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nun, im Artikel steht nicht, dass er versuchte, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Dort steht, er habe sich an der Seite vorbeigedrängt, was möglicherweise das von dir Eingetragene bedeutet, möglicherweise aber auch etwas anders. Wohin er gedrängt hat steht dort schließlich nicht.
Dass Blockaden zwangsläufig strafbar sind ist übrigens nicht so, siehe z.B. [1], [2], usw..--Nothere 21:13, 22. Jan. 2013 (CET) P.s.: Wobei ich mich bei der Menge der Medienberichterstattung frage, ob der Vorfall überhaupt relevant ist. Werde bei Gelegenheit nochmal suchen.Beantworten
Zuerst einmal, danke für die Antwort. Nun, "drängen" bedeutet ja laut meines Wissens (und ich habe auch nochmal im Duden nachgesehen), "schieben, drücken [trotz eines Widerstandes]". Die Person ist also nicht einfach an der Polizeikette vorbeispaziert, sondern hat durchaus aktiv gearbeitet. Ob sie das an der Seite macht oder nicht ist m. E. irrelevant. Die Person überwindet die Polizeisperre mit einer aktiven Handlung und "durchbricht" diese dadurch.
Zur Blockade: Nur manche Blockaden sind straffrei. In diesem Fall eher nicht, denn: "Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[2] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist." Zitat aus Wiki. Und das Einhaken lag hier zweifelsfrei vor.
Und zur Menge der Medienberichterstattung: Wie weit soll dieses Spiel noch gehen? Tagtäglich kommt eine negative Schlagzeile hinzu, viele schon Jahre alt. Irgendwann besteht der Artikel dann zu 80% aus schlechter Presse, das kann nicht Sinn und Zweck von Wikipedia, einer Enzyklopädie sein, in der sich Leute sachlich über Themen informieren wollen. Speziell dieser Artikel jedoch ist Spielball einiger stark alternativer Kräfte, die die Plattform Wikipedia dafür missbrauchen, ihre Ideologie in Form der Ablehnung gegen staatliche Organe und besonders das USK darzustellen.--fallguy (Diskussion) 21:41, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ob etwas illegal ist oder nicht liegt nicht in unserem Ermessen. Alles weitere bitte auf der Artikel-Disk, ich habe dort geantwortet und diverse Vorfälle mit nur geringer Medienberichterstattung gelöscht (darunter auch jenen hier diskutierten).--Nothere 15:31, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten