Falsifikator
Beigetreten 31. Oktober 2009
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Falsifikator
Hallo, dir ist schon klar, dass das eine Urheberrechtsverletzung ist? --C. Löser 16:51, 2. Nov. 2009 (CET)
- Hallo, zum einen ist es die offizielle Definition, welche die Bundeszentrale für politische Bildung benutzt und damit gemeinfrei. Zum anderen ist die wissenschaftliche Quelle, das Politiklexikon ebenfalls mit angegeben. Dahingehend handelt es sich um ein klassisches Zitat. Aber Danke für den Hinweis, ich werde es in Anführungszeichen setzen, damit keine Zweifel aufkommen. --Falsifikator 16:59, 2. Nov. 2009 (CET)
- Auf http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=IVNXHE ist kein Hinweis auf eine Gemeinfreiheit. Ein Zitat ist ein so langer Text übrigens auch dann nicht, wenn man ihn in Anführungszeichen setzt und/oder dazuschreibt, wo der Text herkommt. --C. Löser 17:06, 2. Nov. 2009 (CET)
- Siehe auch Zitat#Zitate_und_Urheberrecht
- Kannst du bitte ERST den Nachweis erbringen, dass der Text gemeinfrei ist, bevor du ihn wieder einfügst? Und falls du das nicht kannst bitte füge die weitere Version zur Versionslöschugn ein. --C. Löser 17:10, 2. Nov. 2009 (CET)
- War mein Fehler. Mein Telefonat ergab meinen Irrtum. Danke für den Hinweis.--Falsifikator 15:12, 3. Nov. 2009 (CET)