Als Sprengkandidatur wird in der Schweizer Politik eine (meistens chancenlose) Kandidatur im Rahmen einer Majorzwahl mit vorhersehbarem Ausgang bezeichnet, die darauf abzielt, auf dennoch denkbare Alternativen hinzuweisen.
die durch konkordanzdemokratischen Absprachen oder stillschweigende Übereinkünfte zwischen den Parteien festgelegte parteipolitische Zusammensetzung des fraglichen Gremiums (freiwilliger Proporz) in Frage zu stellen.
Hintergrund
Die in der schweizerischen Bundesverfassung verankerte Möglichkeit, Parlamentsbeschlüsse per Referendum ausser Kraft zu setzen, zwingt Regierungen und Parlamente dazu, ihre Vorlagen möglichst breit und in allen politischen Lagern abzustützen. Dadurch hat sich das Modell der Konkordanzdemokratie herausgebildet. Während Parlamente ohnehin nach dem Proporzverfahren gewählt werden, erfolgt die Bestellung der Exekutivgremien zwar meistens durch Majorzwahlen, bei denen jedoch ein „freiwilliger Proporz“ praktiziert wird: Indem die stärksten Parteien jeweils einen Teil der Regierungssitze freiwillig kleineren Parteien überlassen, wird künstlich eine ähnliche parteipolitische Zusammensetzung wie in den Parlamenten erzielt. Wieviel Sitze den einzelnen Parteien „legitimerweise“ zustehen, wird durch eine Art stillschweigende Übereinkunft zwischen den Parteien geregelt. Häufig werden einmal etablierte Verteilschlüssel wie etwa die „Zauberformel“ für den Bundesrat über längere Zeit beibehalten.
Verwendung und Abgrenzung des Begriffs
Aus lässt sich nicht eindeutig erschliessen Sieht sich eine Partei, etwa infolge eines gestiegenen Wähleranteils, durch diese Formel nicht mehr angemessen berücksichtigt, so kann sie durch Aufstellung eines Sprengkandidaten eine „Kampfwahl“ provozieren und damit dem Elektorat (Volk oder Parlament) die Möglichkeit einer Korrektur der Machtverhältnisse verschaffen. Sprengkandidaturen ohne nennenswerte Erfolgschancen können auch dazu dienen, Denkprozesse anzustossen, die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zu lenken, oder das Terrain für spätere Kandidaturen vorzubereiten.
Prominente Sprengkandidaten waren in jüngerer Zeit etwa Toni Bortoluzzi,[1] Luc Recordon [2]
Ansprüche der einzelnen Parteien werden dabei durch „Gewohnheitsrecht“ bzw. durch mehr oder weniger formelle Abspra
Abgrenzung zu anderen Sonder
Das kann beispielsweise geschehen, indem eine Partei versucht, einen Sitz zu erringen, der ihr laut der stillschweigenden Übereinkunft zur Sitzverteilung (sogenannte nicht zusteht, aber auch, indem andere Parteien zum offiziellen Kandidaten ein Gegenkandidaten aus der selben Partei aufstellen.
Gelegentlich wird Sprengkandidatur auch als Synonym zur wilden Kandidatur verwendet, welche allgemein für Kandidaturen verwendet werden, welche ohne Unterstützung der eigenen Partei erfolgen.
Sprengkandidaturen sind bei Majorzwahlen möglich, wo Einzelpersonen kandidieren. Bei Proporzwahlen sind hingegen nur Kandidaturen auf Parteilisten möglich.
Auf nationaler Ebene
Bei den Wahlen zum Bundesrat stellt eine Sprengkandidatur ein politisches Manöver dar, bei dem andere Parteien zur Verhinderung der Wahl eines Politikers einen Kollegen aus dem gleichen Lager an seiner Stelle wählen. Auf diese Weise bleibt der Anspruch einer Partei auf Partizipation in der konkordanzdemokratischen Regierung unangetastet.
Beispiele dafür gab es mehrere in der Geschichte der schweizerischen Bundesratswahlen. So wurde 1983 der Sprengkandidat Otto Stich anstelle der offiziellen SP-Kandidatin Lilian Uchtenhagen gewählt. Zehn Jahre später wurde wiederum die Wahl der offiziellen Kandidatin der SP, Christiane Brunner, durch den Neuenburger Nationalrat und Staatsrat Francis Matthey „gesprengt“, der aber seine Wahl ablehnte, worauf Ruth Dreifuss gewählt wurde.
Zuletzt kam eine solche Sprengkandidatur bei den Bundesratswahlen 2007 zum Einsatz, nachdem auf Vorschlag linker Parteien statt des Amtsinhabers Christoph Blocher die Bündner Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf im zweiten Wahldurchgang mit knapper Mehrheit gewählt wurde.
Auf kantonaler Ebene
Die Kantonsregierungen werden vom Volk gewählt, und zwar in den meisten Kantonen im Majorzverfahren. Deshalb kommt es vor, dass Politiker, die von ihrer eigenen Partei nicht nominiert werden, „auf eigene Faust“ antreten. Da bei diesen Wahlen eher Persönlichkeiten als Parteien im Vordergrund stehen, haben solche Kandidaturen auch reelle Chancen.
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Tabellen
Angaben verschiedener Bahnverwaltungen zu Maximalwerten für Seitenbeschleunigung und Überhöhungsfehlbetrag bei stabilisiertem Gleis[3]
Land | Verwaltung | Seitenbeschleunigung | Überhöhungsfehlbetrag | Bedingungen |
---|---|---|---|---|
Slowenien Schweiz |
SZ SBB |
1,8 | 275 | |
Finnland | VR | 1,8 | 290 | |
Deutschland | DB AG | 1,9 | 300 | |
Tschechien | CD | 2,29 | 350 | |
Frankreich | SNCF | 2.55 3,27 |
390 500 |
„pratiquement“ „théoriquement“ |
Italien | FS | 3,27 | 500 | Kippsicherheit |
Schweden | BV/SJ | 3,8 | > 600 | ohne Wind |
Spanien | RENFE | 4,5 | 700 | Radsatz-Spurführung mit Winkel Null |
Zulässige Überhöhungen und Überhöhungsfehlbeträge für Streckenabschnitte ohne Zwangspunkte
Land | Geltungsbereich | max. Überhöhung | max. Überhöhungsfehlbetrag | Bedingungen | Quelle |
---|---|---|---|---|---|
Deutschland | Rg Eg (Schotteroberbau) Eg (Feste Fahrbahn) Zg Ag |
100 160 170 180 >180 |
[4] | ||
Österreich | Neubaustrecken | 160 | 100 130 |
v ≤ 120 |
[5] |
Schweiz | 160-180 | 122-130 150-165 |
R > 350 m bzw. R > 650 m |
[6] |
Quellen:
- ↑ Bundesrats-Ersatzwahl im Zeichen der Kontinuität. In: Swissinfo 4. Dezember 2002
- ↑ Die CVP verzichtet auf Kampfkandidatur In:
- ↑ Erster Bericht über den Stand der Neigetechnik, Paris: UIC 1998, ISBN:2746100061
- ↑ Marco Wegener: Formelsammlung Schienenbahnwesen
- ↑ Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen - HOCHLEISTUNGSSTRECKEN
- ↑ AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG - Feste Anlagen - Geometrische Gestaltung der Fahrbahn - Trassierungselemente - Normalspur. Ausgabe: 01.12.2002
Kasten
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