Mentorengesuch

Bearbeiten

Hallo, Ich suche ein wenig Unterstützung zum Turnaround, zur Zusammenarbeit der internationalen Wikipedia und allgemein zur möglichst reibungslosen Teilnahme.--KWie (Diskussion) 16:22, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Mentorenprogramm

Bearbeiten
 

Hallo KWie, ein herzliches Willkommen im Mentorenprogramm!

Ich bin nun dein Mentor und damit persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Wikipedia. Ich habe daher deinen {{Mentor gesucht}}-Baustein durch den entsprechenden Mentee-Baustein ersetzt.

Zur eigentlichen Betreuung: Ich bin dafür da, Fragen im Dialog zu beantworten. Dies passiert in der Regel auf so genannten Diskussionsseiten. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine Benutzerdiskussionsseite. Auf meiner Diskussionsseite kannst du mich ab sofort ansprechen. Wenn es sein muss, kannst du mich auch per E-Mail erreichen (ich ziehe allerdings die Kommunikation auf der Diskussionsseite vor, da dies transparenter ist).

Wenn ich in Zukunft nicht umgehend auf Anfragen von dir antworten sollte (ich bin oft unterwegs und nicht immer online und teile das nicht mehr immer ausdrücklich auf meiner Benutzerseite mit, Ganoven lesen mittlerweile auch Wikipedia...), wende dich bitte an meine Co-Mentoren Emes oder LZ6387. Wenn diese wider Erwarten auch nicht reagieren sollten, kannst du dich an die Kollegen auf der Seite „Fragen von Neulingen“ wenden.

Zunächst empfehle ich dir, einmal auf der Seite Starthilfe vorbeizuschauen. Dort findest du viele hilfreiche Links zu weiterführenden Hilfeseiten. Für den Schnelleinstieg als Autor bietet sich auch unser Tutorial an – dort ist in sechs Punkten kompakt das Wichtigste für deine ersten Schritte hier zusammengefasst. Was du mit Turnaround meinst, müsstest du mir allerdings noch etwas erklären.

Auf gute Zusammenarbeit! Gruß, --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:09, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Türkischrotöl

Bearbeiten
  • Anfrage an GROW-D4@ec.europa.eu (Chemicals), worin der Unterschied zwischen
SULFONATED CASTOR OIL, CAS# 101316-48-7, CosIng Database #38406, und
SULFATED CASTOR OIL, CAS# 8002-33-3, CosIng Database #38402
besteht --KWie (Diskussion) 19:19, 10. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Menschenwürde

Bearbeiten

Menschenwürde als Verfassungsprinzip

Bearbeiten

Die Verfassungen vieler Demokratien schützen Rechte und Freiheiten an sich, ohne Bezug auf ein Prinzip der Menschenwürde. Die Bill of Rights von 1776 beispielsweise benennt als unveräußerliche Rechte „Recht auf Leben und Freiheit und dazu die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu behalten und Glück und Sicherheit zu erstreben und zu erlangen“.

Der Begriff der Menschenwürde wird in einer Verfassung wohl erstmals in der irischen Verfassung von 1937 ausdrücklich angeführt.[1]

Als (zum Teil oberstes) Prinzip der Verfassungsordnung wird die Menschenwürde in folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union genannt:[2]

Auch in

wird die Menschenwürde als oberstes Prinzip ausdrücklich genannt.

Zudem enthält der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, in Teil I Artikel I-2, sowie Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union den Schutz der Menschenwürde.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Bearbeiten

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz)

Bearbeiten
 
Am Landgericht in Frankfurt am Main
Wortlaut
Bearbeiten

Die Achtung der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter ist in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschrieben:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Historischer Hintergrund
Bearbeiten

Dieses Grundrecht ist als bewusste Reaktion auf die massive Missachtung der Würde des Menschen durch den nationalsozialistischen Staat zu verstehen. Die damalige Diskriminierung von Juden und Behinderten wurde mit deren angeblich minderwertigem Menschsein begründet.

Dasselbe ist festzustellen bei vielen anderen historischen Menschenrechtsverletzungen (Diskriminierung von Sklaven, Indianern, Frauen oder ungeborenen Kindern). Die Festschreibung der unantastbaren Menschenwürde im Grundgesetz sollte jede Legalisierung des Entzugs der Grundrechte oder Menschenrechte verhindern. Denn Menschenwürde steht jedem Mitglied der menschlichen Familie (Homo Sapiens) in gleicher Weise zu, unabhängig von dessen sonstigen Eigenschaften oder Fähigkeiten. Sie kann demnach nicht gemessen werden, kann weder wachsen noch schrumpfen oder jemandem entzogen werden. Würde Menschsein oder Menschenwürde zur „variablen Größe“ erklärt, dann könnten damit alle Menschenrechte und Grundrechte beliebig relativiert werden. Die Achtung der Menschenwürde ist somit Voraussetzung und Garant für die Geltung aller weiteren Menschenrechte. Da selbst demokratische Mehrheiten gegen derartige Fehlurteile nicht gefeit sind, wurde in der Deutschen Verfassung (durch Artikel 79 Abs 3 GG) ausdrücklich jede Änderung an Artikel 1 GG verboten.

  1. Rolf-Peter Horstmann: Menschenwürde. In: Joachim Ritter (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie. Schwabe, Basel 1980, Sp. 1124, 1126.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Wetz.
  3. Parte I – Titolo III – La Camera dei Deputati, Art. 41 – Art. 41 der italienischen Verfassung

Austragung aus dem Mentorenprogramm

Bearbeiten

Hallo KWie!

Da du momentan keine Aktivität mehr aufweist und dich seit Längerem nicht mehr bei mir gemeldet hast, habe ich dich aus dem Mentorenprogramm entlassen und meine Mentorenvorlage von deiner Benutzerseite entfernt.

Du kannst mich aber natürlich auch weiterhin jederzeit auf meiner Diskussionsseite oder per E-Mail um Rat fragen.

Liebe Grüße, dein Mentor Reinhard Kraasch (Diskussion) 21:17, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten