Bhaktapur

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Hallo Kreuzberger, Danke für Deinen Edit, Du schriebst, Du seist im Moment in Bhaktapur. Der Artikel benötigt Aktualisierungen bezüglich der Kumari, der aktuellen Einwohnerzahl und der aktuellen Situation der 2015 zerstörten Gebäude. Vielleicht geht ja noch was. Ansonsten einfach die Gegen genießen! Vieel Grüße --Thomas W. (Diskussion) 10:29, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Thomas, der ganze Artikel ist leider hoffnungslos veraltet; während der Reise ist das zu mühsam, danach ... wenns die Motivation mal hergibt... Gruß Kreuzberger Kreuzberger (Diskussion) 12:44, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Allegra Tinnefeld

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Mir sind gerade die Reverts von dir an dem Artikel aufgefallen, weshalb ich dich auf eine Kleinigkeit hinweisen wollte: Dieser Editkommentar. Kann sein, dass der Nutzer an der Quelle der Informationen sitzt, deswegen wäre es vmlt. sinnvoll, mal über die Dieskussionsseite mit ihm Kontakt zu suchen. Gruß--Resqusto (Diskussion) 22:00, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Vielen Dank. Ausgangspunkt war eine E-Mail von mir an Allegra, in der ich sie bat, mir zu sagen, ob die Angaben über sie und ihre Eltern vielleicht falsch sind. Dies hat Frau Tinnefeld zum Anlass genommen, die Angaben über sie wieder herauszunehmen und sie hat mir auch eine dementsprechende E-Mail geschrieben. Ich habe revertiert und ihr sehr freundlich geschrieben, dass die Angaben alle auf bereits veröffentlichen Informationen beruhen und es nicht angeht, dass jemand bestimmt, was über ihn in der Wikipedia steht und was nicht. Ich fand es auch sehr merkwürdig, dass Frau Tinnefeld nichts dagegen hatte, dass ihr Mann erwähnt wird, sie aber nicht. Außerdem war mir aufgefallen, dass Allegra als in Wien gebürtig und aufgewachsen Hochdeutsch spricht und ich hatte sie danach gefragt. Der Nutzer MusikMusic sitzt todsicher an der Quelle, es handelt sich nämlich ganz offensichtlich um die Tinnefelds. --Kreuzberger (Diskussion) 22:59, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Kein Problem. Vergiss aber nicht, bei der Angelegenheit Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Gruß --Resqusto (Diskussion) 23:34, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Klar. Bei dem Revert ging es aber um 3 Informationen: Wie Frau Tinnefeld mit Vornamen heißt 2. Was ihr Beruf ist 3. Woher sie den Namen "Allegra" hat. Letzteres hat sie einer Gazette höchstpersönlich ausgeplaudert. Da komme ich noch nicht mal in Sichtweite von Wikipedia:Artikel über lebende Personen.--Kreuzberger (Diskussion) 00:12, 31. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Berlin 2030

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Hallo Kreuzberger, Du hast meine Änderung wieder rückgängig gemacht. Dem Leser eine Hilfe zu geben ist das eine, nur leistet dieser dein Satz das m.E. gar nicht: 'ob dies zur Annahme reicht, hängt davon ab, ob die Beteiligung über 50 % beträgt.' Was meinst Du mit Beteiligung? Doch nicht etwa Wahlbeteiligung (Abstimmungsbeteiligung)? Ich komme nicht klar mit dieser Formulierung. Du meinst ja doch (hoffe ich) diesen Sachverhalt: Ab 25% Ja-Stimmen aller Abstimmungsberechtigten müssen es zur Annahme des Volksentscheids mehr als 50% der sich beteiligenden Abstimmenden sein, die mit 'Ja' stimmen. Das stand so bereits schon einmal im Text und wurde von dir unnötigerweise verschlechtert. Auch mein Text sagte bereits alles aus und verwirrt die Leser nicht unnötig. Der zweite Satz des Abschnitt erläutert den ersten mit Zahlen und das sollte wirklich genügen. Es gibt einfach keine weitere Bedingung als diese beiden: mindestens 25% müssen dafür sein und die müssen in der Mehrheit sein gegenüber den Nein-Stimmen.--JeanPersil (Diskussion) 01:02, 26. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Hallo JeanPersil, schön, dass du hier schreibst, andere redigieren einfach ohne jede Rückmeldung.
Die Sache ist bestimmt durch eine Mischung von absoluten und relativen Ergebnissen, was viele verwirrt.
Deine Annahme "Ab 25% Ja-Stimmen aller Abstimmungsberechtigten müssen es zur Annahme des Volksentscheids mehr als 50% der sich beteiligenden Abstimmenden sein, die mit 'Ja' stimmen." ist nicht richtig. Es müssen natürlich immer mehr als 50% der sich beteiligenden Abstimmenden sein, die mit 'Ja' stimmen; aber natürlich ist das bei Erreichen der 25 % (608.000 Stimmen) und einer Wahlbeteiligung von unter 50% ja automatisch der Fall.
Ja, ich hätte es vielleicht so schreiben sollen: "Auch bei mehr als 25 % Ja-Stimmen aller Abstimmungsberechtigten sind zur Annahme des Volksentscheids gleichzeitig mehr als 50 % Ja-Stimmen der sich beteiligenden Abstimmenden vonnöten."--JeanPersil (Diskussion) 14:00, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Die absolute Grenze sind 608.000 Stimmen (= 25% aller Wahlberechtigten); unterhalb derer braucht man nicht nachdenken, der Entscheid ist abgelehnt. Bis zu 50 % Wahlbeteiligung braucht man auch nicht nachzudenken, denn entweder werden die 608.000 Stimmen erreicht, dann ist das immer auch die relative Mehrheit, oder nicht, dann ist sowieso abgelehnt.
Erst darüber aber fängt die Bedingung an zu greifen, dass es auch die Mehrheit der Stimmen sein muss. Bei 55 % Wahlbeteiligung reichen die 608.000 Stimmen nicht mehr, weil der Antrag dann mit einer Mehrheit von 730.000 Stimmen abgelehnt wäre.
Wer für den Antrag ist, braucht nicht rechnen, er stimmt dafür. Wer aber möchte, dass der Antrag abgelehnt wird, der darf nicht zu Hause bleiben, wie viele denken. Wenn 608.000 Stimmen für den Antrag zusammenkommen, dann wird er nur abgelehnt, wenn die Beteiligung über 50 % beträgt, weil ansonsten ja auch automatisch die relative Mehrheit besteht. Je höher die Beteiligung über 50% steigt, desto höher ist auch die absolute Zahl der Stimmen, die für den Erfolg notwendig sind. Bei einer Beteiligung von 100 % zum Beispiel müssten dann 1.216.000 dafür stimmen, und nicht mehr nur 608.000. Diese mathematischen Verhältnisse sind vielen nicht klar und sie denken, sie können zuhause bleiben. Das aber ist ein Roulettespiel, ob die 608.000 Stimmen zusammenkommen.
Beim Volksentscheid 2011 betrug die Wahlbeteiligung nur 27,5 %; dennoch wurde der Entscheid angenommen, weil praktisch nur die Befürworter zur Abstimmung gegangen waren. Dadurch betrug die Zustimmungsrate über 98% und der Anteil an allen Wahlberechtigten 27 %. Das Gleiche würde auch jetzt passieren, sofern die 608.000 Stimmen erreicht werden, wenn man den in manchen Medien verbreitetem Rat folgen würde, einfach zu Hause zu bleiben. --Kreuzberger (Diskussion) 04:16, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo Kreuzberger, Du bringst alles schön auf den Punkt, Danke. Aber Du rennst bei mir offene Türen ein was den mathematischen Sachverhalt angeht. Mir geht es lediglich um den Nebensatz in "Bei 2.431.772 zum Volksentscheid zugelassenen Personen sind also in jedem Fall mindestens 608.000 Ja-Stimmen zur Annahme erforderlich; ob dies zur Annahme reicht, hängt davon ab, ob die Beteiligung über 50 % beträgt." Im Folgesatz dann gleich das Gegenbeispiel, der Volksentscheid 2011, das Du hier selbst anführst: dort genügte ja eine Wahlbeteiligung von 27,5 %. Ob also für den VE 2023 608.000 Stimmen genügen, hängt also nicht davon ab, dass die Beteiligung (Abstimmungsbeteiligung) über 50 % beträgt. Es müsste also heißen: ...ob die Wahlbeteiligung unter 50 % beträgt. Warum hast Du diese alte Version ausgetauscht: "dies würde aber nur reichen, wenn die Wahlbeteiligung unter 50 % läge, mit steigender Wahlbeteiligung wäre eine wachsende Anzahl von [Ja-]Stimmen erforderlich." Würde das wiederherstellen. Wahl-Sonntäglichen Gruß!--JeanPersil (Diskussion) 14:00, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Ist offenbar schwierig, wie nicht nur unser Austausch hier zeigt, sondern auch in meinem Bekanntenkreis, wo weitgehend Unkenntnis herrscht, was Nichtteilnahme bedeuten könnte.
Wenn es dir ein Anliegen ist, ändere es ruhig, aber jetzt ist eh alles Wurscht. Wie schon geschrieben, morgen kann der Artikel deutlich eingedampft werden. Aber wirklich danke für deine Unterstützung! --Kreuzberger (Diskussion) 14:53, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Der Volksentscheid ist gescheitert: Auszählungsstand.--JeanPersil (Diskussion) 19:10, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Hab's auch gerade gesehen, juchhu! Er ist allerdings nicht gescheitert, sondern gut ausgegangen! --Kreuzberger (Diskussion) 19:41, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Erstaunlich die hohe Zahl an Nein-Stimmen! Und das Quorum deutlich verpasst.--JeanPersil (Diskussion) 20:00, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Der Anteil der Befürworter liegt bei 16,5%. Wenn man von den bisherigen Erfahrungen ausgeht (insbesondere 2011!), dass bei solch einem Entscheid das Reservoir der Befürworter weitgehend ausgeschöpft wird, dann sind über 80% der (wahlberechtigten) Berliner gegen das Vorhaben. Darunter eben auch viele, die kein Roulette spielen wollten (wären allerdings nicht genug gewesen!). --Kreuzberger (Diskussion) 20:23, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten