LeonardoP123
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Telemedizin - Telerehabilitation - Teletherapie
BearbeitenHallo, ich habe auf den Diskussionsseiten der o.g. Artikel zu deinen heutigen Ergänzungen Anmerkungen hinterlassen. Gruß --Karl 3 (Diskussion) 15:36, 9. Nov. 2017 (CET)
Hallo Karl 3, in den drei Bereichen finden sich jeweils zusätzliche Informationen, die zu dem jeweiligen Bereich passen. Es gibt Informationen die doppelt sind, aber diese dienen der Erklärung und dem Beleg. Was würdest Du Vorschlagen sollte gekürzt werden? Es nur in einem der drei Bereiche zu erwähnen fände ich zu umständlich für die Leser, da der Leser nicht weiß, in welchem Bereich er suchen muss. Oder gibt es dafür eine Lösungsmöglichkeit? Die TeleNachsorge stellt eine optionale neue Möglichkeit für Versicherte dar. Ich halte die Infos, auch im Bezug darauf, dass eine Nachsorge, wie auch eine TeleNachsorge nach einer Reha für Versicherte nicht unwichtig sind und auch für Reha-Einrichtungen mit Ärzten und Therapeuten unbedingt die Anforderungen an Tele-Reha-Nachsorge lesenswert sind. Viele denken bei Tele an Apps aus dem Life-Style-Bereich, da ist es gut, dass die DRV die Anforderungen definiert hat. Hier ist die DRV Vorreiter, nach meinem Kenntnisstand gibt es bei den Krankenkassen eine solche Anforderung für die teletherapeutische Anwendung noch nicht. Und ich finde diese Informationen im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit für die Reha, Nachsorge und Digitalisierung im Gesundheitswesen gut.
In dem Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 steht, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das EvoCareBehandlungsverfahren Eingang in die Regelversorgung finden kann. Die Arbeitgruppe besteht aus Mitgliedern der anderen DRV-Träger! Dort steht auch, dass es den für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen (also allen) grundsätzlich freigestellt ist, EvoCare als Nachsorgeangebot zu integrieren. Niemandem wird vorgeschrieben, diese Nachsorge anbieten, oder in Anspruch nehmen zu müssen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe können die einzelnen DRVn annehmen, müssen aber nicht. Sofern sich allerdings eine Einrichtung für den Einsatz der TeleNachsorge entscheidet, sind die „Anforderungen der DRV an TeleNachsorge“ zu befolgen – zu denen gehört die Darstellung eines Behandlungskonzepts, wie der Einsatz von EvoCare-TeleNachsorge konkret erfolgen soll. LeonardoP123 (Diskussion) 19:20, 9. Nov. 2017 (CET)
- Über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe habe ich keine Kenntnis! Quelle? Den Schluss, "dass es den für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen (also allen)..." Verstehe ich nicht. Wenn es den für die DRV Bund tätigen Kliniken freigestellt ist, wieso soll das auch für die Kliniken der anderen DRV-Träger gelten, also wieso "also allen"? Meines Wissens ist EvoCare bisher nur bei der DRV Bayern Süd und, möglicherweise, bei der Aggertalklinik der DRV Rheinland etabliert und auch da monomodal nur für die Orthopädie. Irre ich mich da? Unabhängig davon ist der face-to-face-Nachsorge Vorrang einzuräumen, die Telerehabilitation wäre also nur für eine vergleichsweise geringe Restmenge anzuwenden.--Karl 3 (Diskussion) 22:45, 9. Nov. 2017 (CET)
Dem Schreiben vom 11.10.2017 ist zu entnehmen, dass sich die Arbeitsgruppe mit dem EvoCare Behandlungsverfahren befasst hat und das sie zu dem Ergebnis gelangt ist, das EvoCare als unimodales Behandlungsangebot in der Indikation Orthopädie Eingang in die Regelversorgung der Reha-Nachsorge der Rentenversicherung finden kann. Hier wird nicht eingegrenzt. Eine Quelle der Zusammensetzung der Arbeits-/Projektgruppe „Reha-Nachsorge“ findest Du auf Seite 8. Teilnehmende der Bundesträger und VertreterInnen aller Regionen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/03_infos_fuer_reha_einrichtungen/_downloads/fortbildungen/Fachtagungen/Ganztaegig%20ambulante%20Rehabilitation_2017/Fachtagung_ambulante%20Reha_Vortrag_Ritter.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Das EvoCare unimodal vergütet wird, das habe ich geschrieben.
Hast du einen Beleg für deine Aussage, dass für eine TeleNachsorge nur eine vergleichsweise geringe Restmenge bleibt? Und worauf zielst Du mit deiner Frage eigentlich ab? Eine TeleNachsorge stellt eine Option dar, sie ist kein muss!
Neben dem Grundsatz des Vorrangs der herkömmlichen face-to-face-Nachsorge gegenüber der Tele-Nachsorge, ist im Übrigen den Anforderungen der DRV eine ausführliche Erläuterung zu entnehmen, warum die TeleNachsorge eine sinnvolle Ergänzung darstellt und für welchen Personenkreis. Punkt 4.3 Zielgruppen für Tele-Nachsorge schlussfolgert wie folgt: Tele-Nachsorge kann damit einen Rehabilitandenkreis einbeziehen, der ansonsten keine Reha-Nachsorge in Anspruch nehmen würde.
Des Weiteren ist dort auf Seite 6 zu entnehmen: -Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der herkömmlichen face-to-face-Nachsorge gegenüber der Tele-Nachsorge. Andererseits stellt Tele-Nachsorge eine sinnvolle Ergänzung des Spektrums der Nachsorge-Leistungen der Rentenversicherung dar. Sie ist insbesondere dann angezeigt, wenn die Möglichkeiten der herkömmlichen Reha-Nachsorge nicht greifen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn kein adäquates konventionelles Reha-Nachsorgeangebot am Wohnort des Versicherten verfügbar ist (etwa bestehende regionale Versorgungslücken). Daraus ergibt sich für die Rehabilitationseinrichtung, dass vor der Verordnung einer teletherapeutischen Reha-Nachsorgeleistung zunächst zu prüfen ist, ob eine gleichwertige, bedarfsgerechte, für den Versicherten realisierbare und von ihm akzeptierte face-to-face-Form der Reha-Nachsorge wohnortnah zur Verfügung steht.
Da sie örtlich unabhängig – z. B. in der häuslichen Umgebung, draußen oder unterwegs – und rund um die Uhr nutzbar sind, sollen die Tele-Nachsorgeangebote vor allem auch jene ansprechen, die sonst unerreichbar wären. Das sind z. B. Beschäftigte im Schichtdienst, Menschen mit einem dichten Alltag, z. B. alleinerziehende Berufstätige, die keine traditionelle Reha-Nachsorge aufsuchen können. Die Nachsorgeleistungen werden hier in der Regel in den normalen Tagesablauf eingebaut und an die zeitlichen Möglichkeiten des Rehabilitanden angepasst.
Des Weiteren kann Tele-Nachsorge – entsprechende Angebote vorausgesetzt – auch eine Interventionsmöglichkeit für seltene oder als stigmatisierend erlebte Erkrankungen und Störungen darstellen, für die keine ausreichende Nachsorge-Infrastruktur besteht. Daneben kann Tele-Nachsorge weitere besondere Bedarfsgruppen ansprechen, z.B. Versicherte mit besonders ausgeprägter Motivation für diese Nachsorgeform. Ferner kann ein Bedarf an Tele-Nachsorge bei in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen vorliegen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/infos_fuer_rehaeinrichtungen/_downloads/nachsorge_tele_reha.pdf?__blob=publicationFile&v=2 --LeonardoP123 (Diskussion) 21:44, 10. Nov. 2017 (CET)
- Du schreibst weiter oben: "In dem Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 steht, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das EvoCareBehandlungsverfahren Eingang in die Regelversorgung finden kann" Meine darauf basierende Frage war: "Wenn es den für die DRV Bund tätigen Kliniken freigestellt ist, wieso soll das auch für die Kliniken der anderen DRV-Träger gelten, also wieso "also allen"?" Konkret: Das Rehazentrum in Bad Steben der DRV Bund kann EvoCare in der Orthopädie-Nachsorge einsetzen. Die Klinik Oberstdorf der DRV Schwaben muß die in den Fachinformationen [1] genannten Punkte 4 und 5 erfüllen, bevor ein Antrag auf Zulassung gemäß Punkt 6 gestellt werden kann. Momentan liest es sich so, als wenn jeder DRV-Patient, sofern die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Anspruch auf EvoCare hätte. Das ist irreführend!--Karl 3 (Diskussion) 16:27, 11. Nov. 2017 (CET)
Hallo, Deine Anregung habe ich umgesetzt und den Artikel Teletherapie gekürzt und auf die Telerehabilitation verwiesen.--LeonardoP123 (Diskussion) 08:44, 11. Nov. 2017 (CET)
- Danke! Willst du die Diskussion nicht auf die Diskussionsseite des Artikels Teletherapie verschieben? --Karl 3 (Diskussion) 16:27, 11. Nov. 2017 (CET)
Anmerkung: Du, LeonardoP123, hast diese ganze Seite auf eine Diskussionsseite verschoben, zu der es keinen Artikel gibt. Ich versuche das lizenzkonform in eurem Sinne zu lösen. Kein Einstein (Diskussion) 11:58, 12. Nov. 2017 (CET)
Danke für Deine Hilfe. --LeonardoP123 (Diskussion) 12:03, 13. Nov. 2017 (CET)
EvoCare
BearbeitenHallo LeonardoP123, aufgrund deiner Edits und der Nutzungsbedingungen der Wikipedia möchte ich Dich fragen, ob du in einem beruflichen Verhältnis oder Auftragsverhältnis zu der von dir überall beworbenen Firma EvoCare stehst. MfG. --Gleiberg (Diskussion) 10:54, 29. Nov. 2017 (CET)
Hallo Gleiberg, ich werde von der EvoCare Telemedizin GmbH nicht für meine Tätigkeit bezahlt und habe auch mit dieser Firma kein Auftragsverhältnis. Ich erstelle nicht professionell Artikel gegen Entgelt. Meine Begeisterung für die Anwendung von telemedizinischen Verfahren zur Behandlung von multimorbiden Patienten hat mich zum Editieren der Artikel geführt. Da es sich bei der Abrechenbarkeit einer teletherapeutischen Leistung um ein Novum handelt und ausschließlich die Evocare-Behandlung in der Regelversorgung zugelassen ist, habe ich daher nur diese wirklich benennen können. Alle anderen derzeitigen Anwendungen in der Teletherapie befinden sich in Modell-, respektive Pilotprojekten. Schade, dass Du auch allgemeine Informationen zur Telemedizin gelöscht hast.--LeonardoP123 (Diskussion) 14:23, 29. Nov. 2017 (CET)