Kissenschlachter
Ich habe noch was zur Definition gefunden. Damit gibt es zwar rudimentär, aber deutlich erkennbar einen Hinweis darauf, dass eine Abgrenzung zur Scheindemokratie möglich ist, vgl. auch das ebenfalls ergänzte Zitat von Peter Brasch. Ich denke, wir sind uns einig, dass zumindest das Lemma als solches erhaltenswert ist, sonst hättest du ja keine WL vorgeschlagen. Wenn du dich jetzt zum LAZ entschließen könntest, könnte man den Artikel in die QS eintragen. Da war er nämlich noch nicht, obwohl er schon seit 2004 besteht. Das Problem ist nämlich leider, dass der Begriff zwar häufig im Internet verwendet wird und fraglos ein etablierter Begriff ist, aber kaum definierende oder erklärende Infos dazu zu finden sind. Man braucht also solide Literatur. Die habe ich nicht. Und diejenigen, die sie haben, lesen in der QS mit. Es spricht ja auch nichts dagegen, später bei fehlgeschlagener QS ggf. trotzdem einen LA zu stellen. --H7 (Diskussion) 17:12, 24. Jul. 2016 (CEST)
- Hast mich überzeugt :) Leider blicke ich das mit dem Zurückziehen nicht ganz. Gibt es dazu einen eigenen Textbaustein? – Kissenschlachter (Diskussion) 20:41, 24. Jul. 2016 (CEST)
- Nein, jede Bürokratie hat auch ihre Grenzen ;) Dazu entfernst du einfach den Baustein im Artikel mit der Begründung "LAZ", dann ist über die Versionshistorie nachvollziehbar, dass das der Antragsteller selbst getan hat. Und ergänzt dann ebenfalls "(LAZ)" in Klammern in die Überschrift des LD-Abschnitts, mit oder ohne eine kurze Begründung im Abschnitt. --H7 (Diskussion) 22:58, 24. Jul. 2016 (CEST)