Rechtsanthropologie/Rechtsphilosophie

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Liebe/r Metafragezeichen, vielen Dank für Deine Mühe beim Schreiben Deiner Ergänzung zu dem Artikel Rechtsphilosophie. Gerne würde ich Dich darauf hinweisen, daß es zu dem Thema, das Du ansprichst, bereits einen Artikel Rechtsanthropologie gibt. Mir scheint es sich dabei eher um eine besondere Disziplin der Anthropologie als um ein philosophisches Fach zu handeln. Deshalb habe ich Deine Bearbeitung beim Sichten zurückgesetzt. Mein Vorschlag wäre, daß Du Deine Ergänzungen besser dort einarbeitest. Sie sind in dem Artikel noch nicht enthalten. Ich habe einen Wikilink auf Rechtsanthropologie unter „Siehe auch“ aufgenommen. Und ich hoffe sehr, daß Du Dich durch meinen Revert nicht entmutigt fühlst und weiter an Wikipedia mitarbeitest. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden.--Aschmidt 15:46, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten


Liebe/r Aschmidt, danke für den so freundlich formulierten Hinweis, der mich ermutigt, auch gleich zu antworten, vermutlich etwas zu lang.

Es war ein erster Beitragsversuch.

Gewiss sind beide Auffassungen vertretbar.

Die Deutsche Sektion der Rechts- und Sozialsphilosophen selbst hat jedoch, wie ich auch geschrieben habe, die "Rechtsanthropologie" als ein eigenes Unterthema 1984 erörtert. Die Rechtsanthropologie selbst wird, so weit mir bekannt ist, nur in Wien gesondert untersucht und auch dort vor allem als „Kultur- Rechtsanthropologie“. Als solche gehörte sie dann eigentlich dann auch (per link?) zur Kulturphilosophie. Nur wenige deutsche Rechtsprofessoren betreiben die Rechtsanthropologie ausdrücklich (etwa Lampe). Aber rechtssoziologisch orientierte Rechtsphilosophen greifen solche Themen gern auf. Auch „philosophieren“ umgekehrt Naturwissenschaftler (Roth, Prigogine, Vogel, Gruter, Masters).

Der Artikel "Rechtsphilosophie" ist bislang schon sinnvoller Weise weit gefasst. So umfasst er auch die "Rechtstheorie" und die "ökonomische Analyse des Rechts" und spricht beim Urthema, dem„Naturrecht“, selbst von Sozialanthropologie.

Bekanntlich setzt auch bereits "Aristoteles" derart umfassend an. Die montenbrucksche Zivilisationsdeutung begreift sich ausdrücklich als eine "aristotelische" Art der Rechtsphilosophie (Belege zu "Aristoteles" siehe dort).

Wichtiger ist für mich jedoch der Gegenstand.

So geht es bei der Anthropologie um das "Menschenbild", das eben auch für die Menschenwürde und die Menschenrechte von Bedeutung ist. Die Zivilisation von Montenbruck arbeitet ein solches ganzheitliches Menschenbild heraus, das aus den "Standarterwägungen" der jeweiligen Fachwissenschaften zusammengesetzt ist.

Wer die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse für die „Philosophie“ ausklammert, der muss zurück zum rein moralischen Vernunftmenschen (Kants), der kann dann eigentlich auch kein -heutiges- „Naturrecht“ mehr betreiben.

Meine Anregung wäre, besser umgekehrt einen link von der ohnehin nur dürftig erörterten „Rechtsanthropologie“ hin zum Oberbegriff der Rechtsphilosophie zu setzten, und dort wenigstens das Unterthema als Stichwort „Rechtanthropologie“ aufzunehmen.

Im Übrigen stünde es Dir natürlich frei, und es würde mich freuen, meinen Beitragsvorschlag, ggf dennoch dorthin zu verpflanzen.

Zum wissenschaftlichen Wert der Schrift Zivilisation: Sie ist eine (zusätzliche) Habilitationsschrift, am Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Zwei renommierte auswärtige Rechtsphilosophen haben sie begutachtet.

Der "open access" der Freien Universität ist mit einem Verlagsvertrag verbunden, und er ist nur für Habilitierte geöffnet oder er verlangt zumindest die Genehmigung eines FU- Professors. Etliche Exemplare der Schrift sind als Buch gebundene Sonderdrucke in den deutschen Uni- Bibliotheken eingestellt.

Danke Dir sehr für die Lektüre, metafragezeichen. -- 130.133.8.114 13:37, 11. Aug. 2011 (CEST)Beantworten



Versehentlich falsch unterschrieben,bin natürlich auch etwas neugierig auf eine eventuelle Antwort. metafragezeichen ●●●●●●

Mediation und die Frage nach der Sühne, Vermeidung und Blutrache

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hallo, magst mal drüber nachdenken, ob deine aktuellen ergänzungen in der mediation, insbesondere die o.g. im täter-opfer-ausgleich nicht besser aufgehoben wären? vielleicht könnte man einen teil der aussagen auch etwas ent-generalisieren, insbesondere wenn man die mediation in trennungs- und scheidungssachen als den weitaus größten praktischen anwendungsfall derselben sieht. grüße, --Grindinger (Diskussion)

Weltethos

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Du hast im Artikel den Absatz Kritik ergänzt. Bist du sicher, dass dieser Text zum Abschnitt Kritik gehört? Ich kann im Text nämlich keine Kritik finden. --BambooBeast (Diskussion) 14:11, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Beweis (Rechtswesen)

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Vielleicht interessant für Dich - und vielleicht möchtest Du dort beitragen. In der dortigen Diskussion:Beweis_(Rechtswesen)#quantitative_Änderungen_der_Beweislage_führen_zu_qualitativer_Änderung_beim_Beurteiler wurde darüber diskutiert, ob das in den Artikel gehört. -- Graf-Stuhlhofer (Diskussion) 17:33, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten