Schnelllöschung deines Eintrags

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Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

  • Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
  • Der Artikel ist ein reiner Werbeeintrag und verstößt deshalb gegen die Wikipedia-Richtlinien. Artikel sollen einen neutralen Standpunkt einnehmen.
  • Der Gegenstand des Artikels ist ohne Zweifel für eine Enzyklopädie nicht relevant. Beachte bitte, dass Wikipedia kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisations- oder Firmenverzeichnis ist. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob eine Person oder eine Organisation auch in anderen Nachschlagewerken vorkommt. Die Kriterien für viele Themen findest du in den Relevanzkriterien.
  • Der Text wurde offenbar von einer Webseite kopiert. Weil Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Erlaubnis dafür hattest, gehe ich davon aus, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Da der Text zudem nur mit großem Aufwand enzyklopädische Qualität erreichen könnte oder eine Freigabe aus bestimmten Gründen ausgeschlossen werden kann, wurde der Text zur Schnelllöschung vorgeschlagen.

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Falls nicht mangelnde Relevanz ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. Seewolf 17:51, 27. Sep. 2011 (CEST)Beantworten