Rüwald
Quellenangabe unzureichend
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"Schwesternhelferinnen" wurden Frauen genannt, die einen mehrwöchigen, meist vierwöchigen Kurs absolviert hatten.
Pflegehelfer ist keine geschützte Berufsbezeichnung und war auch nie eine. Üblicherweise wurden und werden Personen so bezeichnet, die in der Krankenpflege tätig sind, aber keine pflegerische Ausbildung haben. Eine heute auch übliche Bezeichnung lautet "Helfer/ in in der Krankenpflege".
"Krankenpflegehelfer" ist eine zumindest in NRW geschützte Berufsbezeichnung, die eine erfolgreich absolvierte einjährige Ausbildung voraussetzt.