Bayerisches Konkordat (1924)

Bearbeiten

danke für die sinnvollen Ergänzungen des Artikels. Eine Frage habe ich: Indem du die Erwähnung des Gebets für den König durch die sicherlich eindeutigere Formulierung der Monarchie ersetzt hast, fehlen nach meinem Dafürhalten zwei Bedeutungsebenen. : a) die Verquickung von Thron und Altar (bzw. hier eher von König und Kirche) im seelsorgerischen Alltag, im Gottesdienst selbst (Susanne Kornacker, Oratio pro rege, 1806-1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44927> (26.01.2010) b) und die Rolle der katholischen Kirche in den Kriegsjahren 1914-18, die sich nur partiell der Kriegspropaganda der staatlichen Stellen entzog, obschon ihres internationalen Selbstverständnisses, den sie sogar im Namen trägt. Im Steckrübenwinter 16/17 und im folgenden Winter 17/18 haben Landpfarrer ihren damals hungernden Bauern (ja, das gab es damals!) zuversichtlichen Patriotismus gepredigt. Alte Ordnung, Kriegsverlängerung und Kirche wurde zunehmend als Einheit gesehen. Vgl Artikel Dès le début der Friedensappell Papst Benedikts XV. vom 1. August 1917, der deutschen Episkopat unter Felix von Hartmann abgelehnt wurde. Darum würde ich gern die Textstelle wieder gerne in die alte Fassung bringen. Was hältst Du davon?--Wiguläus 02:47, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Danke für deine Antwort. Ja, ich denke Du hast recht, die meinige pars-pro-toto-Wendung war unverständlich. ich denke, ich flicke das Gebet an den Deinen Satz dran danach. "Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und dem Sturz, auch der bayrischen Monarchie im Jahr 1918, war sogleich die Frage strittig, ob eine Republik in königliche Rechte eintreten konnte oder ob das Konkordat von 1817 durch die Revolution automatisch außer Kraft getreten war. Durch die Revolution endete das Bündnis von Thron und Altar, wie der ersatzlose Wegfall des Gebets für den König im Gottesdienst zeigt. Der neue Staat schien auf die erstere Lösung zuzusteuern: wenige Tage nach der Revolution verlangte das Kultusministerium wie ehedem den Amtseid der Geistlichen auf den Landesherrn, eben den neuen Volksstaat." --Wiguläus 13:00, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

Bearbeiten

Deine zwei Ergänzungen werde ich nicht sichten, weil Du a) zwei Tippfehler eingebaut hast, b) Beamte „kündigst“, c) die Gesetzgebung von 1935 jetzt ein zweites Mal in dem Artikel einführst und d) eine antijüdische Gesetzgebungstradition andeutest, die einmal unterbrochen gewesen sei. Wenn letzteres in diesem Artikel angedeutet werden soll (m.E. ok), dann bitte etwas deutlicher werden.--Goesseln 16:39, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten