Winzergemeinschaft Franken

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Ich bin etwas erstaunt über die Art deiner Mitarbeit hier. Offenbar hast du mit diesem Account erstmals am 14. Juli 2017 editiert, fängst im Artikel Winzergemeinschaft Franken unverzüglich eine Kontroverse an, kannst auch sofort komplexe Vorlagen selbstständig finden und handhaben. Es ist sicher auch reiner Zufall, dass dein erster Edit wenige Stunden, nachdem ich einen Edit von Benutzer:Uvpr in nachbearbeitete, erfolgte. Das Konto Uvpr führt Kundenaufträge in der Wikipedia aus, darunter auch (ehemals) für die - ach?! - Winzergemeinschaft Franken, deinem alleinigen "Einsatzgebiet" in Wikipedia. Wie gesagt, bestimmt alles Zufall. --Martina Disk. 10:29, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ich verstehe Ihr Anliegen nicht. Anscheinend haben Sie etwas gegen Herrn Schätzlein. Ich weiß nicht, wie er sie persönlich verletzt hat; das ist mir auch egal. Mir geht es lediglich um eine objektive Darstellung des Themas "Winzergemeinschaft" und nicht um die "politische Privatsache von Schätzlein" Jahre nach seiner Tätigkeit bei der GWF. Sie scheinen aber persönliche Belange ganz oben anzustellen. Wie wäre es, wenn in einem Arbeitszeugnis über Sie politische Zugehörigkeiten angefügt werden, die alleinig dazu dienen, Ihren Ruf zu schädigen. Wäre das in Ihren Augen legitim? Politische Einstellungen haben nun mal nichts mit der Arbeitstätigkeit in der freien Wirtschaft zu tun. Schätzlein hat Jahre nach seinem Ausscheiden politischen Selbstmord begangen - das mag sein. Ihr an-den-Pranger-stellen in Bezug auf die Winzergemeinschaft ist aber schlichtweg unbegründet. Was Sie hier betreiben, ist lediglich Rufschädigung an einem Unternehmen, und nichts weiter. Alleine die Tatsache, dass Sie nur Negatives kommentieren und die positiven Aspekte auslassen, spricht für Ihre Befangenheit. Mich würde wirklich interessieren, warum sie so hartnäckig einseitig berichten. Es ist außerdem mein gutes Recht, in einer OpenSource zu jeder Zeit etwas zu kommentieren. Dass ich "komplexe Vorlagen selbstständig finden und handhaben" kann, spricht wohl für meine und gegen Ihre Argumentation, da meine Vorlagen auf der Wahrheit beruhen und einen Sachzusammenhang aufzeigen. Ihre Argumentation ist lediglich politische Schmähkritik.(nicht signierter Beitrag von Serverus Müller (Diskussion | Beiträge) 17:20, 6. Aug. 2017 (CEST))Beantworten

Mit "komplexe Vorlage" meinte ich ganz sicher nicht die simple Preisträgerliste, sondern die Vorlage {{Internetquelle}}. Neuautoren finden sowas nicht beim ersten Edit. Diskussionen zum Artikelinhalt finden dort statt. Und dann bitte sachlich. --Martina Disk. 08:25, 8. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Troll

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Die eigentliche Frage lautet: Was genau sind eigentlich„Trolle“? Als Troll bezeichnet man eine Person im Internet, die unter einem Pseudonym Beiträge von Internetbenutzern in Chats oder sozialen Netzwerken wie z.B. Wikipedia, Facebook, reddit, 4chan, Twitch.tv oder Twitter provokativ kommentiert und somit die Kommunikation auf eine destruktive Art und Weise behindert. Trolle ergötzen sich an der Wut anderer und kommen erst dann richtig in Fahrt, wenn das Opfer einen Bluthochdruck erreicht und kurz vor einem Schreianfall steht. Laut Porter (1997) verwendet man auch den Begriff „trolling with bait“, was auf eine Technik der Fischerei mit einer Schleppangel anspielt. Metaphorisch gesprochen ködert der Troll also quasi langsam seine Opfer während der Kommunikation bis sie darauf angesprungen sind bzw. „angebissen haben“. (nicht signierter Beitrag von Serverus Müller (Diskussion | Beiträge) 08:16, 11. Aug. 2017 (CEST))Beantworten

Schmähkritik

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Insgesamt ist immer entscheidend, ob der Kundgabe ein missachtender Charakter zukommt; so wurden etwa als Beleidigungen betrachtet: Die Beizeichnung eines Autofahreres als "Schwein", die Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten, er sei ein "Charakterschwein", die Bezeichnung eines Behinderten als Krüppel" sowie der Vergeleich des Vorgehens von Strafvergolgungsbehörden mit "Gestapo-Methoden". Nicht mehr von ARt. 5 I GG erfasst sind allerdings solche herabsetzenden Äußerungen, bei denen nicht die Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, sog. Schmähkritik. Stets zunzulässig sind deshalb beleidigende Aussagen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass stehen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben. (nicht signierter Beitrag von Serverus Müller (Diskussion | Beiträge) 08:26, 11. Aug. 2017 (CEST))Beantworten