Sp14
.
SP14 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
BearbeitenDu schreibst das die VO (EWG) Nr. 3821/85 nur aufgrund entsprechender Verweisung..... geregelt ist
>>Die Vorschriften zur Verwendung von Tachographen sind in § 1 Abs. 6 Fahrpersonalverordnungi in § 57a StVZO sowie aufgrund entsprechender Verweisung in der FPersV in der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 geregelt.<< Der Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sagt aber was anderes.
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Vom 20. Dezember 1985 (ABl. EG, Nr. L 370, S. 8) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Januar 2009 (ABl. L 21, S. 3) i'n Kraft getreten am 13. Februar 2009 Artikel 3 (1) Das Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbe-förderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. Die in Artikel 16 Absatz 1 der Verord-nung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge und Fahrzeuge, die von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 freigestellt waren, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 jedoch nicht mehr freigestellt sind, müssen diese Vorschrift spätestens ab dem 31. Dezember 2007 erfüllen.
Gruß Polka
- Danke für den Hinweis. Ich hatte meine Aussage, dass die EWG Verordnung 3821/85 nur kraft Verweisung gilt, bereits durch meine Änderung am 3. Juni 19:28 Uhr revidiert. Ich hatte im Eifer des Gefechts gedacht, es würde sich nur um eine europäische Richtlinie handeln.
- Ist damit deinem Einwand Rechnung getragen? --Sp14 15:38, 4. Jun. 2009 (CEST)