„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein.“ (Perikles)


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...dafür einen (für Laien verständlichen) Beleg? Wenn ja, würde ich das gelegentlich sichten. Viele Grüße. -- Frank Reinhart 22:00, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Habe noch einige §§ angefügt. Ich hoffe es genügt. Das FamFG ist bei juris noch nicht verfügbar. Sonst hätte ich die Quellen verlinkt. Die neue Rechtslage ergibt sich eben aus dem Gesetz. Das ist leider 'kein' für Laien verständlicher Beleg! Abhilfe???
Habs mal gesichtet. Dann muss das eben ausreichen. Nur aus Interesse Die Vorschriften der ZPO über Berufung und Revision sind daher nicht anwendbar. Diese Schlussfolgerung verstehe ich allerdings nicht so ganz. Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar. -- Frank Reinhart 00:40, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Bis jetzt gab es Urteile in Familiensachen z.B. Scheidungsurteil. Hiergegen war Berufung und Revision statthaft § 511 Abs. 1 ZPO. Es muss sich um ein Endurteil handeln. Da es künftig keine Urteile sondern nur noch Beschlüsse gibt, fallen auch diese Rechtsbehelfe weg. Gegen ein Scheidungs(urteil) neu:(beschluss) ist also anders als bisher nur noch die Beschwerde und Rechtsbeschwerde statthaft. --Techstat 13:38, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten