Benutzer Diskussion:TigerDriver/Archiv/2010

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von TigerDriver in Abschnitt VM

Zusammenfassungen

Hallo, verzichte bitte beim Revertieren auf die Aussage Keine Verbesserung des Artikels. Das sagt gar nichts aus, denn kein Mensch bei klarem Verstand glaubt, dass Artikelverbesserungen rückgängig gemacht werden. In der Folge kann das schnell zu einer Verarschung des anderen Benutzers werden.

Im konkreten Fall hätte "Keine Webshops" oder ein Verweis auf WP:WEB völlig genügt. Danke+Grüße --BerntieDisk. 13:38, 12. Mai 2010 (CEST)

Naja, hier bei der WP ist einiges nicht aussagekräftig... ;-) Aber ich nehme den Hinweis an und gelobe Besserung. --T709EN TigerDriver-Disk 14:11, 12. Mai 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- T709EN TigerDriver-Disk 23:29, 17. Mai 2010 (CEST)

Vorstand bei PTC Era

Klar, da die Jungs schon gefeuert sind, sind sie auch auf der PTC-Homepage ersetzt. Aber wenn es Dich glücklich macht, bleib halt bei Deinen Managern. Du weisst es ja besser. --Wistula 17:49, 17. Mai 2010 (CEST)

Es geht nicht darum ob ich es besser weiß, oder nicht. Selbst polskaweb und teltarif sprechen nur von Managern und mit keinem Wort von Mitgliedern der Geschäftsführung oder Vorständen. Wenn Du einen Beleg liefern kannst, das Beide wirklich dem geschäftsführenden Vorstand angehörten habe ich keine Bauchschmerzen mit. Solang das aber nicht geklärt ist, sollten wir lieber auf der sicheren Seite bleiben und den Begriff Manager verwenden. Meinetwegen auch den Begriff hochrangige Manager, wenn es dienlich ist. --T709EN TigerDriver-Disk 23:23, 17. Mai 2010 (CEST)
Es ist mir sehr sehr schade um die Zeit, die völlig überflüssigerweise für ein solches Detail draufgeht. Mein Vorschlag wäre, dass Du bei solchen Reverts/Änderungen in Zukunft ein wenig berücksichtigst, von wem der Beitrag kommt. Die Tatsache, dass ich in Polen lebe und rund 20.000 Edits bei Wikimedia habe (beides schnell auf meiner Benutzerseite erkennbar) sollte den Eindruck erwecken, dass ich wohl recht haben könnte. Und mit Belegpflicht kann man es übertreiben - in dem Artikel habe ich den überhaupt bislang einzigen Beleg gebracht, nun auch noch zu einzelnen Wörtern Belege zu verlangen, ist kontraproduktiv. Du musst auch nichts sichten, die Sichterrechte habe ich nämlich schon. Eigentlich müsstest Du bei einem Revert den Beleg bringen, dass der Beitrag falsch war. Ansonsten sieht das (Vorstandsmitglieder und Manager sind schon ein Unterschied ... ) ein wenig wichtigtuerisch aus. Das gilt erst recht bei einem Doppelrevert, das grenzt ja schon an Vandalismus, hat mit konstruktiver Mitarbeiet jedenfalls wenig zu tun. Denk mal in Ruhe drüber nach. Verstehst Du polnisch ? Die Rzeczpospolita ist Polens seriöseste Business-Zeitung, die titelt: Zwei Vorstandsmitglieder von Era in Arrest. Ich hoffe, ich muss Dir jetzt nicht auch noch die Visitenkarten scannen, die ich von den beiden habe. --Wistula 11:24, 18. Mai 2010 (CEST)
Ich will mit Sicherheit nicht päpstlicher sein als der Papst. Und ob Du in Polen wohnst oder nicht ist mir schnurzegal, genauso ob Du weiße, schwarze, blaue oder rote T-Shirts trägst oder ob Du 100 oder 20000 Einträge in der Wikimedia hast. Fakt ist: Die Wikipediarichtlinien gelten für Dich, ebenso wie für mich. Und diese Richtlinien sehen mit Sicherheit nicht vor, das ich beweise das Deine Aussage falsch ist zumal ich später mit Bezug auf teltarif und polskaweb eigentlich genau dieser Forderung nachgekommen bin. Und wenn Du so auf konstruktive Mitarbeit bestehst, dann ist der Hinweis auf die angeblich bei Dir existenten Visitenkarten ebenso kontraproduktiv wie Du ihn mir vorwirfst. Und der obige link zu rpkom.pl in der Zusammenfassungszeile bei Deinem Edit hätte vielleicht einige Unklarheiten im Vorfeld beseitigt. Aber gut, wenn Du Dich stundenlang auf Diskussionsseiten auseinandersetzen willst, tue Dir keinen Zwang an. Beschwer Dich aber bitte nicht bei mir über Deine eigenen Unzulänglichkeiten. --T709EN TigerDriver-Disk 14:37, 18. Mai 2010 (CEST)
Zwecklos, unbelehrbarer Besserwisser. --Wistula 15:14, 18. Mai 2010 (CEST)
Oh, sorry wenn dieser Edit Dein eh schon angefressenes Ego noch mehr beschädigt hat... --T709EN TigerDriver-Disk 16:33, 18. Mai 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- T709EN TigerDriver-Disk 19:35, 18. Mai 2010 (CEST)

ZJ-Kontroverse

Hallo,

könntet du, so vorhanden, die gesuchten und diskutierten Quellen editieren? Beste Grüße Α72 17:34, 5. Jul. 2010 (CEST)

Quelle: Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24.03.2005 - http://www.jehovaszeugen.de/0/pdf/rec/ues/2005/2005-03-24urteil-ovg.pdf
S.9 - Die Klägerin (Jehovas Zeugen) beantragt, die Berufung zurückzuweisen.
Sie macht geltend, dass der Beklagte mit seinen Vorhaltungen, die sich ganz überwiegend auf unkritisch übernommene Vorwürfe von Apostaten, von Wortführern und Mitgliedern von Aussteigergruppen und Anti-"Sekten"-lnitiativen stützten, die ihm von Grundgesetz abverlangte Neutralität in religiösen Fragen verlasse.
S.11 - Nach den Feststellungen, die der Senat auf der Grundlage des ihm von den Beteiligten unterbreiteten Erkenntnismaterials und unter Ausschöpfung aller ihm sonst zugänglichen Informationsquellen getroffen hat, lässt sich der Vortrag des Beklagten, die Klägerin unterlaufe den staatlichen Schutz Minderjähriger im Falle der Zustimmungsverweigerung der Eltern zu lebenserhaltenden Bluttransfusionen (dazu unter 1.), wirke im Falle des Austritts oder Ausschlusses eines Mitglieds aktiv auf die Trennung von Ehepartnern oder Familien hin (dazu unter 2.) und gefährde durch für ihre Mitglieder verbindliche Erziehungsvorgaben das Kindeswohl (dazu unter 3.), nicht verifizieren. Auch sonst bestehen keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die ihren Glauben in Deutschland seit 1897 praktiziert, in der Vergangenheit nicht rechtstreu verhalten, insbesondere die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte oder die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts verletzt oder gefährdet hätte (dazu unter 4.).
S.14 - Der - nicht nur in vorliegendem Zusammenhang erhobene - Einwand des Beklagten, die Klägerin verhalte sich intern anders, als sie sich nach außen darstelle, so dass von Behörden oder Gerichten keine hinreichenden Informationen zu erwarten seien, überzeugt nicht.
S.15 - Gegen die Einschätzung des Beklagten, dass die "verhältnismäßig wenigen" Informationen aus staatlichen Institutionen wesentlich mit der Lehre, den Organisationsformen und dem "effektiven Kontroll- sowie zentralen Daten- und Konflikt-erfassungs-System der Zeugen Jehovas" zusammenhängen, sprechen darüber hinaus die Berichte der durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1996 eingesetzten Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" (BT-Drs. 13/8170 vom 7. Juli 1997 [Zwischenbericht] und BT-Drs. 13/10950 vom 9. Juni 1998 [Endbericht]). Hinweise auf eine wie auch immer geartete Behinderung staatlicher Schutzmaßnahmen haben sich im Rahmen der Befragung von Ärzten und Richtern nicht ergeben (vgl. Zwischenbericht, a.a.O., S. 26 f.).
S.16 - Auf diese Feststellungen geht der Beklagte (Land Berlin) nicht ein, wie er übrigens den Bericht der Enquete-Kommission insgesamt ungeachtet der Tatsache vernachlässigt, dass er das Ergebnis einer zweijährigen Aufklärungsarbeit ist und die Kommission nicht nur zahlreiche Expertengespräche auf nationaler wie europäischer Ebene geführt, sondern auch Aussteiger und Eltern- bzw. Betroffenen-initiativen angehört, Forschungsprojekte in Auftrag gegeben sowie wissenschaftliche Untersuchungen veranlasst und ausgewertet hat. Unter diesen Umständen und im Hinblick darauf, dass selbst die gezielten Umfragen des Beklagten bei den verschiedensten Institutionen keine Hinweise darauf ergeben haben, dass die Klägerin - wie von ihm behauptet - mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln staatliche Schutzmaßnahmen zu erschweren oder zu verhindern sucht, sieht der Senat keinen Anlass, dem in dieser Weise unsubstanzierten Vorbringen des Beklagten weiter nachzugehen.
S.19 - Nach den Feststellungen des Senats lässt sich (auch) dieses Vorbringen nicht verifizieren. Objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptung "eminent familienfeindlicher" Praktiken der Klägerin hat der Beklagte trotz zahlreicher - auch länderübergreifender - Umfragen bei Behörden und Institutionen nicht ermitteln können:
S.23 - Die erdrückende Vielzahl und die Gleichgerichtetheit der Schilderungen Betroffener mögen zwar auf den ersten Blick auf typische Verhaltensweisen von Mitgliedern der Zeugen Jehovas hindeuten. Das allein reicht für eine Substantiierung der gegen die Klägerin erhobenen Vorwürfe jedoch nicht aus. Es ist schon nicht ersichtlich, nach welchen Gesichtspunkten der Beklagte die in das Verfahren eingeführten Berichte aus seiner umfangreichen Sammlung ausgewählt hat. Eine Überprüfung auf Relevanz für die Frage, ob mit dem in ihnen behaupteten tatsächlichen Verhalten von Mitgliedern der Klägerin Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG verbunden sind oder sein könnten, wird durch die getroffene Auswahl jedenfalls nicht erkennbar. Im Übrigen bleibt die Frage offen, ob solche Berichte auch ohne das Vorhandensein sonstiger empirischer Erkenntnisse die hinreichend sichere Einschätzung erlauben, dass die geschilderten Verhaltensweisen und/oder Erfahrungen einzelner aus der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Ausgeschiedener, Ausgeschlossener oder betroffener Angehöriger auf ein über exzessive Einzelfälle hinausgehendes, den verbindlichen Vorgaben der Glaubensgemeinschaft entsprechendes Verhalten mit der Folge schließen lassen, dass sie als typisch anzusehen sind. Dafür, dass sich der Beklagte dieser Frage jemals gestellt hätte, spricht wenig. Entscheidend ist allerdings, dass er die dem Internet entnommenen, ihm unaufgefordert zugesandten oder von Seiten interessierter Kreise zur Verfügung gestellten "Erfahrungsberichte" Betroffener zu keiner Zeit kritisch hinterfragt (vgl. hierzu schon den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - UA S. 13), sondern in inhaltlicher wie vor allem auch persönlicher Hinsicht ungeprüft übernommen und zum Gegenstand seines Berufungsvorbringens gemacht hat. Eine solche Verfahrensweise widerspricht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie er sich im Bericht der Enquete-Kommission und den von ihr eingeholten Sachverständigengutachten widerspiegelt. Denn danach ist - vollkommen unabhängig von der Frage, ob die betreffenden Personen bei der Wiedergabe ihrer persönlichen Erfahrungen glaubwürdig sind oder nicht - ohne Kenntnis vom psychosozialen Hintergrund des Betreffenden eine Beurteilung, ob und ggf. zu welchen Anteilen die als destruktiv empfundenen und beschriebenen Konflikte in der Struktur oder der Lehre der Gemeinschaft begründet sind, nicht möglich.
S.26 - Die retrospektive Bewertung gemeinschaftsspezifischer Erfahrungen hänge damit zusammen, welche biographischen Belastungen, welche individuellen Ressourcen, Bewältigungs- und Handlungsmöglichkeiten der Einzelne in die Gemeinschaft einbringe, vor allem aber auch mit der Art des Ausstiegs. Denn freiwillige Aussteiger gewännen ihren Erfahrungen im Rückblick durchaus auch positive Aspekte ab, während mit Zwang aus der Gemeinschaft gelöste Aussteiger eher bei einer ausgesprochen feindlichen Sichtweise blieben und Aspekte erlebten Zwanges deutlich stärker als freiwillige Aussteiger beurteilten. Die äußerst kritische und "feindliche" Retrospektive entwickle eine besondere Dynamik, wenn die Erfahrungsberichte "deprogrammierter" Aussteiger in der Öffentlichkeit bereits als repräsentativ rezipiert worden seien und so die Möglichkeit eröffnet sei, sich als Experten oder als "Aussteigerberater" zu gerieren und auf diese Weise die soziale Anerkennung wiederzugewinnen, die durch die Lösung von oder den zwangsweisen Ausschluss aus der Gemeinschaft verloren gegangen sei (Murken, a.a.O., S. 331). Was die Reaktionen betroffener Eltern anbelange, so wandele sich deren Enttäuschung über gestörte Beziehungen zu ihren Kindern oft in Aggressionen, die sich auf die Gemeinschaft richteten. Über entsprechende medienwirksame Aktionen von Seiten organisierter Eltern könne die Gemeinschaft bestenfalls in Rechtfertigungsschwierigkeiten gebracht werden; die Bearbeitung der innerfamiliären Beziehungsprobleme stehe jedoch weiterhin aus undwerde nach jeder öffentlichen Aktion umso dringender (vgl. Anhang Endbericht, a.a.O., S. 225).
S.27 - Im Falle der Klägerin wird die Vermutung kausaler Zusammenhänge, die sich aus der beachtlichen Anzahl und der offenbaren Übereinstimmung einschlägiger Berichte ergibt, durch zwei weitere in den Gutachten angesprochene Aspekte nachhaltig in Frage gestellt. Das ist - erstens - das "Expertentum", das sich unter den Kritikern der Klägerin offensichtlich etabliert hat. Darauf weist vor allem die Themenbezogenheit von Informationen hin, die dem Beklagten ausweislich der Verwaltungsvorgänge von immer den gleichen Personen zugänglich gemacht worden sind oder die über das Internet netzwerkmäßig verbreitet werden (etwa zur Kindererziehung [vgl. Anlage RKL 9, Ordner Anlagen zum Schriftsatz vom 7. Mai 2001 an das Bundesverwaltungsgericht] oder zum Sozial- und Arbeitsrecht [vgl. Leitzordner Band 4 und 5]). Hinzu kommt - zweitens -, dass sich die Vorwürfe, die den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden, mit denjenigen decken, die seit jeher gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas erhoben worden sind und von denen deshalb anzunehmen ist, dass sie sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit als charakteristisch für das Verhalten von Mitgliedern der Klägerin verfestigt haben.
Gruß --T709EN TigerDriver-Disk 22:45, 5. Jul. 2010 (CEST)

Zu deiner Information

[1]. --Φ 09:55, 27. Okt. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- T709EN TigerDriver-Disk 12:02, 27. Okt. 2010 (CEST)

Gelbe Karte

Moin TigerDriver. Sowas möchte ich bitte nicht mehr sehen, dafür gibt es von mir eine administrative Verwarnung und die Bitte, die Wikiquette künftig zu beachten und auf PA zu verzichten. Gruß --Leithian athrabeth tulu 12:33, 27. Okt. 2010 (CEST)

Ach, das und das hast Du hoffentlich ebenfalls in Erwägung gezogen? --T709EN TigerDriver-Disk 12:39, 27. Okt. 2010 (CEST)
Dafür gibt es selbstverständlich auch noch eine Ansprache. Warum hast du nicht auf der VM entsprechend Stellung genommen, sondern den Hinweis hier auf VM einfach unkommentiert als erledigt markiert? --Leithian athrabeth tulu 12:48, 27. Okt. 2010 (CEST)
Übrigens noch eine kurze Nachfrage: Versuchst du gerade wirklich deinen PA zu rechtfertigen, indem du auf ältere PA des Gegenübers verweist? --Leithian athrabeth tulu 12:51, 27. Okt. 2010 (CEST)
Nein, das versuche ich nicht. Aber es ist durchaus so, das er sich nicht unschuldig verhält und durch seine Art, die mehreren Usern aufstösst erst dieses Klima aufkommen lässt. Und Sorry wenn ich mich nicht auf VM gemeldet habe, das liegt daran das ich es Leid bin da noch etwas zu sagen. Mir liegt nicht daran, den Diskurs auf eine Projektseite zu verlagern, was dann durchaus der Fall sein dürfte, wie wir gerade eben sehen. --T709EN TigerDriver-Disk 13:01, 27. Okt. 2010 (CEST)
Für den "Spezialisten" habe ich hier bereits um Entschuldigung gebeten, der Hinweis von JD betraf die ältere Diskussion, in der die meinem aktuellen Formulierungsvorschlag zugrundeliegende Literatur gar nicht erwähnt wird, das hatte ich eigens überprüft. Es handelt sich dabei also um ein ganz anderes Thema. Mfg, --Φ 12:53, 27. Okt. 2010 (CEST)
Ach, eine Entschuldigung macht einen PA rückgängig? Und sorry, den Difflink auf den Edit von JD habe ich aufgezeigt das es schon die ganze Zeit so hergeht und sich schon andere Personen damit beschäftigen. Und der Grund? Weil Du VM missbrauchst, wenn Du argumentativ nicht weiterkommst. Und dazu frage ich mich, warum soll ich herhalten wenn ich wiederhole was andere Benutzer über Dich ebenfalls sagen? Zweilei Maß, was Du da anwendest... --T709EN TigerDriver-Disk 13:15, 27. Okt. 2010 (CEST)

@Tigerdriver: Nachdem ich mich soeben etwas eingelesen habe und ebenfalls gerade die von Phi genannte Entschuldigung mitbekommen habe... ich fühle mich gerade von dir etwas an der Nase herumgeführt (um das höflich zu beschreiben), das mag ich ganz und gar nicht. Verärgert --Leithian athrabeth tulu 12:56, 27. Okt. 2010 (CEST)

Es tut mir leid, wenn Du Dich verärgert vorkommst. Aber wenn Du Dir die Artikeldisk zu Gänze betrachtest, dann wirst Du vielleicht einen Überblick bekommen. Mit Spitzen, die er nach seinen Edits teilweise einbringt provoziert er dieses Verhalten durchaus, auch bei anderen Usern. --T709EN TigerDriver-Disk 13:01, 27. Okt. 2010 (CEST)

Machen wir es einfach: Keine PA mehr, egal von wem, PA sind inakzeptabel! Danke und Gruß --Leithian athrabeth tulu 13:19, 27. Okt. 2010 (CEST)

Merci --T709EN TigerDriver-Disk 13:32, 27. Okt. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- T709EN TigerDriver-Disk 13:32, 27. Okt. 2010 (CEST)

VM

Hallo TigerDriver,

wegen deines unbegründeten Reverts nach meiner vorausgegangenen Warnung habe ich dich auf VM gemeldet. Es geht einfach nicht, dass du ohne Grund meine begründete Ergänzung entfernst und dann auch noch die ganzen typo- und Formatierungskorrekturen! --Benatrevqre …?! 14:56, 2. Nov. 2010 (CET)

Und ich bin Benats Wunsch gefolgt, weil Du zudem auch hier gegen WP:KPA verstoßen hast. Überdenke in den kommenden (knapp) 6 Stunden bitte Deine Einstellung zur Mitarbeit und anderen WP-Autoren. Gruß von -- Wwwurm Mien Klönschnack 15:01, 2. Nov. 2010 (CET)
UiUiUi, wieder einer der mit seidenem Halbwissen zu referenzieren sucht (siehe auch Kommentare von HGP auf der Artikeldisk) und wegen enzyklopädischen Unvermögen die VM bemüht, sowie ein Admin der sich zum willfährigen Instrument degradieren lässt und mich aufgrund meiner Aussage (wahrscheinlich ohne Betrachtung der gesamten Artikeldisk) mal 6 Stunden sperrt. Bei solchen Koryphäen wundert mich der derzeige Zustand der Wikipedia überhaupt nicht! --T709EN TigerDriver-Disk 18:56, 2. Nov. 2010 (CET)
:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: T709EN TigerDriver-Disk 18:56, 2. Nov. 2010 (CET)