Tmg1165
Screenshots
BearbeitenLieber Tmg1165, Screenshots von TV-Serien dürfen hier leider nicht verwendet werden. Vgl. auch Wikipedia:Fragen_zu_Wikipedia/Archiv/2005/Juli/4#Zielfoto. - MfG - Mobi2005 11:59, 17. Jul 2005 (CEST)
- Lieber Tmg1165, ich kann mir gut vorstellen, wie wichtig dir persönlich diese screenshots sind, daher forderst du auch zurecht Beweise, dass diese screenshots verboten sind. Daher führe ich an dieser Stelle §87, Abs. 1 des UrhG an: "Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, ... Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten...". Außerdem sollte doch eigentlich klar sein, dass diese screenshots das geistige Eigentum des Herstellers verletzten und dass du durch das bloße Abfotografieren kein neues Kunstwerk schaffst. Es tut mir sehr leid, aber die Rechtslage scheint da recht eindeutig zu sein. MfG - Mobi2005 16:58, 17. Jul 2005 (CEST)
Kapitulation
BearbeitenOkay, ich gebe mich geschlagen. Fazit: In Deutschland ist das Bestehen auf Paragrafen noch immer wichtiger als ein möglicher immaterieller Gewinn (z.B. indem hier ein Artikel durch ein Bild lebendiger gemacht wird). Die Bilder sind entfernt.
- Bitte verstehe die Sache nicht als Kapitulation. Ich sehe wohl auch den möglichen immateriellen Gewinn, aber ich sehe auch die durchaus materiellen Konsequenzen, die auf abgemahnte Personen bzw. Vereine zukommen könnten, wenn wir das UrhG einfach ignorierten. - Mobi2005 18:15, 17. Jul 2005 (CEST)