Herzlich willkommen in der Wikipedia, To1977!

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Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile, sofern du damit vorhandenen Text löschst oder abänderst. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
  • Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche   über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir -Killarnee (CTU) 14:34, 18. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Hallo Killarnee.
Gibt es eine Möglichkeit die Abschnitte im Beitrag zu Kältemitteln eigenständiger frei zu geben? Ich bin schon seit langem mit diesem Account bei der Wikipedia registriert, habe viel an dem Beitrag anonym ergänzt (Login Daten nicht mehr gewusst), siehe die Versionsgeschichte, bin beruflich eng mit dem Thema verbunden.
Viele Grüße
To1977 To1977 (Diskussion) 14:24, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich beabsichtige daraus nach und nach einen exzellenten Artikel zu machen. Dafür ist aber noch sehr viel zu tun. To1977 (Diskussion) 14:25, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, hier die Sichtung oder hier die Rechte beantragen. -Killarnee (CTU) 14:38, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Kältemittel

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Hallo To1977,

du hast ergänzt, dass die DIN 8960 veraltet ist. Beim Beuth existiert jedoch auch eine aktuelle Version der Norm:[1]. Was ist richtig? Gruß --Trigonomie - 08:28, 5. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Guten Abend Trigonometrie.

Für diese Aussage habe ich - auch wenn mein Kommentar unbegründet blieb - mehrere Gründe anzuführen:

1. Die referenzierten Normen, auf die die DIN 8960 sich bezieht sind die DIN EN 378-1:1994, die DIN EN 50014:1992 (VDE 0170/0171 Teil 1) und die ISO 817 (ohne Angabe der Fassung). Die EN 378-1 gilt aktuell (auch auf Beuth) in der Fassung von 2018-04. Somit sind die Bezüge der DIN 8960 veraltet. 2. Hinweis zu den L-Klassen: auch diese sind veraltet. Im Teil 1 ist seit längerer Zeit gar keine "zusammenfassende" Definition für Toxizität und Brennbarkeit mehr in Form der L-Klasse enthalten. Nach wie vor gibt es die Klassen B1 bis B3 für die Toxitzität und A1 bis A3 für die Brennbarkeit. Genauso sind dahingehend auch die Angaben zu L-Klassen in den Dokumenten VBG 20, BGUV-D4, BGR 500 mit ihren Verweisen auf die DIN EN 378-1 veraltet. Kommt aber drauf an, wie man das sieht. Wenn hier jeweils die aktuelle Fassung der DIN EN 378-1 gemeint ist, kann man das als veralteten Bezug bezeichnen. Wenn das explizit die Version der DIN EN 378-1 meint, in der die L-Klassen "noch" definiert waren, dann ist das nach wie vor gültig. Das ist eben die Gefährlichkeit, wenn man sich schneller ändernde Normen referenziert in solchen Technischen Regeln. 3. Der Abschnitt 4 zu den Anforderungen ist an für sich sehr wichtig, doch werden gar keine Anforderungen für heutzutage gültige Kältemittel, wie Unreinheiten für CO2, in den Anforderungen aufgeführt. 4. Beispielhafte Angaben in den Anforderungen zu den Verunreinigungen beziehen sich auf Kältemittelunreinheiten, die schon längst verboten sind (R123). Müssten also angepasst werden. 5. Angaben in Tabelle 2 zum Treibhauspotenzial beziehen sich auf die IPCC Berichte von 1994 bzw. 1995. Das ist ebenfalls hoffnungslos veraltet. Inzwischen gilt der AR5 (Assessment Report) von 2014. Der AR6 ist schon weit fortgeschritten und wird 2022 veröffentlicht. Die GWP-Werte ändern sich durch die immer besseren Klimamodelle, die zur Berechnung der GWP-Werte angewandt werden. 6. Das Kurzzeichen-System im Abschnitt 6 der Norm hat nur eingeschränkte Regeln für die Nomenklatur der mehrheitlich heute noch zugelassenen fluorierten, ungesättigten Kohlenwasserstoffe, den sogenannten HFOs. Es ist hier nur eine Doppelbindung definiert als 4. Ziffer von rechts, die dann gleich "1" zu setzen ist, siehe Abschnitt 6.1.h. Keine Regeln der Nomenklatur für Ether-Verbindungen. Nur diffuse Regeln für Isomere (nicht wie in der gültigen Fassung der ISO 817 unterschieden für Verbindungen der Ethan-, Propan- und Propen-Serie). Diverse weitere Regeln zur Nomenklatur sind neu und in DIN 8960 nicht enthalten. 7. Diverse sonstige Anforderungen sind nicht enthalten bzw. die Angaben beziehen sich vielfach auf inzwischen verbotene Kältemittel: - Grenzwerte für Toxizitäten (wobei wichtig wäre, dass MAK-Werte angegeben werden sollten, das ist bei internationalen Normenwerken nicht immer der Fall, aber wichtig für in Deutschland gültige Verordnungen) - Grenzwerte und Klassen für Brennbarkeiten aus ähnlichen Gründen

Ich hoffe damit eine geeignete Begründung nachgeliefert zu haben.

Viele Grüße To1977 (Diskussion) 00:15, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Nachdem ich den zugefügten Satz gesichtet habe, finde ich, dass euer Austausch auf die Disk.seite des Artikels gehört. Dazu sollte die 7-Punkte-Antwort – nicht nur im Quelltext – gegliedert sein. Also im Quelltext durch Leerzeilen oder durch Umbrüche <br /> ergänzt; auf Diskussionsseiten sind letztere zulässig. Machst du es? Darf ich? --KaPe (Diskussion) 15:34, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Hallo KaPe. Ich überführe es auf die Diskussionsseite. VG. To1977 (Diskussion) 00:35, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten