Benutzer Diskussion:Tschubby/Copyright
Abklärung Wappen (Kanton Zürich)
BearbeitenMeiner Meinung nach ist zu diesem Punkt ebenfalls zu erwähnen, dass nicht nur Wappen, sondern auch entsprechende Logos zu berücksichtigen sind. So hat die Stadt Zürich und der Kanton Zürich dasselbe Wappen, jedoch Unterschiede beim Logo. Entsprechende Logovorschriften vom Kanton Zürich unter: http://www.sk.zh.ch/internet/sk/de/staatskanzlei/port/logos_zh_.html
Gruss Willi
Habe ein Mail an den Ersteller der Homepage gesendet. (datashop@statistik.zh.ch) Bin gespannt, ob sie die Freigabe der Wappen genehmigen.
Gruss Tschubby
- Offensichtlich hat es ja geklappt. Herzliche Gratulation. Und Du bist ja schon fleissig am Uploaden aller Wappen und Anpassen der Bezirksseiten. Noch besser. Darf ich Dich bitten, die Verlinkung jeweils wie in der letzten Version vor Einfügen der Wappen-Namen-etc.-Tabelle zu übernehmen? Es gibt verschiedene Gemeinden wie Winkel, Niederglatt, Oberglatt, die noch ein Pendant haben und bei denen Deine neuen links auf die Begriffsklärungsseite verweisen und so suggerieren, es gebe den Artikel bereits. Weiter: Wikipedia erlaubt unsere Umlaute. Deshalb nicht: Schoefflisdorf sondern Schöfflisdorf. Dann funktioniert auch der Link wieder. Gruss und Dank, Weiacher Geschichte(n) 19:52, 8. Jun 2004 (CEST)
Ups, werde schauen, dass die Links wieder genauso funktionieren wie zuvor.
Gruss Tschubby
- Das ist wunderbar, dass Du diese Wappen brauchen darfst. Hast Du das e-mail auch irgenwo auf der Wikipedia hochgeladen. Ich denke, das dies als 'Beweis' noch hilfreich sein könnte... Kokiri 15:12, 14. Jul 2004 (CEST)
Hallo Kokiri
Das Mail kann ich zwar nicht hochladen, aber das ist die Antwort von Herrn A. Herzog:
Besten Dank für Ihre Anfrage. Von unserer Seite steht dem Verwenden der Wappen der Zürcher Gemeinden nichts im Wege. Wir verlangen lediglich bei verktorisierten Varianten eine Gebühr. Die Wappen, wie Sie sie bei uns auf der Website finden, können Sie weiterverwenden - zumal ja Ihr Projekt keine kommerzielle Absichten verfolgt.
Mit freundlichen Grüssen Adrian Herzog
Dr. Adrian Herzog Phone +41 1 225 12 55 * Fax +41 1 225 12 99 Statistisches Amt des Kantons Zuerich * Eurostat Data Shop Zuerich Bleicherweg 5 * 8090 Zuerich * Switzerland * http://www.statistik.zh.ch
Seit Anfang April ist unsere neue Website online. Ein Besuch lohnt sich. http://www.statistik.zh.ch
--Tschubby 18:44, 16. Jul 2004 (CEST)
Wappen zum Zweiten (Kanton Zürich)
BearbeitenTschubby, Du hast oben den Brief von Adrian Herzog abgedruckt. Und er schreibt da, die Verwendung sei kein Problem "zumal ja Ihr Projekt keine kommerzielle Absichten verfolgt". Ist dem Kanton klar, dass die Wikipedia von Anderen kommerziell verwendet werden kann und bereits wird? Ich hatte eine Diskussion mit einem Verantwortlichen bei der Zentralbibliothek Zürich und sie sind eher gegen eine GNU-FDL-Lizenzierung von Bildern die aus ihren Beständen gemacht werden. Grund: Es könnte eine Zeit kommen, da sie von ihren Dienstherren gezwungen werden, alles nur noch gegen bare Münze (also gebührenpflichtig) abzugeben. Und dann haben wir mit den Wappen tatsächlich ein Problem. Ich hatte vorhin einen Disput mit jemandem, der alle von Dir hochgeladenen Wappen mit Löschanträgen eindeckte. Scheinbar wurden die wieder zurückgezogen. Aber das Problem bleibt. Ist datashop@statistik.zh.ch wirklich auch pro GNU-FDL-Lizenzierung dieser Wappen? --Weiacher Geschichte(n) 20:55, 19. Aug 2004 (CEST)
- Hallo, ich habe Herrn Herzog genau erklärt für was ich diese Wappen verwenden möchte und wo sie erscheinen werden. Er hat mir auch ausdrücklich gesagt, dass sie nur für vektorisierte Wappen Gebühren verlangen. Daher bin ich der Meinung, dass ich alles Unternommen habe, um keine Lizenzen zu verletzen. Solange es zur Zeit noch kein Gesetzt gibt, die solche Wappen verbieten, sollten sie auch in Wikipedia erscheinen dürfen. Weiter bin ich der Meinung, dass wenn jemand meine Wappen für kommerzielle Zwecke verwendet, selber beim Kanton abklären muss ob er damit eine Copyright Verletzung begeht. Gruss --Tschubby 21:16, 19. Aug 2004 (CEST)
- ICH habe kein Problem damit, Tschubby. Ich wollte Dich nur auf die LA's hinweisen. Es gibt da einige User, die ziemlich radikal alles löschen wollen, wo nicht ausdrücklich "GNU-FDL" in der Bildbeschreibung steht. Gruss, Weiacher Geschichte(n) 14:57, 23. Aug 2004 (CEST)
- Versteht mich bitte nicht falsch, wollte niemand persönlich angreifen. Leider war in letzter Zeit eben sehr viel wegen rechtlichen Problemen zusammen gekommen. Wenn also mein letztes Mail ein bisschen Hart rüber gekommen ist, tut mir das leid. Gruss --Tschubby 07:55, 24. Aug 2004 (CEST)
- Ich glaube nicht, Dir an den Karren gefahren zu sein, Tschubby. Hake aber nun nach: Wie sieht es jetzt aus mit der GFDL-Lizenzierung der Gemeindewappen? Können wir den Vermerk "GNU-FDL" bei allen 171 Wappen anbringen? Nochmals: Wenn wir das nicht können, dann ist sowohl Deine Arbeit (Hochladen) wie auch meine (Einbinden in die Gemeindeartikel) für die Katz gewesen. Und das würde mich ärgern, wenn es nur eine Formsache gewesen wäre, die Einwilligung explizit einzuholen, dass wir "unter GNU-FDL gestellt" schreiben dürfen. Wenn der Kanton das verweigert, dann ist die Sache allerdings gegessen. Es ist immer noch nicht klar, was der Kanton zur WEITERVERWENDUNG von Wikipedia-Material für eine Meinung hat. Denn Freigabe wird normalerweise nur für das eine Werk gegeben. Vielen ist m.E. nicht klar, dass sie die Freigabe für ALLE Verwendungen geben müssten, die später je mit dem Dokument, zu dem ein Bild gehört (und auch mit dem Bild allein, das hat ja auch eine Beschreibungsseite) passieren. Inkl. kommerzielle Verwendung. Gruess, Weiacher Geschichte(n) 12:25, 26. Aug 2004 (CEST)
- O.K, werde nochmals wegen der GNU-Lizenz nachfragen. Gruss --Tschubby 13:20, 26. Aug 2004 (CEST)
- Gut erklärt, Weiacher Geschichte(n). Die Freigabe für Wikipedia erhält man häufig, doch vielen ist in diesem Zusammenhang nicht klar, was die GNU FDL bedeutet. Auch immer wieder einen Hinweis wert: Bild_Diskussion:Küsnacht_ZH_-_Wappen_-_001.gif. -- John Doe 21:23, 26. Aug 2004 (CEST)
- Und gerade aus den Ausführungen der "Rechtsanwälte" auf Bild_Diskussion:Küsnacht_ZH_-_Wappen_-_001.gif könnte man nun schliessen, dass ALLE diese Zürcher Wappen PD sind. Auf der Beschreibungsseite des Bildes ist nämlich auch nicht klipp und klar gesagt wie und weshalb es Public Domain sein soll. Wenn man das beim Küsnachter Wappen so einfach sagen kann, was soll man denn daraus für die anderen Wappen schliessen? Just my 2c. --Weiacher Geschichte(n) 21:00, 31. Aug 2004 (CEST)
So, hier mal die erste Antwort von Herr Dr. Adrian Herzog:
Ich bin nach wie vor optimistisch. Ein Kontakt mit einem Wikipedia-Administrator hat mir allerdings gezeigt, dass die juristischen Probleme recht verzwickt sind, weshalb ich ein paar Abklärungen machen muss. Ich melde mich wieder.
Mit freundlichen Grüssen Adrian Herzog
Dr. Adrian Herzog Phone +41 1 225 12 55 * Fax +41 1 225 12 99 Statistisches Amt des Kantons Zuerich * Eurostat Data Shop Zuerich Bleicherweg 5 * 8090 Zuerich * Switzerland * http://www.statistik.zh.ch
Schlage vor, wir lassen mal die Zürcher Gemeindewappen solange drin, bis wir Weiteres von Herrn Dr. Adrian Herzog hören. Gruss --Tschubby 12:47, 30. Aug 2004 (CEST)
- Und? Hat sich schon etwas ergeben oder mahlen die juristischen Mühlen des Kantons langsamer als von mir optimistischerweise am 31.8. unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder#19. August erhofft? Wenn wir zu lange nichts hören besteht die Gefahr, dass alle Zürcher Wappen dem digitalen Reisswolf zum Opfer fallen. Gruss, Weiacher Geschichte(n) 14:49, 15. Sep 2004 (CEST)
- Nein, Herr Herzog hat mir bis jetzt leider nicht mehr geschrieben. Aber so wie aus seinem Mail ersichtlich ist, ist er ja auch noch mit anderen Wikipedia-Administratoren in Kontakt. Gruss --Tschubby 15:05, 15. Sep 2004 (CEST)
- Ok. Haben wir noch etwas Geduld. Gruss, Weiacher Geschichte(n) 15:23, 15. Sep 2004 (CEST)
- Nein, Herr Herzog hat mir bis jetzt leider nicht mehr geschrieben. Aber so wie aus seinem Mail ersichtlich ist, ist er ja auch noch mit anderen Wikipedia-Administratoren in Kontakt. Gruss --Tschubby 15:05, 15. Sep 2004 (CEST)
- Kantonale Funkstille - nehme ich an. Oder doch nicht? --Weiacher Geschichte(n) 12:52, 25. Sep 2004 (CEST)
- Leider Gottes ja. Ich hab nie mehr was von ihm gehört. Werde mal am Montag mit ihm wieder in Kontakt treten. Gruss --Tschubby 12:58, 25. Sep 2004 (CEST)
- Habe wieder Antwort von Herrn Herzog erhalten. Er sagt mir, dass er mir bald eine definitive Antwort geben kann. Es sieht immer noch gut für Wikipedia aus. Gruss --Tschubby 17:05, 28. Sep 2004 (CEST)
- So ich hoffe dieses Thema kann ich nun abschliessen. Ich werde nun den ganzen Mailverkehr hier veröffentlichen. Er hat mir nun ausdrücklich grünes Licht gegeben, dass wir die Wappen weiterhin in Wikipedia verwenden dürfen.
Anschliessend finden Sie die ganze Recherche zum Copyrightproblem mit den Zürcher Wappen (ich habe diese jeweils im Sinne der Transparenz den Leuten mitgeschickt). Nachdem die Antiquarische Gesellschaft die Wappen vereinheitlicht hatte und diese in der heute gültigen Form zeichnen liess, scheint mir das Problem durch das OK des Präsidenten dieser Gesellschaft (vgl. ganz unten) gelöst zu sein. Weiterhin viel Erfolg bei wikipedia.ch!
Mit freundlichen Grüssen Adrian Herzog
Dr. Adrian Herzog Phone +41 1 225 12 55 * Fax +41 1 225 12 99 Statistisches Amt des Kantons Zuerich * Eurostat Data Shop Zuerich Bleicherweg 5 * 8090 Zuerich * Switzerland * http://www.statistik.zh.ch
Neu: unser kostenloser SMS-Service informiert Sie an Abstimmungssonntagen aus erster Hand http://www.statistik.zh.ch/sms
Die ganze Geschichte im zeitlichen Ablauf. usgangspunkt war folgende Anfrage:
> Ich möchte mich mit einer Wappenfrage an Sie wenden. > Auf ihrer Homepage sind die Wappen aller Zürcher Gemeinden abrufbar. > Dürfen diese weiter verwendet werden? > Ich möchte diese für die Enzyklopädie Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite. > benutzen. Dabei handelt es sich um ein Forum in > dem jeder über ein Thema schreiben darf, aber keine kommerzielle > Zwecke verfolgt.
Auf unserer Website hat auf den Gemeindeseiten kleine Gemeindewappen, z.B. bei
https://data.statistik.zh.ch/infospc/geport/gemeinde.jsp?bfs=158
Er will sie einbinden à la
http://de.wikipedia.org/wiki/Uster
Für mich war das kaum problematisch, es ist ja ein nichtkommerzielles Projekt und ich habe ihm deshalb gesagt, er könne unsere Gemeindewappen verwenden.
Nun hat mir ein Verantwortlicher des Wikipedia-Projekts angerufen und sich vergewissern wollen, ob es wirklich keine Copyright-Probleme gebe, ob sich der Kanton bewusst sei, was die GNU-FDL-Lizenzierung bedeute und ob wir dann nicht irgendwann mit Forderungen kommen würden. Er (Ulrich Brandenberger, dipl. Natw. ETH, Risk Engineering Services, Swiss Reinsurance Company) hat mir daraufin folgende Infos geschickt:
Wie gesagt geht es um die auf den Gemeindeseiten von statistik.zh.ch verwendeten Wappen und ob diese unter GNU-FDL-Lizenzierung gestellt werden können.
Da es sich letztlich - wie erörtert - um einen Grundsatz-Entscheid handelt, lohnt sich die Investition von genügend juristischen Ressourcen durchaus.
Anlass: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Tschubby#Wappen_zum_Zweiten
Weiterführende Grundlagen: http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-FDL http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
Wo werden Inhalte von Wikipedia derzeit weiterverwendet? http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Projekte%2C_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder
Ich habe in der Zwischenzeit noch ein bisschen herumgefragt (bzw. herumfragen lassen). Dabei sind unterschiedliche Meinungen (zurückhaltend bis unproblematisch) aufgetaucht. Mein Mitarbeiter schreibt mir als Ergebnis seiner Recherche:
urs rueegg (staatskanzlei, kommunikationsabteilung) beantwortet hin und wieder aehnliche anfragen (z.b. gebrauch des zueriwappens fuer kommerzielle zwecke). weiss eigentlich auch nicht genau bescheid, hat aber das gefuehl, die gemeinden haetten die rechte an ihren wappen und muessten demzufolge alle einzeln angefragt werden. ist selbst eher zurueckhaltend mit der herausgabe ...
kaspar huber (jurist, ex-egovernment) sieht kaum probleme und nimmt gefuehlsmaessig an, dass wappen oeffentliches gut seien, also von jedem verwendet werden duerften. wir muessten das durch die veroeffentlichung auf wikipedia entstehende missbrauchspotential abschaetzen und je nachdem unsere einwilligung geben oder verweigern ...
auf kantonsebene habe ich keine passenden gesetztestexte gefunden ...
auf bundesebene gibts das "Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen" vom 5. Juni 1931.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_21/index.html
es besagt, dass wappen und aehnliche insignien nicht verwendet werden duerfen, wenn "die Benutzung gegen die guten Sitten verstösst", wobei "gute sitten" noch naeher spezifiziert wird. ansonsten scheint die benutzung frei ...
fazit: denke, dass wir die zustimmung geben koennen, da mir das missbrauchspotential auf wikipedia gering und die verwendung von wappen urheberrechtlich keine problem zu sein scheint. zumal das andere auch machen, zum beispiel:
http://www.atlasgeo.net/communes/index-d.htm
Und schliesslich noch ein Mail von Christian Schuhmacher (Jurist beim Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern), der die Sache auch noch kurz angeschaut hat:
Die Rechtsgrundlage findet sich tatsächlich im Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen. Für das Kantonswappen ist Art. 3 des Gesetzes zu beachten. Die Aufführung des Wappens in einer Enzyklopädie verstösst m.E. nicht gegen die guten Sitten. Zwar darf gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c ein Wappen nicht durch "einen im Ausland niedergelassenenen Ausländer" benutzt werden. Anderseits glaube ich nicht, dass sich ein Brockhaus o.ä., der das ZH-Wappen gedruckt hat, strafbar gemacht hat.
Bei den Gemeinden gilt Art. 5. Auch hier wird auf die guten Sitten abgestellt, und auch hier wird auf den im Ausland niedergelassenen Ausländer Bezug genommen.
Auf den ersten Blick würde ich auch sagen: Solange die Enzyklopädie die Wappen nicht kommerziell oder sonst zweckentfremdet verwendet, ist das zulässig. Wenn dann ein anderer die Enzyklopädie-Einträge kommerziell verwendet, ist das eine andere Sache. Das Problem ist aber doch umfangreicher, insbesondere mit Blick auf die ominöse Lizenzierungsgeschichte, bei der sich offenbar - vgl. Diskussionsforum - schon andere Stellen, insbeso. die ZB Gedanken gemacht haben. Bitte verstehe deshalb, dass ich Deine Anfrage nicht auf diesem (e-Mail-)Weg umfassend abklären kann - da geht es sehr schnell in die Tiefe und Breite, und vor allem in die zeitliche Länge. Vielleicht hat man sich aber schon beim Staatsarchiv zu diesem Problem Gedanken gemacht.
Daraufhin hat mit Hans Ueli Pfister (Staatsarchiv) folgendes mitgeteilt:
(wenn ich alles richtig notiert habe): Die Wappen seien von einer Kommission der Antiquarischen Gesellschaft Zürich erarbeitet und von den Gemeinden genehmigt worden (20er/30er-Jahre). Die Daten seien als Beschreibung in Worten festgelegt, die konkrete Umsetzung lasse noch einige Freiheiten. Das fundamentale gestalterische Werk sei dann 1977 erschienen: Die Gemeindewappen des Kantons Zürich". Daran gearbeitet (gezeichnet) habe der 1970 verstorbene Walter Käch und anschliessen Fritz Brunner (Jg. 1919), der heute noch lebe. Seit dieser Publikation scheinen diese Wappen ziemlich überall verwendet worden zu sein (in Publikationen, als Aufdrucke auf irgendwelchen Sachen, im Staatskalender, im Statistischen Jahrbuch etc.) und daran habe sich niemand gestört oder gewehrt. Offensichtlich sind die Wappen nun so etwas wie Gemeingut geworden. Deshalb findet er, dass dem Anliegen der Wikipedianer nichts entgegenstehe. Es seien (auch z.B. im Staatsarchiv) einfach sehr unterschiedliche Haltungen bezüglich der Verbreitung solcher Sachen. Er gehört zur Fraktion, die eine Publikation liberal handhaben, da diese Dinge im Falle des Staatsarchivs ja irgendwie allen gehören.
Somit ging die nächste Anfrage an den Präsidenten der Antiquarischen Gesellschaft, an Sebastian Brändli:
(...) Es geht um die Verwendung der zürcherischen Gemeindewappen für einen nicht-kommerziellen Webeffort namens Wikipedia (...). Meine letzter Kontakt (Hans Ueli Pfister, Staatsarchiv) hat mir schliesslich noch Dich als den Präsidenten der AGZ als allfällig Betroffenen angegeben. Nach all meinen Recherchen - und natürlich falls Du kein Veto einlegst - werde ich höchstwahrscheinlich das Anliegen endgültig positiv beantworten.
Brändli war grundsätzlich einverstanden, fragte aber dann noch seinen Vorstand:
Anbei erhaltet Ihr eine Anfrage, ob wir als AGZ einverstanden sind mit der anbegehrten nicht-kommerziellen Nutzung eines Zürcher Gemeindewappens, das seinerzeit mithilfe der AGZ „standardisiert“ wurde. Ich schlage vor, zuzustimmen.
Dies hat schliesslich zu folgender Antwort geführt:
Meine Anfrage an den Vorstand hat grünes Licht ergeben. Die Antiquarische Gesellschaft ist demnach damit einverstanden, dass das Gemeindewappen auf der nicht-kommerziellen Website Wikipedia verwendet wird – ohne allf. Urheberrechte abzugeben, insbesondere ohne weitere Beteiligte zu ermächtigen (z.B. Besucher der Website), das Wappen für ihre Zwecke zu verwenden.
Sollte immer noch jemand Zweifel haben, ob es nun legal ist, Wappen zu veröffentlichen, so bitte ich jeden, selber mit den Leuten in Kontakt zu treten. An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmals bei Herrn Herzog bedanken, dass er sich für dieses Problem so viel Zeit und Mühe auf sich genommen hat. Gruss --Tschubby 16:44, 30. Sep 2004 (CEST)
- Hey, super Arbeit! Vielen Dank. Ich glaube das hat sich wirklich gelohnt. Sogar der Kanton hat was gelernt *gg*. Gruss, Weiacher Geschichte(n) 13:31, 3. Okt 2004 (CEST)
- Nach genauer Durchsicht des gesamten Schriftwechsels muss ich hier doch noch anmerken, dass ich mir in keiner Art und Weise einen Admin-Status angemasst habe. Herr Adrian Herzog hat meine konkreten Fragen offenbar als offizielle Anfrage interpretiert, weshalb er mich oben als "Verantwortlichen" des Wikipedia-Projekts bezeichnet. Sei's drum.
- Zur Sache: Ich bin jedenfalls nach der Antwort des Präsidenten der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (AGZ) nicht 100%ig überzeugt, dass die AGZ (die das Copyright de facto letztlich hält) mit einer GNU-FDL-Lizenzierung einverstanden ist. Denn: Es gibt auf diese Bilder keine Urheberrechte mehr, sobald sie für die Wikipedia freigegeben und unter GNU-FDL gestellt worden sind (zumindest habe ich die GNU-FDL so verstanden). Das Problem ist von Schuhmacher, Generalsekretariat EJPD, genügend deutlich angesprochen worden. Hier überschneiden sich eben zwei Problemkreise. Der des Urheberrechts (im konkreten Fall des AGZ und oben erwähnter Künstler) und das Wappenrecht (wo ein Gemeinwesen qua hoheitlichen Akt den unautorisierten Gebrauch verbietet).
- Beim Urheberrecht ist die Frage bezüglich der Wappen in der Form des oben erwähnten Buches von 1977 insofern geklärt als bis jetzt seitens der Urheber und übergeordneter Rechteinhaber (wie AGZ) keine Einwände gegen den weitverbreiteten Einsatz der Wappen gemacht wurde. Genau besehen gibt die AGZ die Bewilligung aber NUR für die Verwendung in Wikipedia, wie der letzte Satz "insbesondere ohne weitere Beteiligte zu ermächtigen (z.B. Besucher der Website), das Wappen für ihre Zwecke zu verwenden" meines Erachtens zur Genüge beweist.
- Beim Wappenrecht sieht die Sache etwas anders aus. Da geht es - soweit ich das verstanden habe - vor allem um die Verhinderung unautorisierten Gebrauchs. Sollte es einen Missbrauch geben und sollte eine Gemeinde oder ein anderes Gemeinwesen, welches das missbrauchte Wappen führt, gegen die Verwendung vorgehen wollen, dann wären möglicherweise (bei der liberalen Urheberrechtspraxis bezüglich Wappen) andere Rechtsgrundsätze gefragt als "copyrightliche". Das würde heissen: Die betroffene Gemeinde könnte klagen wie jede andere juristische oder natürliche Person, die sich von einer Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Schliesslich können die Wappen auch von der Website des Kantons genommen und dann in diffamierender Art und Weise verwendet werden. Korrekt? Oder wie sehen das die Juristen? --Weiacher Geschichte(n) 14:20, 3. Okt 2004 (CEST)
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt.
Nach einigen Anfragen an staatlichen Stellen im Kanton Aargau hat sich folgende Nutzungsmöglichkeiten herauskristallisiert: Nichtkommerzielle Lexika (wie Wikipedia und GenWiki) können Schweizer Wappen staatlicher Institutionen für die Beschreibung dieser Institution ohne Anfrage nutzen, soweit sie nicht gegen "gute Sitten" verstösst.
Hier die entsprechenden Mailanfragen und -antworten:
Herr Giger, Wappenexperte Staatsarchiv Aargau und Autor »Gemeindewappen Kanton Aargau«
Sehr geehrter Herr Giger
Die grosse überregionale Genealogieseite www.genealogienetz.de (Betreut durch den Verein CompGen) wird derzeit in das GenWiki http://wiki.genealogy.net/index.php/Hauptseite übertragen. Dabei wurde auch das GOV (Genealogisches Ortsvereichnis) auf die Schweiz ausgedehnt. Zusammen mit den Regionalseiten, die neu bis zu Ortschaften erstellt werden soll, ergibt dies eine riesiges Genealogisches Lexikon. Für die Beschreibung der Kantone, Bezirke und Ortschaften sollen natürlich auch die Wappen verwendet werden. Wie sieht die rechtliche Verwendung des Kantons-, der Bezirks- und Gemeindewappen aus. Brauchen wir für jedes Wappen eine Genehmigung oder können wir die Wappen als bildliche Darstellung für den Kanton, Bezirk und Ortschaft nutzen?
Für die Deutschen Gemeinden soll dieser Text eingebunden werden: http://wiki.genealogy.net/index.php/Vorlage:Wappenrecht
Beispiele einiger Seiten im Aufbau:
http://wiki.genealogy.net/index.php/Schweiz
http://wiki.genealogy.net/index.php/Z%C3%BCrich
http://wiki.genealogy.net/index.php/Aargau
http://wiki.genealogy.net/index.php/Bezirk_Zurzach
http://wiki.genealogy.net/index.php/Zurzach
576-SH 1999/0941
Grüezi Frau Ernst
Besten Dank für Ihre Anfrage vom 24.01.2005. Gerne erteilen wir Ihnen folgende Auskünfte:
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt. Aus den genannten Unterlagen geht hervor, dass öffentlich-rechtliche Wappen geschützt sind und die Benutzung primär deren Eigentümern zusteht. Die Verwendung durch Dritte ist nicht gestattet, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. Die Verwendung zu anderen Zwecken ist an Vorbehalte gebunden, die im konkreten Einzelfall zu beurteilen sind. Zur Prüfung von Gesuchen ist für das Kantons- und die Bezirkswappen die Staatskanzlei zuständig, bei den Gemeinden die jeweilige Gemeindebehörde. Ob es für die Aufschaltung von Gemeindewappen auf Ihrer Web-Site ein Einzelgenehmigungsverfahren für jede Gemeinde braucht, ist auch über die Staatskanzlei abzuklären.
Ein umfassendes Werk über öffentlich-rechtliche wie auch teilweise privatrechtliche Wappen im Kanton Aargau ist letztes Jahr im Lehrmittelverlag des Kantons Aargau erschienen. Sie finden angefügt einen Prospekt im PDF-Format. In diesem Buch wird die Frage des Wappenrechts ausführlich aufgenommen. Anstelle weiterer Ausführungen hänge ich Ihnen das entsprechende Kapitel als Word-Dokument an.
Das Buch enthält zudem eine CD-ROM, welche Wappen und Fahnen des Kantons, der Bezirke und seiner Gemeinden in allen gängigen Digitalformaten beinhaltet. Fragen des Copyrights dieser Digitalvoragen sind undedingt mit dem Verlag zu besprechen, vor allem wenn die Daten im Internet aufgeschaltet werden sollten. Die Angaben zum Ansprechpartner im Lehrmittelverlag sind ebenfalls angefügt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Freundliche Grüsse
Marcel Giger
Herr lic.iur. Meier, Staatschreiber Stv. in Staatskanlei Kanton Aargau
Sehr geehrter Herr Meier
Herr Giger vom Staatsarchiv, der Sie herzlich grüssen lässt, hat mich an Sie verwiesen.
Die grosse überregionale Genealogieseite www.genealogienetz.de (Betreut durch den Verein CompGen) wird derzeit in das GenWiki http://wiki.genealogy.net/index.php/Hauptseite übertragen. Dabei wurde auch das GOV (Genealogisches Ortsvereichnis) auf die Schweiz ausgedehnt. Zusammen mit den Regionalseiten, die neu bis zu Ortschaften erstellt werden soll, ergibt dies eine riesiges Genealogisches Lexikon. Für die Beschreibung der Kantone, Bezirke und Ortschaften sollen natürlich auch die Wappen verwendet werden können.
Würden Sie für das Projekt GenWiki die Genehmigung der Verwendung der Kantons- und Bezirkswappen erteilen? Schön wäre es auch, wenn auch eine Sammel-Genehmigung der Gemeindewappen erteilt werden könnte. Gibt es vielleicht auch eine Möglichkeit über die Bundeskanzlei eine Gehnemigung aller Kantons-, Bezirks- und Gemeindewappen der Schweiz zu erhalten?
Unter Umständen müsste das Template für das Deutsche Wappenrecht angepasst werden oder eine zweites für das Schweizerrecht erstellt werden. Template, welches in der Bildbeschreibung eingefügt werden muss: http://wiki.genealogy.net/index.php/Vorlage:Wappenrecht Beispiel: http://wiki.genealogy.net/index.php/Bild:Wappen_Staat_Schweiz.png
Beispiele einiger Seiten im Aufbau:
http://wiki.genealogy.net/index.php/Schweiz
http://wiki.genealogy.net/index.php/Z%C3%BCrich
http://wiki.genealogy.net/index.php/Aargau
http://wiki.genealogy.net/index.php/Bezirk_Zurzach
http://wiki.genealogy.net/index.php/Zurzach
Wie ich schon gesehen habe, wurden von Deutschen Mitarbeitern bereits Schweizer-Wappen nach Deutschem Recht eingefügt. Ich habe daher auf entsprechenden Benutzerseite auf der anderen schweizerischen Rechtslage verwiesen und angeben, dass ich derzeit Bewilligungen zur Verwendung einhole. http://wiki.genealogy.net/index.php/Benutzer_Diskussion:Geigerzaehler/Bilder/%C3%9Cbersicht#Wappen_Schweiz
Vielen Danke für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Monika Ernst
Vorstandsmitglied GHGZ (Computergenealogie)
Mitglied des Vereins für Computergenealogie (CompGen)
Telefonische Besprechung vom 17.2.05 mit Herrn Meier: Nutzung der Wappen staatlicher Institutionen in der Schweiz benötigen für nicht-kommerzielle Lexika wie Wikipedia und GenWiki für die Beschreibung der betreffenden Institutionen keine Anfragen an die Institutionen betreffens Wappennutzung.
Anschliessend folgte noch ein schriftliche Bestätigung für den Kanton Aargau per Mail: Sehr geehrte Frau Ernst
Gestützt auf unser Telefongespräch von soeben bestätige ich Ihnen, dass Sie für die Verwendung der Aargauer Kantons-, Bezirks- und Gemeindewappen in den nichtkommerziellen Webseiten von wikipedia bzw. genealogy.het keine ausdrückliche Bewilligung des Kantons Aargau benötigen.
Freundliche Grüsse
Urs Meier
Urs Meier
Generalsekretär der Staatskanzlei
Regierungsgebäude
5001 Aarau
Diese Nutzung betrifft nicht die Copyright-Rechte, die je nach Vorlage speziell angesehen werden muss. --Engels-Ernst 11:07, 17. Feb 2005 (CET)
Copyright Heidi Zimmerli
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Sempachersees habe ich folgende Antwort von Heidi Zimmerli erhalten:
Es freut mich, wenn Ihnen mein Foto gefällt. Da ich selber oft in der wikipedia nachschlage ehrt es mich. Schicken Sie mir doch die Verlinkung wenn es ins Netz gestellt ist.
Sollten Sie weitere Fotos von der Zentralschweiz benötigen, so fragen Sie ungeniert wieder an.
Hier eine thematische Fotoübersicht: http://home.fotocommunity.de/heidi.zimmerli/
Hier meine eignen Homepage: http://www.foto-zimmerli.ch
Mit freundlichen Grüssen Heidi Zimmerli
Ich denke, wenn wir jeweils Heidi Zimmerli benachrichtigen, wenn wir ein Photo von ihr ins Wikipedia stellen, sollten wir keine Probleme mit dem Copyright bekommen. Gruss --Tschubby 14:49, 1. Okt 2004 (CEST)
- This is *NOT* a GFDL release. Siebrand 10:55, 13. Jun. 2008 (CEST)
Copyright Karl Baer (Aegerisee)
BearbeitenBitte beachtet, dass Herr K. Baer nur auf dieses eine Photo die GNU-FDL Lizenz vergeben hat. Wenn ihr also weitere Photos von ihm möchtet, unbedingt zuerst bei ihm nachfragen! --Tschubby 12:17, 1. Dez 2004 (CET)
Copyright Otto Hegnauer
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Albignasee, Lac de l'Hongrin und der Wappen habe ich folgende Antwort von Otto Hegnauer erhalten:
Gerne stelle ich Ihnen das Copyright zur Verfügung, wie Sie angeboten haben unter Linknennung (www.swissfot.ch). Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit viel Erfolg.
Meine "Bewilligung" gilt für alle meine Bilder - ich habe alle selbst aufgenommen. Bitte stets mit Quellenangabe bitten (www.swissfot.ch), Danke !
und verbleibe mit freundlichen Grüssen Otto Hegnauer
--Tschubby 09:24, 10. Dez 2004 (CET)
Copyright Peter Schenk
BearbeitenFür das Copyright der Photos vom Limmerensee habe ich folgende Antwort von Herrn Schenk erhalten:
Meine Bilder / Wikipedia?
Kein Problem, sie können diese zur freien Verfügung verwenden.
Diejenigen, die sie im Internet gesehen haben stammen vom 21.8.2000 und
die dem Mail beigefügten (noch nicht im Internet) vom 30.6.2003. Als
Verweis auf den Fotograf reicht http://peter.schenk.name
Viel Spass
Freundliche Grüsse
Peter Schenk
--Tschubby 08:16, 15. Dez 2004 (CET)
Copyright Volkmar Schmidt
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lac de Tseuzier habe ich folgende Antwort von Herrn Schmidt erhalten:
gerne können Sie das Bild vom Lac de Tseuzier in der Wikipedia Enzyklopadie verwenden, wenn Sie - wie vorgeschlagen - meinen Namen und einen Link angeben (z.B. Volkmar Schmidt, Karlsruhe - http://www.vsch-khe.de). Wir haben ja beide ein gemeinsames Thema - das Wasser. Ich habe mich mal kurz auf Ihren Seiten umgesehen und finde sie sehr informativ und ansprechend gestaltet. Da muss ich mir mal mehr Zeit nehmen, um weiter zu stöbern!
Mit freundlichem Gruß
Volkmar Schmidt--Tschubby 12:58, 15. Dez 2004 (CET)
Copyright Raimundo Sierra
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lago dei Cavagnöö habe ich folgende Antwort von Herrn Sierra erhalten:
unter den genannten Bedingungen (GNU + Referenzieren) stelle ich Ihnen das Bild gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Raimundo--Tschubby 08:20, 21. Dez 2004 (CET)
Copyright Gerd Müller
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lac de Moron habe ich folgende Antwort von Herrn Müller erhalten:
...mit diesen Angaben können Sie selbstverständlich meine Fotos weiter benützen.
Bei der Erforschung der Schweizer-Stauseen wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Freude.
Mit freundlichen Grüssen
Gerd Müller
--Tschubby 09:54, 22. Dez 2004 (CET)
Copyright Victor Burger
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lac des Toules habe ich folgende Antwort von Herrn J. Sahner erhalten:
Hallo Jan, ich bin einverstanden wenn sie das Bild verwenden und "Victor Burger" und "quaeldich" referenzieren. viele Grüße und schöne Weihnachten, Victor
wie du gesehen hast, ist Victor Burger einverstanden. Bitte Victor Burger und www.quaeldich.de referenzieren unter der http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Freie_Dokumentationslizenz
Falls ich dir nocheinmal helfen kann, zoegere nicht!
Schoene Gruesse und schoene Weihnachten schickt dein
Jan von quaeldich.de
--Tschubby 12:14, 23. Dez 2004 (CET)
Copyright Remo Stalder
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Schiffenensee habe ich folgende Antwort von Herrn Stalder erhalten:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie dürfen das Photo gerne für wikipedia benutzen. Ich habe Ihnen im Anhang noch das Original beigelegt.
Viele Grüsse und schöne Festtage
Remo Stalder
--Tschubby 19:07, 24. Dez 2004 (CET)
Copyright Andreas Hollmann
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Sufnersee habe ich folgende Antwort von Herrn Hollmann erhalten:
für die Wikipedia gebe ich doch gerne mein Foto her. Die Webseite wird in den nächsten Tagen umgestellt, wahrscheinlich fällt dann das Foto vom Sufnersee heraus. Ich kann Ihnen aber auch ein "maßgeschneidertes" Bild zusenden, wenn Sie mir die Größe nennen.
Noch frohe Feiertage :-)
Mit freundlichem Gruß,
Andreas Hollmann
--Tschubby 20:27, 25. Dez 2004 (CET)
Copyright Philippe Noth
BearbeitenFür das Copyright der Photos vom Lac de Salanfe und Lac du Vieux Emosson habe ich folgende Antwort von Herrn Noth erhalten:
Ja, selbstverständlich. Das gilt natürlich auch für eventuelle weitere Bilder.
Ich möchte gerne den Namen und vor allem die Quelle als Link (www.noth.ch) sehen, ähnlich wie bei picswiss-Bilder.
Grundsätzlich teile ich 100%-ig die Meinung von Herrn Zumbühl
(http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Voyager/Picswiss): meine Bilder sind nicht professionnell genug um komerzielle Interesse zu wecken.
Ausserdem halte ich einen Link zu meinem Website auch als kostenlose Werbung.
Ich werde mit grosser Interesse Ihre Seiten lesen,
Philippe Noth, Clarens/Montreux
--Tschubby 19:39, 26. Dez 2004 (CET)
Copyright Luis-Miguel Lucio
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Griessee habe ich folgende Antwort von Herrn Lucio erhalten:
Danke für die Anfrage. Sie dürfen die Foto benutzen mit Quellangaben und Link. Das Foto darf gemäss Ihren Bestimmungen weiterbenutzt werden.
Melden Sie mir doch das "fertige Produkt".
Freundliche Grüsse Luis-Miguel Lucio
--Tschubby 21:31, 27. Dez 2004 (CET)
Copyright Andi Jacomet
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lai da Nalps habe ich folgende Antwort von Herrn Jacomet erhalten:
Klar, Wikipedia ist unterstützenswert, dafür stelle ich die Bilder sehr gerne zur Verfügung.
Gruss, Andi Jacomet
--Tschubby 07:46, 28. Dez 2004 (CET)
Copyright Arie van Tilborg
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lac de Cleuson habe ich folgende Antwort von Herrn Tilborg erhalten:
Ihre Anfrage hat mir gefreut. Wie klein wird die Welt durchs Internet. Selbstverstaendlich duerfen Sie dieses Photo benuetzen zu so einem guten Zweck.
Wann Sie meine Name erwaehnen und einen Link zu meine Website einfuegen, koennen Sie freier Wahl machen aus allen Photos.
Wann Sie hoehere Bild Qualitaet brauchen kann Ich ihnen auch das Original schicken.
Wir wuenschen Ihnen viel Erfolg bei dieser Riesen Aufgabe.
Gruezi von richtigen Schweizer Fans,
Arie van Tilborg
--Tschubby 10:02, 29. Dez 2004 (CET)
Copyright Enrico Kopatz
BearbeitenFür das Copyright des Photos vom Lai da Nalps habe ich folgende Antwort von Herrn Kopatz erhalten:
Sie können dieses Bild für Ihren Artikel zu den Schweizer Seen auf Wikipedia benutzen. Bitte versehen Sie es mit der Qullenangaben: "Standeskanzlei Graubünden, Chur".
Ein Link auf unsere Photosammlung ist nicht nötig.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Bescheid gedient zu haben. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüsse,
Enrico Kopatz
--Tschubby 16:39, 12. Jan 2005 (CET)
Copyright Wappen Schaffhausen
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons Schaffhausen habe ich folgende Antwort von Herrn Daniel Anderegg erhalten:
Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir können Ihnen mitteilen, dass wir keinerlei Einwände gegen eine Verwendung der genannten Wappen in der Wikipedia haben. Sollten Sie diese in höherer Auflösung benötigen, könnten wir diese gerne zur Verfügung stellen...
Freundliche Grüsse
Daniel Anderegg
KANTON SCHAFFHAUSEN Staatskanzlei
Daniel Anderegg Redaktor
Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen
Tel. +41 (0)52 632 72 77 Fax +41 (0)52 632 72 00
E-Mail: daniel.anderegg (at) ktsh.ch Internet: www.sh.ch
--Tschubby 19:20, 25. Jan 2005 (CET)
Copyright Wappen Glarus
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons Glarus habe ich folgende Antwort von Herrn Josef Schwitter erhalten:
Gegen die Veröffentlichung der Gemeindewappen spricht nichts.
Mit freundlichen Grüssen - J. Schwitter
--Tschubby 09:52, 30. Jan 2005 (CET)
Copyright Wappen Appenzell Innerrhoden
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons Appenzell Innerrhoden habe ich folgende Antwort von Herrn Roland Oswald erhalten:
Guten Tag, Ja , Sie dürfen das Wappen gerne für den angebeben Zweck verwenden. Falls Sie eines mit Umrandung wünschen, können Sie dieses auch direkt ab der Homepage des Bezirks Appenzell (= Gemeinde Appenzell) herunterladen http://www.appenzell.org/pages/home.htm
Freundliche Grüsse, R. Oswald, Bezirkssekretär
Roland Oswald
Bezirksverwaltung Appenzell
Kronengarten 8
9050 Appenzell
Tel: +41 71 788 50 33
Fax: +41 71 788 50 40
eMail: roland.oswald (at) appenzell.ai.ch
Web www.appenzell.org
--Tschubby 19:16, 1. Feb 2005 (CET)
Copyright Wappen St. Gallen
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons St. Gallen habe ich folgende Antwort von Herrn Urs Merz erhalten:
Selbstverständlich dürfen Sie die Wappen verwenden.
Mit freundlichen Grüssen Urs Merz
---
Urs Merz, Mitarbeiter Medien
Staatskanzlei Kommunikation
Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen
Tel 071 229 38 95, Fax 071 229 39 55
E-Mail urs.merz (at) sg.ch
--Tschubby 21:46, 1. Feb 2005 (CET)
Copyright Wappen Schwyz
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons Schwyz habe ich folgende Antwort von Herrn Peter Inderbitzin erhalten:
Gegen die Verwendung der Gemeindewappen des Kantons Schwyz erheben wir keine Einwände. Sie finden diese Wappen unter www.sz.ch/kultur/staatsarchiv/wappen. Freundliche Grüsse
Peter Inderbitzin
Staatsarchiv
Amt für Kulturpflege
Kollegiumstrasse 30
Postfach 2201
6431 Schwyz
Tel: 041 819 2062
Fax: 041 819 2089
email: peter.inderbitzin (at) sz.ch
--Tschubby 19:17, 2. Feb 2005 (CET)
Copyright Otto Juchli
BearbeitenFür das Copyright des Bildes vom Arnensee habe ich folgende Antwort von Herrn Otto Juchli erhalten:
Ich finde, mit schöne Photos soll man auch andern eine Freude bereiten.
Beiliegend sende ich 2 Original Aufnahmen vom Arnensee.
Mit freundlichen Güssen
Otto Juchli
--Tschubby 09:56, 28. Okt 2005 (CEST)
Copyright Leventina Turismo
BearbeitenFür das Copyright des Bildes vom Lago Tremorgio habe ich folgende Antwort von Herrn Fabrizio Barudoni erhalten:
Wir bestätigen Ihnen gerne dass Sie das Photo vom Lago Tremorgio http://www.leventinaturismo.ch/Tremorgio2.jpg für Ihre Internetseite BENÜTZEN DÜRFEN.
Wenn Sie unseren Link dabei angeben werden, sind wir sehr zufrieden.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen aus Airolo.
Fabrizio Barudoni
Direktor
Leventina Turismo
CH-6780 Airolo
Phone: +41 (0) 91 869.15.33
Fax: +41 (0) 91 869.26.42
http://www.leventinaturismo.ch
mailto:info@leventinaturismo.ch
--Tschubby 09:56, 28. Okt 2005 (CEST)
Copyright Fred
BearbeitenFür das Copyright diverser Schweizer Passstrassen Bilder habe ich folgende Antwort von Fred erhalten:
Sie können meine Photos ohne Probleme benutzen. Es wäre nett, eine links in meinen webseite zu stellen.
Grüsse.
Fred
--Tschubby 15:30, 29. Okt 2005 (CET)
Copyright Hans F. Wymann
BearbeitenFür das Copyright der Pässe Raten und Buchenegg habe ich folgende Antwort von Herrn Hans F. Wymann erhalten:
Gerne stelle ich Ihnen je ein Bild Ihrer Wahl vom Buchenegg sowie vom Raten unter der GNU-FDL Lizenz zur Verfügung. Ihr Projekt ist sicher sehr spannend.
Mit freundlichen Grüssen
Hans F. Wymann
--Tschubby 20:30, 12. Nov 2005 (CET)
Copyright Wappen Kanton Luzern
BearbeitenFür das Copyright der Wappen des Kantons Luzern habe ich folgende Antwort von Herrn Urs Käch erhalten:
Sie können die Wappen der Gemeinden, die Sie auf unserere Homepage www.lu.ch finden, verwenden. Der Hinweis auf den Rechtsschutz und die Verwendung der Wappen (gem. Ihrem Beispiel) muss in jedem Fall ersichtlich sein.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Käch
Zentraler Informationsdienst
Staatskanzlei Luzern
Tel: 041 228 59 09
e-mail: urs.kaech@lu.ch