Verführbar
Keine üble Nachrede
BearbeitenIch wurde gem. VM vom 6.2.von @Koenraad gesperrt. Einen Sperrprüfungsaccount kann ich nicht anlegen, da meine IP bis 1. März von DerHexer gesperrt ist. Darum hier. Ich habe mich in der VM versehentlich selbst der üblen Nachrede bezichtigt, was sehr dumm war. Gemäß Definition liegt üble Nachrede nur vor, wenn die getroffenen (negativen) Aussagen unwahr sind. Dies sind sie aber nicht, was leicht zu beweisen ist, und was ich auf VM auch betont habe. Ich bitte euch deshalb darum, eine andere Sperrbegründung zu finden. Wenn der Sperrgrund in Ordnung ist, habe ich auch nichts gegen die Sperre einzuwenden. Solltet ihr bei euerer Begründung "üble Nachrede" oder gar Verleumdung bleiben, gebe ich zu bedenken, dass dies ebenfalls den Tatbestand der "üblen Nachrede" erfüllt. Also kramt bitte in euren Unterlagen... sicher findet sich da was Zutreffenderes. (Nennt sich "Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen oder übler Nachrede Paragraph 164 StGB i.V.m. 186 StGB.)
Verfü7hrbar (Diskussion) 19:14, 7. Feb. 2018 (CET)
- Nachdem eine VM keine Anzeige ist, wäre es keine Gegenanzeige. Mich wunderte sowieso: In der LD hattest du deine korrekte Antwort gelöscht und in der VM hattest du dich dann selbst belastet. Wahrscheinlich bist du unter (Zeit)druck leicht zu manipulieren. Wie auch immer: Ich finde es ganz hervorragend, dass du versuchst, andere Menschen vor Unheil zu bewahren. Gruß, Nazareth --91.61.233.125 11:14, 11. Feb. 2018 (CET)
- Danke.. danke. Ein Lehrer meinte mal zu mir: „Der erste Gedanke ist immer der Beste.“ Stimmt oftmals. LG Verführbar (Diskussion) 23:07, 11. Feb. 2018 (CET)