Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot gärt schon länger. Sie hat jedoch nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv über ein Treffen von Rechtsextremisten im Jahr 2023 besonders an Fahrt aufgenommen. Über ein AfD-Verbot ist schon öfter diskutiert worden, zum Beispiel im Jahr 2022, als über Verbindungen zwischen der AfD zur Reichsbürger-Szene berichtet wurde.

Voraussetzungen für ein Verbot

Bearbeiten

Das Verbot einer Partei in Deutschland ist ein Mittel der wehrhaften Demokratie. Grundlage für ein Parteiverbot ist der Artikel 21 des Grundgesetzes. Dieser besagt:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Von Bedeutung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das über ein Parteiverbot entscheidet. Das Bundesverfassungsgericht entschied beispielsweise, dass sich eine zu verbietende Partei in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzen müsse. Es genüge nicht, oberste Verfassungswerte abzulehnen, heißt es in einer Erläuterung des Bundesinnenministeriums. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Eine Partei müsste gegen die drei zentralen Kernwerte vorgehen: die Würde des Menschen, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Es müssen auch konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es möglich erscheinen lassen, dass die Partei Erfolgsaussichten hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Daran war das NPD-Verbotsverfahren gescheitert. Einen Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.

Einstufung durch den Verfassungsschutz

Bearbeiten

Drei AfD-Landesverbände sind vom dortigen Landesverfassungsschutzbehörde bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In sechs weiteren Bundesländern gelten die AfD-Landesverbände als rechtsextreme Verdachtsfälle. Auch die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wurde vom Bundesatm für Verfassungsschutz als gesichert rechtextrem eingestuft.

Auf Bundesebene ist die Partei nur ein Verdachtsfall. Das Bundesamt für Verfassungsschutz plant die Gesamteinstufung der Partei als gesichert rechtsextrem, ein entsprechendes Gutachten ist in Vorbereitung.

Befürworter

Bearbeiten

Einige SPD-Politikern wie die Parteivorsitzende Saskia Esken oder der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse haben die Prüfung eines Verbotsverfahrens gefordert. Auch der Landesverband der Grünen setzt sich für ein Verbot ein.

Für Heribert Prantl ist es „höchste Zeit“, ein Verbotsverfahren zu initiieren. „Man muss die Kraft haben intolerant gegenüber denjenigen zu sein, die die Demokratie umbringen wollen.“ Prantl wirbt außerdem dafür, Politikern wie Björn Höcke auf der Grundlage von Artikel 18 Grundgesetz Grundrechte zu entziehen und ihm die Wählbarkeit abzuerkennen. Die Beweiserbringung sei bei Artikel 18 GG leichter als bei einem Parteiverbot, da man ja nur das „verfassungswidrige und systemstürzlerische Agieren“ von einzelnen und nicht von der ganzen Partei belegen müsse.

Für Bijan Moini reicht es nicht aus, die AfD politisch zu bekämpfen, dieser Ansatz sei gescheitert: „Es gehören alle Instrumente auf den Tisch – bevor es für ihren Einsatz zu spät ist.“

Kritiker

Bearbeiten

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), mutmaßt, ein Verbot könnte der AfD weitere Sympathien bringen. „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr.“

Siehe auch

Bearbeiten