Die Beratende Versammlung des Landes Sachsen war ein ernanntes Vorparlament im neu geschaffenen Land Sachsen entsprechend den Ernannten Landtagen der anderen Länder.

Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone im Sinne eines Aufbaus des Sozialismus zu ermöglichen, wurden 1946 in den Ländern der SBZ durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) Beratende Versammlungen ins Leben gerufen. Die Beratende Versammlung Sachsens wurde im gleichen Jahr durch den Sächsischen Landtag abgelöst.

Vorgehen und Prinzipien

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Eine erste wichtige Grundlage für den Aufbau neuer politischer Strukturen war das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945. Dieses sah die Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung, aber auch von Wahlvertretungen auf Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesebene vor.

Der Aufbau der staatlichen Strukturen nach dem Zusammenbruch erfolgte von der kommunalen Ebene über die Landesebene und zuletzt auf Ebene der DDR.

Am 9. Juli 1945 verfügte die SMAD die Gründung der Länder Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Provinzen Brandenburg und Thüringen innerhalb der SBZ. Etwa ein Jahr später folgte die Ernennung der Mitglieder und Einberufung der Beratende Versammlung Sachsen gemäß der „Verordnung zur Bildung von beratenden repräsentativen Körperschaften bei der Landesverwaltung und den Selbstverwaltungen im Bundesland Sachsen vom 13. Mai 1946“[1].

Die Auswahl der Mitglieder richtet sich nicht nach den Ergebnissen der Kommunalwahlen des Jahres 1946, sondern nahmen wesentliche Prinzipien der Landtagswahlen nach Einheitslisten vorweg:

  1. Der Anspruch der SED auf eine führende Rolle wurde durch die Ernennung einer Mehrheit von SED Mitgliedern sichergestellt
  2. Diese Mitglieder der SED traten formal zum großen Teil nicht namens der SED, sondern der Massenorganisationen in die Beratende Versammlung ein
  3. Die Verteilung der Mandate auf Parteien und Massenorganisationen war vorab festgelegt
  4. Eine wirksame Oppositionsarbeit sollte verhindert werden[2]

Verteilung der Mandate

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Die Verteilung der Mandate wurde durch die SMAD am 13. Juni 1946 festgelegt. So verteilten sich die 70 Mandate:

Partei Sitze
SED 10 Mandate
LDPD 10 Mandate
CDU 10 Mandate
FDGB 10 Mandate
Frauenausschüsse 5 Mandate
FDJ 5 Mandate
VdgB 5 Mandate
IHK 3 Mandate
Handelskammern 3 Mandate
Einzelpersönlichkeiten 9 Mandate

Die genannten Organisationen waren zwar frei darin Kandidaten vorzuschlagen. Jedoch oblag es letztlich der SMAD, den Vorschlägen zu folgen oder auch nicht. Instrument der Ablehnung war die Vorschrift, dass nur Personen zum Mitglied ernannt werden durften, die nachweislich eine „entschiedene antifaschistische und demokratische Gesinnung“ aufwiesen[3].

Die Beratende Versammlung Sachsen trat nur zu 2 Versammlungen zusammen. Auf der konstituierenden Sitzung am 25. Juni 1946 wurde folgender Vorstand gewählt:

Die zweite und letzte Sitzung erfolgte am 25. Juli 1946.

Mitglieder

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Vgl. Liste der Mitglieder der beratenden Versammlung (Sachsen)

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesverwaltung Sachsen 1946, Seite 242
  2. SBZ-Handbuch, Seite 325
  3. SBZ-Handbuch, Seite 323
  4. SBZ-Handbuch, Seite 327