Bernd von Lüdinghausen genannt Wolff

preußischer Landrat im Kreis Gumbinnen Ostpreußen und Polizeipräsident von Schöneberg und Wilmersdorf

Bernd Hermann Georg Heinrich Robert Ferdinand Freiherr von Lüdinghausen genannt Wolff[1] (* 28. Dezember 1864 in Berlin[2]; † 31. März 1930 ebenda[3]) war ein preußischer Landrat im Kreis Gumbinnen (1900–1908), Ostpreußen und Polizeipräsident (1908–1919) von Berlin-Schöneberg und Berlin-Wilmersdorf.[4]

Herkunft

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Bernd von Lüdinghausen war ein Sohn des späteren Majors Christian Heinrich Ferdinand von Lüdinghausen genannt Wolff (1832–1870) und Ottilie, geb. von Eberstein (* 1838).[1][2] Sein Vater hatte am 9. Juni 1858 den Freiherrenstand zugesprochen bekommen, nachdem er bereits am 21. September 1853 in Kurland diesen erhalten hatte.[5] 1870 kam sein Vater bei der Schlacht bei Wörth ums Leben.[6]

Lebenslauf

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Bernd von Lüdinghausen besuchte das Viktoria-Gymnasium in Potsdam und bis zum Abitur Ostern 1884 das Wilhelmgymnasium in Berlin. Zwei Semester studierte er Jura in Berlin, ging dann für ein Semester nach Lausanne, um anschließend drei Semester wieder in Berlin zu belegen. Im Juni 1887 legte er sein Referendarexamen ab und kam an das Amtsgericht nach Havelberg. Später wurde er an das Landgericht II nach Berlin versetzt und war im Wintersemester 1888/89 an der Universität in Leipzig. Ab 15. März 1889 war er wieder am Landgericht II.[2] Mitte 1889 schloss er seine Dissertation an der juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelm-Universität in Berlin mit dem Thema Die bindende Kraft des einseitigen Versprechens im heutigen gemeinen Privatrecht ab.[7]

1893 wurde er von Berlin als Hilfsbeamter des Landrates des Kreises Wittmund nach Wilhelmshaven versetzt.[8] 1894 war er als Regierungsassessor Strandhauptmann des Strandamtes in Wilhelmshaven und weiterhin Hilfsbeamter des Landrates in Wittmund.[9]

Vom 7. Mai 1900 bis 1908 war er Landrat des Kreises Gumbinnen.[10] Anschließend wurde er Polizeipräsident von Schöneberg und Wilmersdorf in Berlin,[11] was er bis 1919 blieb. 1912 war er Hauptmann der Reserve des 2. Garde-Regiments zu Fuß.[12]

Er kaufte das Gut in Sillginnen im Kreis Gerdauen und wurde während des Krieges durch den Kaiser zum Flüchtlingskommissar für Ostpreußen ernannt. Als im August 1914 und im Februar 1915 einige Orte Ostpreußens durch russische Truppen zerstört wurden, gab es eine Initiative zur Beseitigung der Schäden. Die private Unterstützung erfolgte u. a. durch den Schöneberger Kriegshilfsverein unter der Leitung von Lüdinghausen.[11] Im Oktober 1914 übernahm der von ihm geleitete Verein die Patenschaft für das stark zerstörte Gerdauen. Weitere Initiativen entstanden und diese Hilfsvereine schlossen sich im Februar 1915 zur Ostpreußenhilfe zusammen.[13] Diese übernahmen jeweils eine Patenschaft über einen kriegszerstörten Landkreis oder eine Stadt.

1919 hatte Professor Otto Baumgarten 1919 unter dem Titel Die Schuld am deutschen Zusammenbruch die Tagebuchblätter von Lüdinghausen als Buch herausgebracht. Dieses wurde für den 4. Unterausschuss des Untersuchungsausschusses des Reichstages zur Erforschung der Ursachen des deutschen Zusammenbruchs herangezogen.

Am 4. Mai 1897 heiratete er Martha geb. Hoffmann (* 1869), die einzige Tochter des wohlhabenden Textilunternehmers und Rittergutsbesitzers Reinhold Hoffmann.[12] Aus der Ehe ging u. a. der Sohn Ferdinand von Lüdinghausen-Wolff hervor.[6]

Literatur

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  • Bernd Freiherr von Lüdinghausen, gen. Wolff. In: Ostpreußische Heimat. Blätter für die Gesamtinteressen des Ostpreußentums. Bd. 2 (1916), Heft 7–8, April 1916, Sp. 207–210.
  • Jörn Barford: Bernd Freiherr von Lüdinghausen und die Organisation der „Ostpreußenhilfe“. In: Ostpreußisches Landesmuseum Lüneburg (Hrsg.): Die Ostpreußenhilfe im Ersten Weltkrieg. Husum Verlag, Husum 2006, ISBN 978-3-89876-307-3, S. 58–66.

Einzelnachweise

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  1. a b Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser. Band 34, 1884, S. 997.
  2. a b c Bernd Freiherr von Lüdinghausen: Die bindende Kraft des einseitigen Versprechens im heutigen gemeinen Privatrechte ... Trowitzsch & Sohn, 1889, S. 105 (google.de [abgerufen am 9. September 2022]).
  3. Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser: zugleich Adelsmatrikel der im Ehrenschutzbunde des Deutschen Adels vereinigten Verbande. Julius Perthes, 1936, S. 367.
  4. Hrsg. von Wolfgang Neugebauer, Klaus Neitmann, Uwe Schaper: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, S. 439. (eingeschränkte Vorschau Online bei Google Book Search).
  5. Verzeichnis der seit dem Bestehen des kgl. preuss. Heroldsamtes (1855) erfolgten Standeserhöhungen, Adelsbestätigungen und Namensvereinigungen nebst Beschreibung der verliehenen Wappen. Zsgst. nach den Acten des kgl. Heroldsamtes. Hrsg. von dem Vereine "Herold" für Heraldik, zu Berlin. Stahel in Würzburg, 1875, S. 8.
  6. a b Rudolf Martin: Jahrbuch des Vermögens und Einkommens der Millionäre in der Provinz Brandenburg: einschliesslich Charlottenburg, Wilmersdorf und alle anderen Vororte Berlins. 1912, S. 155.
  7. Bernd Freiherr von Lüdinghausen: Die bindende Kraft des einseitigen Versprechens im heutigen gemeinen Privatrechte ... Trowitzsch & Sohn, 1889 (google.de [abgerufen am 9. September 2022]).
  8. Potsdam (Regierungsbezirk): Amtsblatt der Regierung in Potsdam. 1893, S. 470.
  9. Staats-Handbuch über die Provinz Hannover: 1894. Klindworth, 1894, S. 292.
  10. Dieter Stüttgen: Studien zur Geschichte Preussens. Quelle & Meyer, 1958, ISBN 3-7745-6446-9, S. 85.
  11. a b Wolfgang Neugebauer, Klaus Neitmann, Uwe Schaper: 2008. Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-11-097922-0, S. 439.
  12. a b Rudolf Martin: Jahrbuch des Vermögens und Einkommens der Millionäre in der Provinz Brandenburg: einschliesslich Charlottenburg, Wilmersdorf und alle anderen Vororte Berlins. 1912, S. 154.
  13. Internationale Monatsschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik. Bayerische Druckerei und Verlagsanstalt, 1915, S. 1173.