Beschaffungskriminalität

strafbare Handlungen zum Erwerb oder zur Finanzierung von Betäubungsmitteln

Der Begriff Beschaffungskriminalität bezeichnet meist strafbare Handlungen zum Erwerb oder zur Finanzierung von Betäubungsmitteln und ist damit Teil der Drogenkriminalität.

Es wird zwischen direkter bzw. unmittelbarer und indirekter bzw. mittelbarer Beschaffungskriminalität unterschieden. Zur direkten Form, auch als „Verschaffungskriminalität“ bezeichnet, zählen Delikte, die unmittelbar Drogen zum Gegenstand haben. Dazu gehören insbesondere Apothekeneinbrüche, Rezeptdiebstähle und der illegale Drogenhandel.[1] Indirekte Beschaffungskriminalität besteht in Straftaten, die der Finanzierung von Betäubungsmitteln dienen. Dabei handelt es sich um Eigentumsdelikte wie Einbruch, Diebstahl oder Raub sowie Hehlerei.[2] Dazu gehört auch die (illegale) Beschaffungsprostitution.[3]

Literatur

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  • Armand Mergen: Beschaffungskriminalität. Interdependenzen von Sucht, Spiel und Vermögensdelikten, Heidelberg: Kriminalistik-Verlag, 1990.
  • Arthur Kreuzer und andere: Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, Wiesbaden: BKA, 1991.
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Wiktionary: Beschaffungskriminalität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Beschaffungskriminalität – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Gundula Barsch, Armut und illegalisierter Drogenkonsum. In: Dieter Henkel und Irmgard Vogt (Hrsg.), Sucht und Armut. Alkohol, Tabak, illegale Drogen, Leske und Budrich, Opladen 1998, ISBN 978-3-8100-1885-4, S. 167–190, hier. S. 177.
  2. Jürgen Stock und Arthur Kreuzer: Drogen und Polizei. Eine kriminologische Untersuchung polizeilicher Rechtsanwendung. Forum-Verlag, Bonn 1996, ISBN 978-3-927066-90-8, S. 197.
  3. Christian Wickert: Betäubungsmittelkriminalität 23. Juli 2019.