Besteuerungseinheit ist in der Finanzwissenschaft und im Steuerrecht die kleinste Maßeinheit, in welche eine Bemessungsgrundlage zerlegt werden kann.[1]

So ist die kleinste Einheit bei der Einkommensteuer 1 Euro, bei der Kfz-Steuer 100 cm³ und bei der Kaffeesteuer 1 Kilogramm.[2] Um die Steuerschuld zu berechnen, wird der Bemessungsgrundlage wiederum ein Steuertarif zugeordnet.

Einzelnachweise

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  1. Besteuerungseinheit finanzlexikon-online.de, abgerufen am 19. Mai 2019
  2. Constanze Hacke: Unser Steuersystem bpb, 24. Oktober 2012