Der Bezirk Capodistria (italienisch: capitanato distrettuale Capodistria; slowenisch: okrajni glavarstvo Koper; kroatisch: kotarsko satničtvo Kopar) war ein Politischer Bezirk in der Markgrafschaft Istrien. Der Bezirk umfasste Gebiete im Norden Istriens. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Capodistria (Koper).

Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg dem Königreich Italien zugeschlagen. 1947 wurde es Teil der Zone B des Freien Territoriums Triest, die unter jugoslawischer Verwaltung stand. Bei der Auflösung und Aufteilung des Territoriums 1954 fiel es an Jugoslawien. Die großteils italienischsprachige Bevölkerung floh von 1943 bis 1954 nach Italien. Nach 1954 wurde es von Jugoslawien annektiert und ist seit 1991 Teil der Republik Slowenien bzw. Kroatiens.

Geschichte

Bearbeiten

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Capodistria (auch: Capo d' Istria) wurde dabei 1868 aus den Gerichtsbezirken Capodistria, Pirano und Pinguente geschaffen.[2]

Im Bezirk Capodistria lebten 1869 62.149, bis 1910 stieg die Bevölkerung auf 89.609 Menschen an. Von der Bevölkerung hatten 1910 38.006 Personen Italienisch (42,4 %) als Umgangssprache angegeben, 31.895 sprachen Slowenisch (35,6 %), 17.573 Kroatisch (19,6 %) und 332 Deutsch (0,4 %). Der Bezirk bestand umfasste zuletzt eine Fläche von 824,59 km² sowie drei Gerichtsbezirke mit insgesamt elf Gemeinden.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1896 62.149
1880 69.997 498 32.338 28.351 7.829
1890 74.755 267 31.103 27.343 15.074
1910 89.609 332 38.006 31.895 17.573

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.

Literatur

Bearbeiten
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)