Bezirk Gurahumora

Verwaltungseinheit in Österreich-Ungarn

Der Bezirk Gurahumora (rumänisch: Gura Humorului; ruthenisch: Gurahumora) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina in Österreich-Ungarn. Der Bezirk umfasste Gebiete im Südosten der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Gurahumora (Gura Humorului). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina.

Lagekarte des Bezirks Gurahumora innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Geschichte

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Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Das Gebiet des späteren Bezirks Gurahumora war 1868 Teil der Bezirke Radautz bzw. Suczawa gewesen.[2] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Gurahumora aus dem Bezirk Suczawa und der Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz herausgelöst und zum Bezirk Gurahumora vereint.[3]

Die Einwohnerzahl des Bezirks Gurahumora betrug 1900 55.741. Von der Bevölkerung hatten 1900 38.427 Rumänisch (68,9 %) als Umgangssprache angegeben, 12.194 sprachen Deutsch (21,9 %), 1.472 Ruthenisch (2,6  %) und 3.399 eine andere Sprache (6,1 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 739,89 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 21 Gemeinden.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1900 55.741 12.194 1.472 38.427 3.399

Ortschaften

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Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Gurahumora und Solka, diesen waren folgende Orte zugeordnet[4]:

Gerichtsbezirk Gurahumora:

Gerichtsbezirk Solka:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“
  4. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 400

Literatur

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