Bezirk Rudki

politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Rudki war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Sambir, Rajon Horodok, Rajon Mykolajiw und Rajon Mostyska). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Rudki. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Lage des Bezirks Rudki im Kronland Galizien und Lodomerien

Er grenzte im Norden an den Bezirk Gródek Jagielloński, im Nordosten an den Bezirk Lemberg, im Südosten an den Bezirk Żydaczów, im Süden an den Bezirk Drohobycz, im Südwesten an den Bezirk Sambor sowie im Nordwesten an den Bezirk Mościska.

Geschichte

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Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Rudki wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Rudki bestand bei der Volkszählung 1910 aus 74 Gemeinden sowie 56 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 675 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 68.348 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 77.269 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (60 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 8 % der Bevölkerung aus[7].

Ortschaften

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Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 Bezirksgerichte in Rudki und Komarno, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Komarno:

Gerichtsbezirk Rudki:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 372

Literatur

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