Als Blattrippe bezeichnet man ein Fleischteil. Es handelt sich um den mit Rippenknochen durchzogenen Teil der Rippenwand. In verschiedenen Zuschnitten nach der Schlachtung bezeichnet man dies auch als[1]

     

Einzelnachweise

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  1. Fachlexikon für Fleischer, Hans und Martin Fuchs, Deutscher Fachverlag, 3. Auflage 2001, S. 79. ISBN 3-87150-747-4.