Blindsendung (nicht zu verwechseln mit Blindensendung) ist ein Fachterminus im Funkverkehr. Er bezeichnet das Verfahren bei teilweisem Funkausfall, wenn davon auszugehen ist, dass man zwar noch senden, aber nicht mehr empfangen kann. Dabei wird angenommen, dass die angerufene Station empfangen kann. Am Anfang des Funkspruchs steht dabei immer das Wort „Blindsendung“. Er ist zweimal zu übermitteln[1] und muss die Angabe der Zeit und/oder der Position des Flugzeugs enthalten.[2] Nach der Meldung wird der Zeitpunkt der nächsten Meldung angegeben und außerdem die Meldung zur Sicherheit wiederholt.[3]

Einzelnachweise

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  1. Prüfungsfragen für das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis I u. II für den Flugfunkdienst (Memento des Originals vom 20. März 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de Frage 146 Antwort A; abgerufen am 2. Mai 2020
  2. Prüfungsfragen für das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis I u. II für den Flugfunkdienst (Memento des Originals vom 20. März 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de Frage 147 Antwort A; abgerufen am 2. Mai 2020
  3. siehe Volker Gringmuth: Sprechfunk für Ultraleichtflieger, 2019 S. 34; abgerufen am 2. Mai 2020