Blutgericht, euphemistisch auch Volksgericht, bezeichnet eine Vergeltungsmaßnahme zu Kriegszeiten. Im Unterschied zur Blutgerichtsbarkeit des Mittelalters, die einzelne Straftaten ahndete, steht der Begriff für singuläre örtlich spezifische Ereignisse, bei denen eine hohe Anzahl willkürlicher Hinrichtungen stattfindet. Diese werden meist nach politischen, religiösen oder kriegerischen Konflikten an Mitgliedern der unterlegenen Partei vollstreckt.[1][2]

Beispiele von historischen Blutgerichten:

Einzelnachweise

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  1. vgl. beispielsweise Olaf Ihlau: Die Unberührbaren schlagen zurück Der Spiegel, 9. November 1992
  2. vgl. zum Eperieser Blutgericht, auch „Eperieser Schlachtbank“: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa Stand: Januar 2018. Eintrag Eperies/Prešov/Eperjes, S. 207, 210