Bruno Rimmelspacher

deutscher Jurist und Hochschullehrer

Bruno Rimmelspacher (* 11. Oktober 1938 in Forchheim/Baden) ist ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Zivilrechtler.

Bruno Rimmelspacher studierte ab 1957 Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Hamburg. Die juristischen Staatsexamina legte er 1961 und 1966 ab. Seine Dissertation (1964) und Habilitation (1969) bei Wolfram Henckel an der Universität Göttingen behandelten Themen des Zivilprozessrechts. 1969 erhielt er einen Ruf auf eine ordentliche Professur an der Universität Bielefeld. Im Jahr 1973 wechselte er auf einen Lehrstuhl für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Freiwillige Gerichtsbarkeit an die Ludwig-Maximilians-Universität München. 2006 wurde er emeritiert.[1]

Anfang der 1970er Jahre war Rimmelspacher Prorektor der Universität Bielefeld[2] und von 1971 bis 1973 auch Richter am Oberlandesgericht Hamm.[1]

Rimmelspachers Schriften befassen sich mit Themen des Zivilrechts, insbesondere des Zivilprozessrechts. Im Vorfeld der Gesetzesreform des Zivilprozesses im Jahr 2001[3] führte er im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine rechtstatsächliche Untersuchung zur Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozess durch.[4] Zusammen mit Burkhard Hess und Fabian Reuschle gab Rimmelspacher 2008 den Kölner Kommentar zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz heraus.

Laut SPIEGEL wurde Rimmelspacher in der universitären Lehre „geschätzt wegen seiner guten Examensvorbereitung“.[4]

Der seit 2006 entpflichtete Professor[5] gehört dem Aufsichtsrat der Stromversorgung Ismaning GmbH an. Er ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), für die er über Jahrzehnte in Ismaning kommunalpolitisch im Gemeinderat tätig war, zeitweise als Fraktionssprecher seiner Partei und stellvertretendem Bürgermeister.[6]

Schriften (Auswahl)

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Selbstständige Werke:

  • Zur Prüfung von Amts wegen im Zivilprozess. Dissertation. 1966.
  • Materiellrechtlicher Anspruch und Streitgegenstandsprobleme im Zivilprozess. Habilitationsschrift. 1970.
  • Kreditsicherungsrecht. 1980.
  • Rechtstatsächliche Untersuchung zur Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozess. Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums (Februar 2000), Bundesanzeiger, ISBN 3-88784-999-X. (Online-Ausgabe, gesmat Bundesgerichtshof)
  • mit Burkhard Hess und Fabian Reuschle: Kölner Kommentar zum KapMuG. Köln 2008, ISBN 978-3-452-26186-1.

Beiträge in Sammelwerken:

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Einzelnachweise

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  1. a b Vgl. Gerhard Köbler: Juristenlexikon. S. 321.
  2. Uni-Bielefeld.de: Rektoren und Prorektoren der Universität Bielefeld. (Memento vom 29. Januar 2016 im Internet Archive), abgerufen am 29. Januar 2016.
  3. Siehe dazu z. B. Bundesgerichtshof: Übersichtsseite zum Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001
  4. a b Dietmar Hipp: „Teurer Test“. In: Der Spiegel. Ausgabe Nr. 20/2000 vom 15. Mai 2000.
  5. Jura.Uni-Muenchen.de: Prof. Dr. jur. Bruno Rimmelspacher. Abgerufen am 20. Mai 2010.
  6. "Eine Gemeinde muss auch etwas bieten", Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2019.
  7. Uni-Saarbrücken.de: Literaturverzeichnis (Memento vom 9. Juni 2007 im Internet Archive)
  8. Weltbild.de: Informationen zum Buch Festschrift für Dieter Leipold zum 70. Geburtstag. Abgerufen am 20. Mai 2010.