Bummeln

Verb mit zwei Bedeutungen

Bummeln ist ein Verb mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:

Plakat mit der Aufschrift „Was sagt ihr zu solchem Bummelantentum in einer einzigen Abteilung?“, VEB Großdrehmaschinenwerk „7.Oktober“, Berlin-Weißensee, DDR (1956)

Geschichte

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Um 1900 setzte eine deutliche Abwertung des Begriffs mit dem Schimpfwort Bummelant ein.[2]

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden der Bummelei bezichtigte Arbeiter in bestimmten Fällen mit Zwangsarbeit und Dienstverpflichtung sanktioniert und ihnen mit Überweisung in ein Konzentrationslager gedroht. Beispiel ist der Maßnahmenkatalog der Betriebsführung der Thyssen-Hütte AG im Zweiten Weltkrieg, der ein abgestuftes Sanktionssystem gegen "Bummelanten" vorsah.[3]

In der DDR wurde Bummelei als Asozialität geahndet und konnte mit Sanktionen belegt werden bis hin zur Einweisung in einen Jugendwerkhof bzw. einer Zwangsadoption[4].

Einzelnachweise

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  1. Duden: bummeln. In: Der Duden. Abgerufen am 23. August 2018.
  2. Hermann Paul: Dt.Wb. zum Begriff; z. B. Thomas Mann: Buddenbrooks
  3. Thomas Urban: Zwangsarbeit bei Thyssen: "Stahlverein" und "Baron-Konzern" im Zweiten Weltkrieg. Paderborn 2014, ISBN 3-506-76629-5, S. 127–131.
  4. https://zzf-potsdam.de/sites/default/files/forschung/Abteilung1/zzf-bericht-ddr-adoptionsverfahren_26_02_2018.pdf
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Wiktionary: bummeln – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen