Bundesjugendkuratorium
Das Bundesjugendkuratorium (BJK)[1] ist ein Sachverständigengremium der Bundesregierung, dem bis zu 15 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft angehören. Die Mitglieder werden durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen, längstens jedoch bis zum Ablauf des auf eine Bundestagswahl folgenden Quartals. Eine Wiederberufung ist zulässig.
Aufgaben des Bundesjugendkuratoriums
BearbeitenDas BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.
In § 83 Abs. 2 SGB VIII, in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die am 1. Januar 2003 in Kraft trat, und der jeweiligen Geschäftsordnung werden die Aufgaben und Ziele spezifiziert.
Arbeitsweise und Ziel des Bundesjugendkuratoriums
BearbeitenDer Beratungsauftrag richtet sich auf die von der Bundesregierung bezeichneten Angelegenheiten der Kinder- und Jugend(hilfe)politik. Darüber hinaus berät das BJK die Bundesregierung, das zuständige Ministerium und die (Fach-)Öffentlichkeit zu weiteren Themen. Das BJK beschäftigt sich mit gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und ihren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie mit den Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Beratungsgremium veröffentlicht hierzu Stellungnahmen, Positionspapiere und gibt Empfehlungen ab. Dabei bezieht das Gremium die Perspektive junger Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein.
Das BJK wird in seiner Arbeit durch die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik[2] am Deutschen Jugendinstitut e. V. unterstützt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.