Burg Kranzenau

Burg in Baden-Württemberg, Deutschland

Die Burg Kranzenau ist eine abgegangene Burg, vermutlich eine Wasserburg, südöstlich des Ortsteils Oberschaffhausen der Gemeinde Bötzingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.

Burg Kranzenau
Staat Deutschland
Ort Bötzingen-Oberschaffhausen
Entstehungszeit vor 1399
Burgentyp Niederungsburg
Erhaltungszustand Burgstall
Geographische Lage 48° 4′ N, 7° 43′ OKoordinaten: 48° 3′ 36,6″ N, 7° 43′ 13,9″ O
Höhenlage 187 m ü. NN
Burg Kranzenau (Baden-Württemberg)
Burg Kranzenau (Baden-Württemberg)

Sie wurde im Jahr 1428 erstmals namentlich erwähnt und gehörte seit 1399 den Schnewlin Kotz, die sich ab 1412 „Schnewlin von Kranzenau“ nannten. Die Burg befand sich bis zum Aussterben der Linie Ende des 16. Jahrhunderts in deren Besitz. Die Burg wurde im Bauernkrieg 1525 niedergebrannt,[1] aber im Jahr 1567 wird sie wiederum als „Burg“ genannt und dürfte daher noch nicht abgegangen gewesen sein. Nach den „Schnwewlin von Kranzenau“ kam die Burg, von der 1830 noch Ruinen zu sehen waren, in Besitz der Altstetter von Kaltenburg und Kranzenau, deren Prädikatsname „Kranzenau“ sich auf das zur Burg gehörige „Gut Kranzenau“ bezog. Unter Baden kam der Altstetter'sche Besitz schließlich an das Adelshaus Seldeneck,[2] das aus einer morganatischen Beziehung zwischen Wilhelm Ludwig von Baden-Durlach, des Bruders des Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach, und der Christine Wilhelmine Franziska Schortmann hervorging.

Von der ehemaligen Burganlage, von der im 19. Jahrhundert noch Reste zu sehen waren, sind keine obertägigen Spuren mehr erhalten.

Literatur

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  • Eintrag zu Kranzenau in der wissenschaftlichen Datenbank „EBIDAT“ des Europäischen Burgeninstituts

Einzelnachweise

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  1. Heinrich Schreiber: Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau - Der deutsche Bauernkrieg: Jahr 1525. Band 2: Juli bis Dezember. Freiburg 1866, S. Nr. 503.
  2. Johann Samuel Ersch und Johann Gottfried Gruber: Encyclopädie der Wissenschaften und Künste, Teil 1, Sektion 3, Leipzig 1830, S. 139.