Busschleuse
Eine Busschleuse ist ein Fahrbahnabschnitt, der ausschließlich dem Linienverkehr von Bussen vorbehalten ist. Straßenkreuzungen, Einmündungen oder Zufahrten werden dazu signaltechnisch oder baulich durch steuerbare oder passive Sperren gesichert.
Zweck
BearbeitenBusschleusen dienen dazu, Bussen an Einmündungen oder Kreuzungen Vorfahrt zu gewähren, oder um Busspuren für andere Fahrzeuge zu sperren. Sie können eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung sein, um gleichzeitig den Durchgangsverkehr von Wohnquartieren fernzuhalten und deren Erschließung durch Buslinien zu gewährleisten.
Aktive Bussschleuse
BearbeitenAktive Busschleusen bestehen aus einem Poller oder einer Pyramide, die bei Annäherung eines Busses per Elektronik versenkt werden, oder einer Schrankenanlage, die die Durchfahrt nur für einen begrenzten Nutzerkreis, meist auch den Linienbusverkehr, ermöglicht. Aktive Busschleusen erlauben die Durchfahrt nur für Linienbusse. Sie werden häufig mit einer Lichtsignalregelung ergänzt, die nur bei Ankunft eines Busses auf Grün schaltet. Ein Beispiel mit versenkbaren Pollern gibt es u. a. am Leopoldsplatz in Baden-Baden.[1]
Passive Busschleuse
BearbeitenPassive Busschleusen bestehen aus einem Fahrbahnabschnitt, der durch Anlage von Rampen, Senken oder Hindernissen in der Mitte der Fahrspur normale Pkw an der Durchfahrt hindert[2]. An Pkw können auf Grund ihrer geringeren Breite oder mangelnden Bodenfreiheit bei der Durchfahrt Schäden entstehen. Passive Busschleusen müssen aus Sicherheitsgründen mit Schildern angekündigt werden, da sonst Rechtsprobleme wegen der Schäden am Pkw die Folge sein können. In den Niederlanden ist es ein quadratisches, blaues Schild, das einen weißen Pkw mit den Vorderrädern in einer Senke zeigt. In Dänemark ist es ein weißes Zusatzschild zum Verkehrszeichen „A99: Andere Gefahren“, das einen Pkw in eine Senke stürzend zeigt. Für Lkw, private Busse und breite Geländewagen bleiben passive Busschleusen passierbar. In Deutschland ist eine Beschilderung ausreichend, bei der anderer Verkehr ausgeschlossen, der Linienverkehr aber frei gegeben wird[3].
Busschleuse mit Ampel
BearbeitenAls Busschleusen werden auch signaltechnische Maßnahmen an Bushaltestellen oder am Ende einer Busspur im Rahmen der ÖPNV-Bevorrechtigung bezeichnet. Dabei wird im Abstand von mindestens 30 Metern vor einer Straßenkreuzung eine zweite Ampel aufgestellt; der Zwischenraum dient der Einfädelung der Linienbusse vor dem Individualverkehr. Nach ähnlichem Prinzip arbeitet die Fahrradschleuse.
-
Der Individualverkehr wird durch die vorgeschaltete Ampel angehalten. Die Auslösung erfolgte durch Passieren einer in der Busspur eingelassenen Induktionsschleife.
-
Der Bus kann zum Linksabbiegen am nachfolgenden Knotenpunkt (ca. 30m) alle Spuren queren. Die Freigabe des Individualverkehrs wird zeitlich versetzt vorgenommen.