Cassiagummi ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 427[1] gekennzeichnet ist. Dieses Naturprodukt wird vor allem für Milch- und Fleischprodukte verwendet.

Eigenschaften

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Cassia obtusifolia

Als Cassiagummi wird das vermahlene Endosperm der Samen von Hülsenfrüchten wie Cassia tora und Cassia obtusifolia bezeichnet[2], welches durch eine Extraktion mit Propan-2-ol gereinigt wird. Es besteht hauptsächlich aus linearen Ketten von Polysacchariden. Dabei beträgt das Verhältnis von Mannose zu Galactose etwa 5:1. Beim Cassiagummi handelt es sich um ein geruchloses, blassgelb bis cremefarbenes Pulver. Es ist gut in kaltem Wasser löslich und bildet kolloidale Lösungen.[3] Die CAS-Nummer dieses Naturstoffes lautet 51434-18-5.

Verwendung

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Cassigummi wird als Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel und Geliermittel[4][2] für aromatisierte fermentierte Milchprodukte sowie für Schmelzkäse, Tütensuppen und Soßen verwendet. Zudem kommt es bei Füllungen und Überzügen von feinen Backwaren und Desserts zum Einsatz. In der Fleischindustrie wird es für wärmebehandelte Fleischerzeugnisse genutzt.[5]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[6]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[7]) aufgelistet. Dieser Zusatzstoff ist in der Europäischen Union nur für einige Lebensmittel zugelassen,[8] zudem gelten für die Verwendung von Cassiagummi Höchstmengenbeschränkungen.[9] So dürfen beispielsweise bei der Herstellung von Schmelzkäse 2,5 Gramm des Zusatzstoffes pro Kilogramm Lebensmittel verwendet werden, bei Fleischerzeugnissen sind es jedoch nur 1,5 Gramm pro Kilogramm.[6]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 427: Cassia gum in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 5. Juli 2022.
  2. a b P. Kuhnert: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsstoffe, 4. Auflage (Behrs’s Verlag), Hamburg, 2014, ISBN 978-3-95468-118-1, S. 56.
  3. VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 DER KOMMISSION vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. In: eur-lex.europa.eu., abgerufen am 5. Juli 2022.
  4. CLASS NAMES AND THE INTERNATIONAL NUMBERING SYSTEM FOR FOOD ADDITIVES CXG36-1989. (PDF) In: Codex Alimentarius. FAO, 2019, abgerufen am 27. Mai 2022.
  5. VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 DER KOMMISSION vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. In: eur-lex.europa.eu., abgerufen am 5. Juli 2022.
  6. a b Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  7. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  8. Durch Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 in die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen.
  9. R. Matissek: Lebensmittelchemie, 9. Auflage (Springer), Berlin, 2020, ISBN 978-3-662-59668-5, S. 320. doi:10.1007/978-3-662-59669-2.