Castelmagno (Käse)

Blauschimmelkäse aus Italien
Castelmagno
Herkunft Italien ItalienProvinz Cuneo
Ausgangs-
produkte
Vollmilch der Kuh
Käsegruppe Blauschimmelkäse
Fett i. Tr. %
Form zylindrisch
Gewicht 4–7 kg
Reifezeit 2–5 Monate
Rinde helles rotgelb
Teig feinkörnig, weiß bis elfenbein
Aroma rund, angenehm
Geschmack fein, rund, leicht salzig
DOP Ja[1]

Der Castelmagno ist ein Käse aus der piemontesischen Provinz Cuneo mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Historie

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Die erste Erwähnung ist in einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1277 zu finden, in welchem der Marchese von Saluzzo einen Laib dieses Käses zugesprochen bekommt. Legenden umranken den Namensgeber, so soll er auf die nahe gelegene Wallfahrtskirche „San Magno“ zurückgehen, aber auch Carlo Magno (Karl der Große) soll Namensgeber sein. 1996 wurde die Bezeichnung DOP verliehen.

 
Castelmagno mit Trüffelhonig

Herkunftsgebiete

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Der Castelmagno darf nur in den Gemeinden Castelmagno, Monterosso Grana und Pradleves in der Provinz Cuneo unter diesem Namen produziert werden.

Herstellung

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Der Castelmagno wird aus Kuhmilch mit Beigabe von etwas Schafs- oder Ziegenmilch hergestellt, deren Fett abgeschöpft wird (halbfetter Käse). Die Verarbeitung dauert 6 Tage; danach reift der Käse zwischen 2 und 5 Monaten in natürlichen Grotten oder nachgeahmten Räumen. Je länger der Käse gereift ist, desto pikanter wird er.

Lagerung

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Der Castelmagno sollte im Kühlschrank bei einer Temperatur um 4 °C aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich, den Käse abgeschlossen in Frischhaltefolie aufzubewahren, um ein Austrocknen und eine Geschmacksweitergabe an und von anderen Lebensmitteln zu verhindern.

Qualitätskennzeichen

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Das Etikett auf dem Käselaib zeigt die Form eines vierblättrigen Kleeblattes mit dem Markenzeichen, einem stilisierten 'C' mit Berggipfeln[2].

Verwendung

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Der Castelmagno wird überwiegend zu Reis und Pastagerichten genossen, als Tafelkäse wird er mit Marmeladen, Honig und Früchten verzehrt.

Literatur

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Commons: Castelmagno – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Verordnung (EG) Nr. 1263/96. In: Amtsblatt der EU.
  2. Infoseite des Ismea (Institut für Dienste für den Agrar- und Nahrungsmarkt)