Deutsche Arbeitsfront

Verband von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der NS-Zeit
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Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz in Berlin (ab 1935 im Dienstgebäude Hohenzollerndamm in Berlin-Wilmersdorf[1]).

Flagge der Deutschen Arbeitsfront (Fabrikfahne)
Werkausstellung der Deutschen Arbeitsfront (1933)
DAF-Ausstellung „Gesundes Leben, Frohes Schaffen“ (1938)
Verballhornung des Lieds Brüder, zur Sonne, zur Freiheit mit Judenhetze

Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Zerschlagung der Freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Sämtliche Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 zusammengeführt; die DAF wurde der mit Abstand größte NS-Massenverband.[2] Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip bis hinab zum Blockwart organisiert und unterstand dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley, der als „eine Art Treuhänder der Volksgemeinschaft“ fungierte. „An die Stelle einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung kam die Erziehung von Arbeitnehmern und Unternehmern im Sinne der NS-Ideologie.“[2] Gegliedert in 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen, bestand die DAF bis Mai 1945 mit zuletzt 22 Millionen Mitgliedern. Nur wer arbeitsfähig war, hatte einen Wert; ausgeschlossen waren alle Menschen, die nach NS-Kriterien als Juden oder „jüdische Mischlinge ersten Grades“ klassifiziert wurden und aus anderen Gründen als „minderrassig“ oder auch aus politischen Gründen als „gemeinschaftsunfähig“ galten.[2] Zwangsarbeit war zugleich Teil der Verfolgungspraxis.[3]

Der Zweck der DAF

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Die DAF sollte die deutschen Arbeiter in das neue „Dritte Reich“ integrieren und damit ihren bisherigen Organisationen den Boden entziehen. Vor 1932 hatte die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) nur geringe Erfolge. Viele ehemalige Anhänger des Strasser-Flügels waren auch 1933 noch antikapitalistisch eingestellt und forderten, aus der NSBO eine nationalsozialistische Gewerkschaft zu machen. Nach der Reichstagswahl März 1933 übertrug Hitler Robert Ley die Aufgabe, die „wilden“ Aktivitäten der NSBO zu beenden und die Freien Gewerkschaften zu zerschlagen. In einer generalstabsmäßig geplanten Aktion besetzten einen Tag nach dem groß gefeierten „Tag der nationalen ArbeitSA und SS in ganz Deutschland die Gewerkschaftshäuser und nahmen die Vorsitzenden der größeren Gewerkschaften in „Schutzhaft“.[4] Im Gegensatz zu den Gewerkschaften konnten die Unternehmerverbände ihre organisierte Selbständigkeit behaupten.

Die DAF fungierte gegenüber deutschen „Volksgenossen“ auf vielfältige Weise als „volksgemeinschaftlicher Dienstleister“.[2] Obwohl jeder Arbeitnehmer zur Kontrolle ein Arbeitsbuch haben musste und ihm ein Zwangsbeitrag in Höhe von durchschnittlich 1,5 bis 2 Reichsmark direkt vom Lohnkonto abgezogen wurde, bejahten die Arbeiter und Angestellten die DAF. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit zwischen Dezember 1933 und November 1934 von 4,1 auf 2,3 Millionen verminderte die Angst vor einem Arbeitsplatzverlust. Die damit verbundene psychologische Aufwertung der Arbeit war das Gegenstück zur tatsächlichen Entrechtung der Arbeiter.[5] Anfängliche Versuche der DAF, arbeits- und tarifpolitische Ansprüche zu formulieren, fanden ihren Widerstand auf Seiten der Unternehmer. Im Juni 1933 wurden „Treuhänder der Arbeit“ unter der Dienstaufsicht des Reichsarbeitsministeriums eingesetzt. Sie sollten sowohl über die Tarifordnungen und Betriebsordnungen entscheiden als auch in Streitfällen schlichten. Im November 1933 musste Robert Ley den „Aufruf an alle schaffenden Deutschen“ zusammen mit Reichsarbeitsminister Franz Seldte, Reichswirtschaftsminister Kurt Schmitt und dem Parteibeauftragten für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler unterzeichnen. „Damit wurden endgültig alle Hoffnungen auf eine berufsständische oder gewerkschaftliche Interessenvertretung bzw. Kompetenzen in der Arbeits- und Sozialpolitik durch die DAF begraben.“ Daraufhin gab auch der Leiter des Reichsstandes der deutschen Industrie Gustav Krupp von Bohlen und Halbach am folgenden Tag seine Zustimmung zum Beitritt der Unternehmer zur DAF.[6]

Am 24. Oktober 1934 unterschrieb Hitler eine von Ley vorgelegte Verordnung:

„Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Sie hat dafür zu sorgen, dass jeder einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der geistigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet“

Hitler, Verordnung über Wesen und Ziel der DAF, 1934, § 2[7]

Am 29. August 1936 wurde der Leistungskampf der deutschen Betriebe vom Amt für soziale Selbstverantwortung der DAF ins Leben gerufen.[8] Er diente zur Prämierung nationalsozialistischer Musterbetriebe. Dabei wurden die Kriterien von Jahr zu Jahr immer mehr ausgerichtet auf die Umstellung der Betriebe auf Rüstungsproduktion.

 
1943 bittet die Deutsche Arbeitsfront, Abteilung Leistungskampf der deutschen Betriebe, die Wirtschaftskammer um eine Auszeichnung für die Opekta Köln
 
Mitgliedsbuch der Deutschen Arbeitsfront (ausgestellt im Großunterstandsmuseum in Hatten)

Aus dem Hauptsitz in der Potsdamer Straße in Berlin[9] lenkte die DAF diverse Unterorganisationen, die einerseits für das Wohl, andererseits für die Kontrolle der Arbeiterschaft zuständig waren (Auswahl von Unterorganisationen):[10]

Unternehmen der DAF

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Die DAF war die finanzkräftigste Organisation des „Dritten Reichs“, sie verfügte „über einen umfänglichen Komplex sehr profitabler Unternehmen“, die „vom Umsatz her dem damals weltgrößten Chemiekonzern, der IG Farbenindustrie, nahekamen“.[2] Zur Unternehmensgruppe gehörten viele Unternehmen aus Gewerkschaftsbesitz, die im Rahmen der Gleichschaltung enteignet wurden, und auch Neugründungen. Im Versicherungsbereich waren dies Volksfürsorge, Deutscher Ring und Deutsche Leben. Im Bankenbereich ist vor allem die Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten zu nennen, die am 31. Oktober 1933 in Bank der Deutschen Arbeit umfirmierte. Auch die Bank des christlichen DGB, die später in National-Bank umbenannte Deutsche Volksbank, die Bank des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbands (DHV) Deutsche-Angestellten-Verbands-Sparkasse (DAVS) und viele kleinere Banken (z. B. die Deutsche Werkmeister-Sparbank AG, Industriebeamten-Sparbank e.G.m.b.H, Deutsche Wirtschaftsbank oder der Bank für deutsche Arbeit und Sparbank von 1820 AG) gingen in den Besitz der DAF über. Während die National-Bank im Laufe der Jahre abgestoßen und zu einer Regionalbank umgebaut wurde, wurden die anderen Bankbeteiligungen im Laufe der 1930er Jahre auf die Bank der Deutschen Arbeit übertragen.

Wesentlich war auch das Verlagsgeschäft der DAF. Die wichtigsten Verlage waren die beiden vom DHV übernommenen Verlage, der Hanseatischen Verlagsanstalt (HAVA) und der Langen Müller Verlag. Ab 1936 übernahm der neu gegründete Verlag der Deutschen Arbeitsfront (Zentralverlag) zunehmend die wichtigste Rolle der drei Großverlage der DAF.[12] Für die DAF gab der Verleger Otto Karl Stollberg die Zeitung „Der Deutsche – die Tageszeitung der Deutschen Arbeitsfront“ heraus.

Am 28. Mai 1937 gründete die DAF als Teil ihrer Unterorganisation „Kraft durch Freude“ (KdF) die Gesellschaft zur Vorbereitung des Deutschen Volkswagens mbH (GeZuVor), die im Mai 1938 in Volkswagenwerk G.m.b.H. umbenannt wurde. Der Firmensitz war im Haus der Deutschen Arbeitsfront in der Knesebeckstraße 48/49, Berlin W15 (Charlottenburg).[13] Das Reichsheimstättenamt verwaltete den Wohnungs- und Siedlungsbau. Zur Schulung ihrer Funktionäre unterhielt die DAF eine Reihe von Schulungszentren, die Reichsschulungsburgen. Das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront (GW), das im Wesentlichen aus ehemals konsumgenossenschaftlichen Betriebsstätten bestand, übernahm nach der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. Februar 1941 am 1. April den Geschäftsbetrieb der Konsumgenossenschaften und ihren Großeinkaufsgesellschaften.

DAF-Funktionäre

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Siehe Kategorie:DAF-Funktionär

Arbeitsfrontempfänger DAF1011

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Arbeitsfrontempfänger DAF1011

Die Deutsche Arbeitsfront ließ auch einen Rundfunkempfänger entwickeln: den Deutschen Arbeitsfrontempfänger DAF1011, dessen Bezeichnung an eine Rede Hitlers in den Berliner Siemens-Werken am 10. November 1933 erinnern sollte. Es handelt sich um einen im Vergleich mit dem Volksempfänger VE301 aufwendigeren, mehrkreisigen Geradeausempfänger mit kräftiger Endstufe. Das Gerät war zum Gemeinschaftsempfang von Rundfunksendungen in Firmen und Gemeinden konstruiert, die DAF warb mit dem Slogan Rundfunk in alle Betriebe dafür.

Auflösung

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Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 (Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen) vom 10. Oktober 1945 wurde auch die Deutsche Arbeitsfront durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt.[14] Mit den Kontrollratsgesetzen Nr. 40 vom 30. November 1946[15] und Nr. 56 vom 30. Juni 1947[16] wurden die nationalsozialistischen Betriebs- und Dienstgemeinschaften abgeschafft.

Siehe auch

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Literatur

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Quellen
  • Claus Selzner: Die Deutsche Arbeitsfront. Idee und Gestalt; Kurzer Abriß des Wollens des Reichsorganisationsleiters der NSDAP, Dr. Robert Ley. Junker & Dünnhaupt, Berlin 1935.
  • Sozialstrategien der Deutschen Arbeitsfront. Quellen. Mikrofiche, Hg. Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts. K. G. Saur, München 1989 ff. (enthält: Jahrbuch. Arbeitswissenschaftliches Institut der Deutschen Arbeitsfront. Bände 1936 bis 1940/1941).
  • Hermann Textor: Völkische Arbeitseignung und Wirtschaftsstruktur. Hg. Forschungs-Institut für Arbeitsgestaltung, für Altern und Aufbrauch. Wilhelm Limpert, Berlin 1939[17]
  • Bollwerk im Westen. Hg. DAF, Gau Saarpfalz, Gauwaltung, Bearbeiter R. Schneider. Baumbauer, Neustadt 1938[18]
    • ähnlich: Bollwerk im Westen. Das Land zwischen Saar und Rhein grüsst seine KdF-Gäste auf das herzlichste! Deutsche Arbeitsfront, Gauwaltung Saarpfalz, R. Schneider. Baumbauer, Neustadt an der Weinstrasse 1938.
  • Satzung der Deutschen Arbeitsfront. 1934, später meist: Bestimmungen über die Zugehörigkeit zur Deutschen Arbeitsfront, zahlr. Aufl.[19]
  • Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Hg.: Der Schulungsbrief. Das zentrale Monatsblatt der NSDAP und DAF. Von: Hauptschulungsamt der NSDAP und Schulungsamt der DAF. Periodikum seit 1934. Zentralverlag der NSDAP, München 1934–1944 (zuletzt erschienenes Doppelheft 3–4/1944)
Sekundär
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Commons: Deutsche Arbeitsfront – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: Dienstgebäude Hohenzollerndamm. Aufgerufen am 7. März 2017.
  2. a b c d e Rüdiger Hachtmann in Frank Becker, Ralf Schäfer (Hrsg.): Sport und Nationalsozialismus. Wallstein Verlag, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1923-3, S. 28 ff.
  3. Michael Wildt: Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Suhrkamp, Berlin 2019, S. 14, ISBN 978-3-518-29880-0.
  4. Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens – Die Zeit der Weltkriege 1914–1945. CH Beck, München, 3. Auflage 2016, ISBN 978-3-406-59236-2, S. 682.
  5. Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens, Die Zeit der Weltkriege 1914–1945. S. 694.
  6. Hans-Ulrich Thamer: Die Deutsche Arbeitsfront auf Zukunft braucht Erinnerung, erstellt am 6. Oktober 2004
  7. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Hrsg.): Organisationsbuch der NSDAP. Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf., München 1936, S. 185–187 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 20. Juni 2023]).
  8. Klaus Weber: Leistungskampf der deutschen Betriebe auf Lebendiges Museum Online, erstellt am 14. September 2014
  9. David Koser et al.: Deutsche Arbeitsfront. In: Hauptstadt des Holocaust. Orte nationalsozialistischer Rassenpolitik in Berlin. Archivierte Kopie (Memento vom 17. Februar 2011 im Internet Archive), Berlin: Stadtagentur 2009, Ort 85, S. 204, ISBN 978-3-9813154-0-0.
  10. Otto Mönckmeier, Jahrbuch der nationalsozialistischen Wirtschaft 1937, S. 454, nennt als Beispiele für „Hauptarbeitsgebiete“: „Sicherung des sozialen Friedens. Hebung des Lebensstandards“ (zu letzterem gehören: Heimstättenamt, KdF sowie „Internationales Büro Freude und Arbeit“ mit einer gleichnamigen Zeitschrift bei Georg von Holtzbrinck).
  11. Personalunion mit der DAF: Die Reichsarbeitskammer wird vom Leiter der Deutschen Arbeitsfront geleitet. Er beruft als Mitglieder die Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaften, die Gauwalter der Deutschen Arbeitsfront, Einzelpersonen und die Leiter der Ämter des Zentralbüros der Deutschen Arbeitsfront und überträgt der Reichsarbeitskammer die von ihr zu bearbeitenden Aufgaben. Ein gleichzeitiger Erlaß regelt die Bildung der Arbeitskammern in den 18 Wirtschaftsbezirken. Mitglieder der Arbeitskammer sind: außer dem durch Sonderverfügung berufenen Leiter alle zum Gebiet der Arbeitskammer noch gehörenden Gauwalter, von jeder Reichsbetriebsgemeinschaft, die im Gebiete der Arbeitskammer vorkommt, je ein Gaubetriebsgemeinschaftswalter, auf Vorschlag des Leiters der Arbeitskammer Kreiswalter der Deutschen Arbeitsfront, Einzelmitglieder und je ein Abteilungsleiter der bzw. einer Gauleitung der Deutschen Arbeitsfront. Quelle: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen. Jg. 1936,-- Hauptgeschäftsführer: Jäckel, Vorname unbek., nach 1945 FDP
  12. Rüdiger Hachtmann: Das Wirtschaftsimperium der Deutschen Arbeitsfront 1933–1945. Wallstein, Göttingen 2012, ISBN 978-3-8353-1037-7
  13. Bernd Wiersch: Die Käfer-Chronik, Die Geschichte einer Autolegende. 2. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld, ISBN 978-3-7688-1695-3.
  14. Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 vom 29. Oktober 1945, S. 19 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301314955.
  15. Kontrollratsgesetz Nr. 40 (Memento vom 23. August 2018 im Internet Archive) Aufhebung des "Gesetzes zur Ordnung der Nationalen Arbeit" vom 20. Januar 1934 vom 30. November 1946. verfassungen.de, abgerufen am 23. August 2018
  16. Kontrollratsgesetz Nr. 56 (Memento vom 23. August 2018 im Internet Archive) Aufhebung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 vom 30. Juni 1947. verfassungen.de, abgerufen am 23. August 2018
  17. Textor versteht „völkisch“ hier als „rassisch“. Von diesem NS-Arbeitssoziologen und häufigen Schulbuchschreiber gibt es zahlreiche Schriften für die DAF, auch als Mskr. gedruckt, bei der DNB. Über ihn Hans-Christian Harten u. a. Hgg.: Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs. Bio-bibliographisches Handbuch. Akademie, Berlin 2006, ISBN 3-05-004094-7, Online les- und durchsuchbar. Er faselt von der „erbbiologischen Struktur“ von Arbeitern
  18. Auf den Vortitel gedruckt: „Ihren Männern vom Westwall gewidmet zu Weihnachten 1938 von Hoch-Tief.“ Anderes Exemplar: Vorspruch Ihren Männern vom Westwall gewidmet zu Weihnachten 1938 von Dyckerhoff & Widmann Pirmasens. Einleitung „Dieses Buch wurde für die Westwallmänner geschrieben. Es will den Männern, die zum Schutze des Reiches in harter Arbeit den Westwall aufrichteten, den geschichtlichen Sinn ihres Werkes deuten.“
  19. im Bestand bei Deutsches Historisches Museum
  20. In Google books bis S. 179 lesbar.
  21. identisch mit dem Art. auf shoa.de, siehe Weblinks. Als Print nicht mehr erhältlich. Online auch bei BpB in Abschnitt 6 von „Wirtschaft und Gesellschaft unterm Hakenkreuz“
  22. Rezension Deutschlandradio Kultur, 15. Juli 2012
  23. Am 10. November (daher = 1011) 1933 fand der erste reichsweite Radio-Gemeinschaftsempfang anlässlich der Übertragung einer Rede Hitlers aus der Maschinenhalle der Siemenswerke statt.