Reichsarbeitskammer
Die Reichsarbeitskammer (RAK)[1][2] war in der Zeit des Nationalsozialismus eine Unterorganisation der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Sie bildete zusammen mit dem Beirat der Reichswirtschaftskammer den Reichsarbeits- und wirtschaftsrat, der als Hauptaufgabe hatte, sich in wirtschaftlichen und sozialpolitischen Fragen auszutauschen, die Zusammenarbeit innerhalb der Gliederungen der DAF zu gewährleisten und Ansprechpartner für Anweisungen der Regierung und der DAF-Leitung zu sein.[3]
Die Reichsarbeitskammer verlieh auf ihren Tagungen u. a. bestimmten Betrieben die Auszeichnung Kriegsmusterbetrieb[4] und Einzelpersonen das Ehrenzeichen Pionier der Arbeit.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Wolfgang Spohn: Betriebsgemeinschaft und Volksgemeinschaft. Quorum-Verlag, Berlin 1987, ISBN 978-3-887-26019-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Tilla Siegel: Leistung und Lohn in der nationalsozialistischen „Ordnung der Arbeit“ (= Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. Band 57). Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 1989, ISBN 978-3-663-12215-9, S. 77–87 (Digitalisat).
- ↑ Duncker & Humblot: Wirtschaftsverbande und Wirtschaftspolitik. Duncker & Humblot, S. 176 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Alexander vom Hofe: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, S. 85 (PDF)
- ↑ Hubert Rickelmann und Hans Röhrs: Der Ibbenbürener Steinkohlenbergbau von den Anfängen bis zur Gegenwart. Schöningh, Paderborn, München, Wien und Zürich 1987, S. 147