Daniel Cohn (* 2. Juni 1881 in Tuchel; † 21. Dezember 1965 in Chicago) war ein deutscher Jurist und Reichsgerichtsrat.

Er legte 1902 die erste Staatsprüfung („Auszeichnung“), die zweite 1907 („ausreichend“) ab. Im selben Jahr wurde er Assessor beim Amtsgericht Tiegenhof. Dann wurde er 1909 Landrichter beim Landgericht Thorn, 1916 wurde er Hilfsrichter beim Oberlandesgericht Marienwerder. 1919 wurde er Landgerichtsrat beim LG Halle. Zum Kammergerichtsrat beim KG Berlin wurde er 1922 ernannt. 1930 wurde er Hilfsrichter beim Reichsgericht, um am 15. August 1932 Reichsgerichtsrat zu werden. Sein erzwungener Ruhestand am 1. November 1933 wurde durch das „rechtmäßigeGesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ermöglicht, da er mosaischen Glaubens war. Nachdem er 1938 im KZ Sachsenhausen interniert wurde, wanderte er nach seiner Entlassung 1939 nach England aus. 1947 emigrierte er in die Vereinigten Staaten. Im Rahmen der Wiedergutmachung wurde er zum „Senatspräsidenten am Reichsgericht a.D.“ ernannt.

Literatur

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  • Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971.
  • Sigrun Mühl-Benninghaus, Das Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, Düsseldorf 1996, S. 57.
  • Zum Aufenthalt Cohns in Sachsenhausen: Hans Reichmann, Deutscher Bürger und verfolgter Jude, München 1998, S. 174ff.
  • Cohn, Daniel, in: Werner Röder, Herbert A. Strauss (Hrsg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band 1: Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München : Saur, 1980, S. 113