Deutsch: e 7: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
Datum
Quelle
Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458 (Zeichnung ist falsch; lediglich die schriftliche Anleitung ist maßgebend!). Interpretiert und anschließend auch ausschließlich durch den Benutzer Mediatus gezeichnetes deutsches Verkehrszeichen.
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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