Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1934 bis 1938

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1934 bis 1938 zeigt die Verkehrszeichen, wie sie durch die erste Straßenverkehrs-Ordnung des Deutschen Reiches, die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (RStVO) vom 28. Mai 1934, beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Oktober 1934 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen.

Die StVO von 1934 war eine vollständige wegweisende Neufassung, der jedoch nur eine kurze Lebensdauer beschieden war. Bereits 1938 wurde sie durch eine weitere Neufassung abgelöst.[2] Ein wesentliches Anliegen der Ordnung von 1934 war in Bezug auf die Verkehrszeichen eine Überarbeitung der nicht einprägsamen und für den Autofahrer schlecht erfassbaren älteren Sperrschilder.

Den Verkehrszeichen wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrunde gelegt,[3] die seit Juni 1932 eingeführt worden war.[4] Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 B 2 für die Verkehrszeichen festgelegt:[4]

  • RAL 6 (rot) – RAL 2002 (Blutorange)
  • RAL 24 (gelb) – RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • RAL 32 h (blau) – RAL 5002 (Ultramarinblau)

Für schwarz und weiß wurde zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist.[3] Da eine Vielzahl der damaligen Zeichen in emaillierten Ausführungen erschienen, konnte es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, da Email erst ab 1940 nach RAL definiert wurde.[5]

Typographie

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Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451

Die typographische Grundlage bildete das 1931 erstmals vorgelegte Normblatt DIN-Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von sieben Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[3] Im Jahr 1936 wurde die DIN-Vornorm in fast unveränderter Form zur Norm erklärt.

Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen. Dasselbe galt für die Ziffern auf den Verkehrszeichen. Schon die Darstellung im Reichsgesetzblatt weicht hier stark von der DIN 1451 ab.

Herstellung

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Die aufzustellenden Zeichen mussten licht- und wetterbeständig sein. Rückstrahlende, leuchtende und beleuchtete Verkehrszeichen waren erlaubt.[3]

Signalschau

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Ab 1934 war nach einem Runderlaß des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen vom 28. November 1934 Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) für die Aufstellung der Warn- und Hinweisschilder zuständig geworden. Anschließend hatte eine Überprüfung der Maßnahmen durch den DDAC selbst sowie der Verkehrspolizei und den Baulastträgern zu erfolgen. Ab 1936 mussten dann alle amtlichen Verkehrsschilder durch die zuständigen Behörden regelmäßig überprüft werden. Notwendig war diese als „Signalschau“ bezeichnete Kontrolle durch die stetige Zunahme des Kraftverkehrs geworden. Festgestellt wurden bei dieser Schau die Notwendigkeit, Vorschriftsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und der Zustand der Schilder. Neben den lokalen Polizeibehörden hatten bei dieser Untersuchung die Straßenunterhaltspflichtigen sowie die Vertreter der Verkehrsteilnehmer und damit das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK) und Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) anwesend zu sein.[6]

A. Verkehrszeichen

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I. Warnzeichen

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II. Gebots- und Verbotszeichen

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III. Hinweiszeichen

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Ortstafel

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Wegweiser für Fernverkehrsstraßen. Anordnung der Straßennummer oben oder unten ist freigestellt

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Im Jahr 1936 wurden die „Fernverkehrsstraßen“ in „Reichsstraßen“ umbenannt.

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

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Muster der zusätzlichen Anbringung von Fernverkehrsstraßennummern an Prellsteinen

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Im Jahr 1936 wurden die „Fernverkehrsstraßen“ in „Reichsstraßen“ umbenannt.[7]

Ring- oder Sammelstraße für Fernverkehr

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Hauptverkehrsstraße

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Straße I. Ordnung

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B. Die wichtigsten gemäß Artikel IV der Einführungsverordnung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 455) bis zur Aufstellung der neuen (zu A) bestehen bleibenden Zeichen

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Sperrschilder für dauernde Sperrungen

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Sperrschilder für Sperrungen an Sonn- und Feiertagen

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Geschwindigkeitsbeschränkung

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Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen und Krankenhäusern

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Bis 1938 nachträglich zur StVO hinzugefügte Tafeln sowie zusätzliche Neuerungen

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In der die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ergänzenden Verordnung vom 24. September 1935 wurden spezielle Vorgaben und neue Warnzeichen zur Kennzeichnung von Eisenbahnübergängen eingeführt. Diese Neuregelung, die am 1. April 1936 in Kraft trat, galt zunächst noch nicht für Landstraßen I. und II. Ordnung. Konnte die vorgeschriebene Entfernung der Baken von 240, 160 und 80 Metern nicht eingehalten werden, war die tatsächliche Entfernung in schwarzer Schrift über den roten Balken anzugeben.[8]

Am 16. Mai 1936 wurde eine Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen verabschiedet. Unter anderem wurden die bisherigen Fernverkehrsstraßen in Reichsstraßen umbenannt und eine Zusatztafel eingeführt, auf der bei einer sich rasch hintereinander wiederholenden Gefahr (Kurve oder Querrinne) das jeweilige Sinnbild abgebildet wurde. Vor diesem Sinnbild befand sich eine Zahl, die die Menge der folgenden Gefahrenpunkte angab. Zudem wurden vor wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen Vorwegweiser eingeführt, die nicht kleiner als 850 × 1250 Millimeter sein durften.[9] Daneben wurde festgelegt, dass die schwarzen Straßenführungsstriche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 Millimeter und für Nebenstraßen 30 Millimeter breit sein sollten.[10]

Vor-Wegweiser

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Zusatztafeln

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In der überarbeiteten Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1937 war das bereits veraltete Zeichen „Krankenhaus“ nicht mehr enthalten:[11]

Zusatztafeln

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Regional verordnete Tafeln

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Trotz der umfangreichen Beschilderungsmöglichkeiten, die mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung geboten wurden, kam es noch zur Aufstellung regionaler Tafeln an besonders gefährdeten Stellen.

Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien

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Die mit dem republikanischen Reichsadler unterlegenen Schilder der Reichspost wurden bis 1933 produziert und blieben oft auch nach Einführung neuerer Schilder an ihren Standorten, zumeist Hauswände öffentlicher Gebäude an den ländlichen Hauptstraßen hängen. Nach 1933 wurden jedoch auch neue Schilder hergestellt, nun in den neuen (alten) Farben des Reiches schwarz-weiß-rot. Beide Schilder wurden mit den am 28. Juli 1939 verkündeten Haltestellenzeichen hinfällig.[12]

Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe

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Diese Zeichen an Wegübergängen in Schienenhöhe waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die als Deutsche Reichsbahn ab 1937 unter Reichshoheit gestellt wurde.

Warnkreuze

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Die folgenden drei Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051–1054 und wurde am 10. Dezember 1934 rechtsgültig.

Warnlichtanlagen

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Durch Erlass des Reichs- und Preußischen Verkehrsministeriums vom 30. Dezember 1935 wurden die Warnlichtanlagen gleichwertig zur Schranke anerkannt und allgemein zugelassen.[13] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz.

Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[14] Die Blinkzahl wurde unterschiedlich gewählt, damit auch Farbenblinde den Signalwechsel erkennen konnten.[15] Die technisch anspruchsvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Blinklicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen. Die Warnlichtanlagen wurden elektrisch oder bei fehlender Stromversorgungsmöglichkeit mit Azetylen betrieben.[16]

Halt-Schilder

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Bahnübergänge wurden nahe der Schienenhöhe zusätzlich durch weiße, rechteckige Warnschilder gesichert, die meistens einen schwarzen Rand besaßen. Diese oft aus Blech gestanzten Schilder trugen nicht einheitlich geregelte Aufschriften, die den Straßenbenutzer auf die Gefahren und/oder Verbote an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen aufmerksam machen sollte. All diesen Schildern war zu eigen, dass sie mit dem besonders groß geschriebenen Wort „Halt!“ begannen.

Autobahnbeschilderung

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Folgende Zeichen waren nicht in der Neufassung enthalten und blieben in Westdeutschland größtenteils bis zur StVO-Novelle von 1956 unverändert erhalten. Auch bei der Autobahnbeschilderung wurde die Farbgebung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung angewandt. In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Die Buchstaben wurden aufgemalt oder waren in einigen Fällen zusätzlich auch plastisch ausgeführt.

Ab 1937 wurde damit begonnen, die bis dahin hellen Betonfahrbahnen schwarz zu färben, um im Kriegsfall feindlichen Flugzeugen keine Orientierung zu bieten.[17] Im selben Jahr wurden auch Planungen für die Kennzeichnung von Wildwechseln für die Beschilderung der Autobahnen vorgenommen. Bereits in diesem Jahr kam es an den Autobahnen zu einer ersten Aufstellung entsprechender Schilder. Doch erst 1938 wurde die Wildwechselbeschilderung, die es mit dem Sinnbild des Hirsches, des Rehes und des Wildschweines gab, versuchsweise zum Teil der Ausstattung von Autobahnen.[18] Man hoffte, die Tafeln möglicherweise wieder abbauen zu können, wenn sich die Tiere an die Veränderungen ihres Lebensraums gewöhnt und neue Futterplätze gefunden hatten.[19]

Am 9. Dezember 1937 gab der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (GI), Fritz Todt, unter anderem bekannt, dass auf Anordnung Adolf Hitlers sofort alle Schilder der Reichsautobahn auch nur noch die Bezeichnung „Reichsautobahn“ tragen durften. Wegweiser, die nur das Wort „Autobahn“ wiedergaben, waren damit ebenso wenig mehr zulässig, wie jene mit dem teils noch genutzten Wort „Kraftfahrbahn“. Entsprechende Schilder waren zu ändern.[20]

Wegweiser zur Autobahn

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Tafeln im Mittelstreifen

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Tafeln am rechten Fahrbahnrand

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Die auch als „Hauptschilder“ bezeichneten Autobahnausfahrt-Vorwegweiser wurden leicht angewinkelt zur Fahrbahn hin aufgestellt und waren 2,50 Meter breit und 1,80 Meter hoch.[21] Wie weiter oben bereits festgestellt, wurden 1937/1938 die Tafeln zur Ankündigung von Wildwechseln versuchsweiser Teil der Autobahnausstattung. Von den Schildern gab es drei mehr oder weniger standardisierte Ausführungen. Je nach Ausführung und Genauigkeit des Schildermalers konnte es zu Abweichungen bei den Darstellungen kommen. Die Umrisse der Sinnbilder wurde durch runde Reflektoren nachgezeichnet.

Tafeln an Ausfahrten zu Rasthäusern

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Literatur

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  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2386-8
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Anmerkungen

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  1. Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung nebst Einführungsverordnung. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 30. Mai 1934, S. 455.
  2. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1190.
  3. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 887.
  4. a b Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  5. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  6. Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-663-09328-2, S. 346.
  7. Runderlaß Nr. 1/35, 3. Januar 1935: Verfahren im Zusammenhang mit der Neueinteilung des Straßennetzes. In: Die Straße 1 (1935), S. 31–32.
  8. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Nr. 104, Tag der Ausgabe: Berlin, 28. September 1935, S. 1181.
  9. Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 456–458; hier: S. 458.
  10. Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 456–458; hier: S. 457. Hinweis: Die Abbildungen im Reichsgesetzblatt, insbesondere die Darstellung der Straßenführungsstriche, stimmen nicht mit der schriftlich fixierten Vorgabe überein. Bei den unten stehenden Abbildungen wurden die schriftlichen Vorgaben beachtet.
  11. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –). In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 123, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1179–1214; hier: S. 1213.
  12. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33, vom 29. Juli 1939
  13. Reichsverordnungsblatt 1, 1936, Ausgabe B, Kraftfahrtwesen Nr. 1
  14. E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881–894; hier: S. 893.
  15. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 971.
  16. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970.
  17. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte. 1, 2008, S. 28–33; hier: S. 28.
  18. Aktenbestand der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen, heute Autobahndirektion Südbayern: Verkehrszeichen, Beschilderung, Leitplanken, Bz. allg. Bd. 4 (1937) sowie Verkehrszeichen Signatur: StAM, Autobahndirektion Südbayern 351
  19. Theodor Schattenmann Reichsautobahnen. In: Deutsche Verwaltung. Organ der Verwaltungsrechtswahrer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. 18. Jahrgang, Heft 15 (1941). S. 287 ff.; hier: S. 290.
  20. Claudia Windisch-Hojnacki: Die Reichsautobahn. Konzeption und Bau der RAB, ihre ästhetischen Aspekte, sowie ihre Illustration in Malerei, Literatur, Fotografie und Plastik. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn 1989 (Dissertation), S. 306.
  21. Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn
  22. An der Einfahrtskurve zum Rasthaus Chiemsee (Autobahn München–Salzburg).Die Anordnung folgt dem historischen Vorbild.