Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
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Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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{{Information |Beschreibung = Theodor Held (* 2. April 1859 in Zeven; † 23. August 1947 in Berlin) Mitglied des Deutschen Reichstags |Quelle = Reichstags-Handbuch, Zwölfte Legislaturperiode, Hg.: Bureau des Reichstags, Berlin 1907 |Urhebe
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