Das hier abgebildete zwei- oder dreidimensionale Kunstwerk ist in der Schweiz gemeinfrei (URG Art. 29), weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Europäische Union und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Die Erstellung einer fotografischen Reproduktion des Objekts erzeugt eine neue Urheberschaft. Es soll ein zusätzlicher Lizenzbaustein gesetzt werden, der die urheberrechtliche Situation der Abbildung angibt.
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund im Herkunftsland gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Das hier abgebildete zwei- oder dreidimensionale Kunstwerk ist in der Schweiz gemeinfrei (URG Art. 29), weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Europäische Union und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Die Erstellung einer fotografischen Reproduktion des Objekts erzeugt eine neue Urheberschaft. Es soll ein zusätzlicher Lizenzbaustein gesetzt werden, der die urheberrechtliche Situation der Abbildung angibt.
Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in den Vereinigte Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1929 und 1963 mit oder ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht und das Copyright nicht erneuert wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (70 p. m. a.), China (50 p. m. a., außer Hongkong und Macao), Deutschland (70 p. m. a.), Mexiko (100 p. m. a.), Schweiz (70 p. m. a.), urheberrechtlich geschützt. Siehe Commons:Hirtle chart für weitere Erläuterungen.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei und Behauptungen des Gegenteils ein Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit. Zu Details siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei angesehen.
Beachte, dass, abhängig von regionalen Gesetzen, die Weiterverwendung dieses Inhalts in deinem Rechtssystem verboten oder eingeschränkt sein kann. Siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.