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  • Im Vordergrund: Westdeutsches Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und darunter Zusatzschild (heutige Bezeichnung: „Zusatzzeichen“) 810 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei). Beide Zeichen (Quelle: Verkehrsblatt 1972, Heft 15) wurden in dieser Ausführung mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1970, die 1. März 1971 in Kraft trat (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - Vom 16. November 1970. In: Bundesgesetzblatt Teil I, Tag der Ausgabe: Bonn, 16. November 1970, S. 1565.), eingeführt. Im Jahr 1992 wurde die Straßenverkehrs-Ordnung novelliert und neue Normen und Sinnbilder eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die beiden gezeigten Schilder in dieser Ausführung hergestellt. Darauf weist unter anderem die ältere Machart aus geschnittenen Folien von Zeichen 250 hin. Noch deutlicher wird das Alter der Zeichen durch das Zusatzschild (Quellen: Verkehrsblatt 1976, Heft 15 sowie Verkehrsblatt 1976, Heft 23.). Grundsätzlich blieb diese Ausführung auch bis 1992 gültig, doch die typographische Form zeigt ein Schild, wie es vor der Reform der Normschrift DIN 1451 in den Jahren 1980/1981 hergestellt wurde (Quellen: Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451. In: Verkehrsblatt 1980, Nr. 124, S. 400; Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451. In: Verkehrsblatt 1981, Nr. 238, S. 448; Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451. In: Verkehrsblatt 1982, Nr. 150, S. 284.).
  • Mit Ausnahme von Signal 2.63 (Rad- und Fussweg) stammen alle übrigen Verkehrszeichen aus der Schweizerischen Signalisationsverordnung (SSV) aus der Zeit nach 1963 (Quelle: Sammlung der eidgenössischen Gesetze, Nr. 25, S. 541 ff.). Signal 2.63 erscheint dagegen zuerst in der Signalisationsverordnung von 1979 (Quelle: Sammlung der eidgenössischen Gesetze, Nr. 51, 1979, S. 2031.), die seit 1980 gültig war. Auch das Pfeilschild auf dem Rohrständer im Vordergrund ist typisch für die Schweizerischen Signale.

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